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Checkliste – Konkrete Maßnahmen bei Verletzungen | Persönlichkeitsrechte | bpb.de

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Checkliste – Konkrete Maßnahmen bei Verletzungen

Autorenteam iRights.Lab

/ 2 Minuten zu lesen

Checkliste 'Konkrete Maßnahmen bei Verletzungen', was ist konkret zu tun, falls eine Person in den Persönlichkeitsrechten geschädigt wird.

Persönlichkeitsrechte - Illustration Maßnahmen (infografiker.com) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Außerrechtliches Vorgehen:

  • Kontaktaufnahme mit Verletzer / Verbreiter – hier seine Sicht der Dinge ergründen.

Verfahrensrechtlicher Schutz

  • (Anwaltliche) Abmahnung des unmittelbaren Verletzers – Aufforderung zur Beseitigung der Rechtsverletzung und Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärung – Vorher Erfolgsaussichten prüfen! Auf richtigen Umfang der Erklärung achten, sonst droht Unwirksamkeit.

    • Bei Auswahl Anwalt entsprechende Spezialisierung (insbesondere Fachanwaltstitel) berücksichtigen

    • Kostengünstige Beratung in universitären Law Clinics

  • Anwaltliche Abmahnung des Verbreiters (insbesondere Forenbetreiber) nur, wenn plausibler Hinweis auf klare Rechtsverletzung nicht zur Entfernung führt, Ausnahme: Zueigengemachte Inhalte (Identifikation mit Inhalt, bewusst Strukturen für Verletzungen geschaffen)

  • Gerichtliche einstweilige Verfügung, wenn es schnell gehen muss – Rechtsverletzung und Eilbedürftigkeit müssen glaubhaft gemacht werden – nur im Vorfeld der hinreichend wahrscheinlichen Rechtsverletzung und in den ersten Wochen nach der Rechtsverletzung erfolgsversprechend

  • Klage auf Beseitigung und Unterlassung nach erfolgloser Abmahnung – gleichzeitig können Abmahnkosten ersetzt verlangt werden

  • Nur bei Tatsachenbehauptungen: Ergänzung/Richtigstellung/Widerruf durch Verletzer, eigene Gegendarstellung (hierfür muss Unwahrheit nicht nachgewiesen werden – "Waffengleichheit")

  • Klage auf Schadensersatz bei materiellen Einbußen

    • Dreifache Schadensberechnung: Konkrete Berechnung des entstandenen Schadens, Fiktive Lizenzgebühr, Herausgabe Verletzergewinn, jeweils plus Anwaltskosten

    • Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) erforderlich

  • Klage auf Entschädigung wegen immaterieller Schäden

    • Nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen (insbesondere Eingriffe in Intimsphäre bzw. Betroffenheit der Menschenwürde), keine andere Wiedergutmachung möglich

    • Verschulden (regelmäßig sogar Schädigungsabsicht) erforderlich

  • Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft in schweren Fällen der Rufschädigung, Verrat von strafrechtlich geschützten Privatgeheimnissen, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (weniger relevant für Recht am eigenen Bild) – mögliche Geldstrafe erhält aber nicht der Betroffene.

Weitere Inhalte

Philipp Otto ist Gründer und Executive Director des unabhängigen Think Tank für digitale Strategien iRights.Lab. Externer Link: irights-lab.de.

Valie Djordjevic ist Mitgründerin und Herausgeberin von iRights.info. Sie schreibt vor allem zu den Themen Urheberrecht und Kunst, Gender und unterrichtet als Dozentin Schreiben fürs Netz. Beim iRights.Lab arbeitet sie als Scientific Editor.

Jana Maire ist freie Beraterin für digitalen Gesellschaftswandel beim Think Tank iRights.Lab und beim Verlag iRights.Media.

Tom Hirche hat Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und ist Alumnus der ersten deutschen Law Clinic für Internetrecht. Er beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen digitaler Welt und dem Recht. Beim iRights.Lab arbeitet er als Analyst für Policy & Legal Affairs.

Eike Gräf ist Policy Advisor beim iRights.Lab. Seine Schwerpunkte liegen in der Projektentwicklung, der Erstellung von Konzepten zur Wissensvermittlung über digitale Themen sowie der Mitarbeit an Berichten und Studien.

Henry Steinhau arbeitet als freier Medien-Journalist und Autor in Berlin, er veröffentlicht Berichte, Interviews und Artikel, Hintergründe und Kolumnen zu medienrelevanten Themen. Er ist als freier Online-Redakteur beiExterner Link: iRights.info tätig.