Migration in Ost- und Westdeutschland von 1955 bis 2004
Das Kriegsende 1945 und die Neuordnung Europas bildeten den Hintergrund für millionenfache Wanderungsbewegungen. Erst ab Mitte der 1950er-Jahre und seit dem Bau der Mauer 1961 entwickelten sich neue Zuwanderungsformen – durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte.
DDR: Zuwanderung aus den "sozialistischen Bruderstaaten"
Der erste Beitrag informiert über die Migrationspolitik und das Wanderungsgeschehen in der damaligen DDR. Das Migrationsgeschehen nach dem Mauerbau war ebenfalls durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte gekennzeichnet – allerdings in weit geringerem Umfang als in der Bundesrepublik. Der Arbeitskräftemangel war vor allem auf die Abwanderung eines erheblichen Teils der Bevölkerung in den Westen zurückzuführen: Von 1949 bis zum Mauerbau 1961 waren 2,7 Millionen Menschen von Ost- nach Westdeutschland übergesiedelt.Zwischen 1966 und 1989 warb die DDR rund 500.000 Arbeitskräfte aus Vietnam, Polen, Mosambik und anderen Staaten an. Die Migranten arbeiteten unter schweren Bedingungen und lebten separiert von der Bevölkerung. Zugleich gewährte die DDR bis Mitte der 1970er-Jahre einigen Tausend Flüchtlingen vor allem aus Chile, Spanien und Griechenland Asyl.
Bundesrepublik: "Gastarbeiter"-Anwerbung, Aussiedler- und Asylzuwanderung
In der Bundesrepublik wurden zwischen 1955 und 1973 von Unternehmen und Behörden Millionen ausländischer Arbeitskräfte (so genannte Gastarbeiter) aus verschiedenen Mittelmeerländern angeworben. Sie und ihre Familien bilden bis heute die größte Gruppe der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Daneben bestanden weitere Formen der Zuwanderung, die besonders seit der Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges zahlenmäßig stark ins Gewicht fielen: Aussiedlerinnen und Aussiedler aus Ostmittel- und Südosteuropa und der ehemaligen Sowjetunion sowie Flüchtlinge und Asylsuchende (in den 1990er-Jahren vor allem aus dem zerfallenden Jugoslawien).Die Politik tat sich schwer, die unterschiedlichen Migrationsbewegungen zu steuern und zu kontrollieren und die Integration der Zugewanderten zu gestalten. Bevor mit dem Zuwanderungsgesetz Anfang 2005 eine gänzliche Neuordnung des Ausländerrechts in Kraft trat, durchlief die bundesdeutsche Migrations- und Integrationspolitik sechs prägende Phasen, die der zweite Beitrag vorstellt:
- 1955-1973
Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte
1973-1979
Anwerbestopp und Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung
1979-1980
Konkurrierende Integrationskonzepte
1981-1990
Wende in der Ausländerpolitik
1991-1998
Dementi und praktische Akzeptanz der Einwanderungssituation
1998-2004
Deutschland, Einwanderungsland? Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsdebatte