Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz
Migrationsgeschehen und Zuwanderungspolitik in der Bundesrepublik
1973-1979 Anwerbestopp und Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung
Die zweite Phase bundesdeutscher Ausländerpolitik von 1973 bis 1979 war primär durch den Zuzug von Familienangehörigen, also von Ehegatten und Kindern der zuvor angeworbenen Arbeitnehmer, geprägt. Sie zielte jedoch auf eine vorübergehende Eingliederung für die Familien ab, die sich dauerhaft niederlassen wollten. Sie erhielten auf Grundlage des Ausländergesetzes von 1965 eine Aufenthalts- bzw. Zuzugsgenehmigung.Die Verhängung des Anwerbestopps forderte den Familiennachzug geradezu heraus: Er war die einzig noch zugelassene Form von Zuwanderung. Außerdem stellte die Bundesregierung den Migrantenfamilien, die sich dauerhaft niederließen, eine bessere Eingliederungspolitik in Aussicht. Diese zweite Phase wird als "Phase der Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung" bezeichnet..
Integrationsprobleme und Bildung
Durch den Kindernachzug gerieten erstmals schulische Probleme und die Bildungsintegration in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Debatte um verstärkte Integrationsbemühungen für Ausländerkinder und -jugendliche führte zu ersten Maßnahmen – so wurde die schulische Integration z.B. durch Förder- oder Ausländerklassen unterstützt. Gleichwohl blieb die Ausländerpolitik insgesamt restriktiv. Das zeigte sich vor allem in der Rechtsunsicherheit, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten. Durch eine Zuzugssperre für "überlastete Siedlungsgebiete" (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg) von 1975 bis 1977 sollte überdies einem Nachzug von Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer entgegengewirkt werden.
1979-1980 Konkurrierende Integrationskonzepte
Der erste Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, der frühere nordrhein-westfälische Ministerpräsident Heinz Kühn (SPD), legte Ende 1979 ein Memorandum vor, dessen zentrale Forderung die Anerkennung der faktischen Einwanderungssituation durch die Regierung in Form einer konsequenten Integrationspolitik war. Als zweites wurde darin vom Staat gefordert, die reale Gleichberechtigung v.a. der so genannten Zweiten Generation in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Arbeit und Wohnen zu fördern. Auch die Einführung des kommunalen Wahlrechts für hier lebende Ausländerinnen und Ausländer sowie eine Option auf den Erhalt der Staatsbürgerschaft für hier geborene ausländische Kinder wurden gefordert. Diese sollten die politische Partizipation erhöhen.Integrationsdebatte 1980
In der öffentlichen Debatte auf das Kühn-Memorandum standen neben der staatlichen Verantwortung für die Integration der Zugewanderten immer auch die Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit der Zugewanderten im Mittelpunkt. Die ausländerpolitischen Beschlüsse der damaligen SPD/FDP-Bundesregierung blieben weit hinter den Forderungen ihres Ausländerbeauftragten zurück – mehr noch: die Ausländerpolitik war weiterhin auf Konzepte zur sozialen Integration auf Zeit ausgerichtet. Die Wende der Ausländerpolitik blieb somit aus. Die Bundesregierung überließ ungeachtet weiterer Vorschläge die Integrationspolitik den pragmatischen, aber oft unkoordinierten Initiativen der kommunalen Verwaltungen. Umfassendere Konzepte zur Integrationsförderung der Migranten und ihrer Familienangehörigen wurden nicht erarbeitet.