Die "Illegalen"
Im Grenzfeld zwischen Legalität, Illegalität und Kriminalität haben sich im Zuge wachsender Zuwanderungsbeschränkungen nach Europa auch in Deutschland neue Migrations- und Aufenthaltsformen etabliert: Die sog. unkontrollierte Migration, deren Umfang allerdings kaum zu bestimmen ist. Schätzungen zur Zahl illegaler Inlandsaufenthalte gehen daher stark auseinander, sie liegen zwischen 100.000 und einer Millionen Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik.Abschottung und Aufrüstung der Außengrenzen
Der Weg zum gemeinsamen Asyl- und Einwanderungsrecht der EU ist zwar auch heute noch weit. Aber schon in den 1990er-Jahren bestimmten vielfältige Reglementierungen, Beschränkungen und Verbote die Muster der legalen Zuwanderung aus Drittstaaten nach Europa. Innerhalb dieser legalen Muster dominieren heute vier Formen der erwünschten oder doch tolerierten Zuwanderung:- der Familiennachzug
- traditionell privilegierte Migrationsbeziehungen (z.B. postkoloniale Migration, Minderheitenwanderungen, in Deutschland besonders Aussiedler/Spätaussiedler und Juden aus der GUS)
- Arbeitswanderungen
- die immer begrenztere Zuwanderung von Asylsuchenden.
Polizeien, Grenzschutzbehörden und Nachrichtendienste kooperieren immer dichter, insbesondere wenn es um Beobachtung, Kontrolle und Abwehr von organisierter illegaler Migration geht. Die "nassen" Grenzen Europas werden zu Wasser und aus der Luft überwacht. An den "trockenen" Grenzen im Osten der EU ist ein neuer, elektronisch hoch gerüsteter "Limes" errichtet worden, der mit der EU-Erweiterung 2004 nach Osten vorrückt: Mit dem Beitritt Polens zur EU wird die ca. 1.200 km lange Grenze Polens zu seinen östlichen Nachbarstaaten Weißrussland, Ukraine und zu der russischen Enklave Kaliningrad Teil der europäischen Ostgrenze. Zu deren Sicherung gegen illegale Einwanderung, Menschenschleusung, Menschenhandel und Schmuggelaktivitäten werden die internationale Kooperation der Grenzschutzbehörden weiter intensiviert und die Grenzkontrollen entscheidend verschärft.
Wege in die Illegalität
Die wichtigste Erscheinungsform der Illegalität beginnt mit der legalen Einreise von Männern und Frauen, z.B. als Touristen, als Saisonbeschäftigte, als Geschäftsreisende, Asylsuchende oder Flüchtlinge. Die Illegalisierung beginnt mit der Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis und mit dem Überschreiten der Aufenthaltsfrist ("overstayers" im anglophonen, "sans papiers" im frankophonen Bereich). Oder sie beginnt mit dem "Abtauchen" nach der Ablehnung des Asylgesuchs, der Ausreiseaufforderung oder der Ankündigung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, gemeinhin "Abschiebung" genannt.
Weniger bedeutend, aber Aufsehen erregender und nicht selten überschätzt ist die illegale heimliche Zuwanderung oder der Grenzübertritt mit gefälschten Papieren, gefolgt von illegalem Inlandsaufenthalt und illegaler Arbeitnahme, unangemeldet oder registriert aufgrund gefälschter Papiere. In diesem Bereich operieren auch die zumeist international organisierten, oft über mafiotische Netze verbundenen Schlepperorganisationen, die die Hauptprofiteure der Abgrenzung Europas gegen unerwünschte Zuwanderungen sind. Hier gibt es fließende Grenzen zum illegalen Kontrakthandel, zu modernen Formen der Schuldknechtschaft und zum Menschenhandel als international organisiertem Kapitalverbrechen, etwa in Gestalt des Frauenhandels, der in Europa - häufig in Überschneidung mit einschlägigen Vermittlungsgeschäften (z.B. betrügerische Arbeits- und Ehevermittlung) - stark zugenommen hat.
Ausmaß illegaler Migration
Über illegale Grenzüberschreitungen bzw. Inlandsaufenthalte wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert: Es gibt dazu aber keine auch nur annähernd zuverlässigen Zahlen, weil die Statistik nicht den Erfolg, sondern nur den Misserfolg, d. h. die Aufgriffe im Grenzraum zählt. Schätzungen gehen meist von der aus der amerikanischen Praxis stammenden Annahme aus, dass auf einen Aufgriff zwei weitere nicht entdeckte, d. h. erfolgreiche Grenzüberschreitungen kommen ("one is caught, two pass"), wobei umständehalber nicht zureichend geprüft werden kann, inwieweit solche Modelle auf Europa übertragbar sind.
Nach dieser Schätzungsgrundlage wäre z.B. bei 1999 insgesamt ca. 260.000 Aufgriffen an den europäischen Außengrenzen davon auszugehen, dass sich, trotz ständig wachsender Grenzsicherungen, die Zahl der erfolgreichen illegalen Grenzübertritte bzw. Schleusungen von 1993 (ca. 50.000) bis 1999 (ca. 520.000) mehr als verzehnfacht hätte. Anders gerechnet bzw. geschätzt hätte es 1999 ca. 780.000 Versuche des illegalen Grenzübertritts an den europäischen Außengrenzen gegeben, von denen nur ca. 260.000 scheiterten. Dabei sind indes einschlägige Mehrfachdelikte einzubeziehen, zumal Migranten mit zureichender finanzieller Ausstattung bzw. "Schleusungsgarantie" so oft an und über die Grenze gebracht werden, bis die Schleusung erfolgreich ist.
In Deutschland selbst wurden 1999 knapp 38.000 Personen beim Versuch, über die "grüne" Grenze einzureisen, abgewiesen. Ginge man von der gleichen Schätzungsgrundlage aus, dann wären in diesem Jahr ca. 76.000 Personen illegal eingereist. Bezöge man auch die an den regulären Grenzen abgewiesenen rund 35.000 Ausländer ein, dann läge die Zahl der nicht erfassten, d. h. erfolgreichen illegalen Grenzübertritte 1999 sogar bei schätzungsweise 146.000, wobei allerdings, vom erwähnten Problem der Mehrfachzählungen abgesehen, zu berücksichtigen bleibt, dass Deutschland in der illegalen Migration nicht nur Zielland, sondern auch Transitland (z.B. für die Niederlande) ist. Schätzungen der Zahl illegaler Inlandsaufenthalte in Deutschland schwankten Ende der 1990er-Jahre zumeist um die Marke von 500.000, reichten in Einzelfällen aber auch herab bis zu 100.000 (sicher zu niedrig) und auch herauf bis über eine Million (möglicherweise zu hoch); allein für Berlin waren begründete Schätzungen von 50.000 bis 100.000 Personen im Gespräch.