Arbeitsmarktinitiativen
Hier sind einige Initiativen und politische Reformprojekte beschrieben, welche die Große Koalition im Bereich Arbeitsmarkt und Integration auf den Weg gebracht hat: z.B. bei der Anwerbung von Fachkräften oder im Bereich Antidiskriminierung/GleichbehandlungPolitikschwerpunkte im Bereich Migration und Arbeitsmarkt
Zwei Handlungsfelder im Bereich "Migration, Integration und Arbeitsmarkt" erfahren in den letzten Jahren vermehrt politische Aufmerksamkeit. Zum einen sind dies die teils ungünstige Arbeitsmarktsituation von Einwanderern sowie politische bzw. unternehmerische Ansatzpunkte für ihre Verbesserung. Andererseits sind es gesetzliche Steuerungsmöglichkeiten für die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung hoch qualifizierter Fachkräfte, die vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, eines befürchteten Fachkräftemangels und des internationalen "Wettbewerbs um die besten Köpfe" diskutiert werden.Die CDU/CSU/SPD-Bundesregierung hat dazu seit ihrem Amtsantritt mehrere Vorhaben und Initiativen auf den Weg gebracht, über welche die nachfolgenden Seiten informieren: Im Rahmen der im Juli 2007 verabschiedeten Novelle des Zuwanderungsgesetzes erleichterte man hoch qualifizierten Zuwanderern die Einreise und den Aufenthalt. Die von Staatsministerin Böhmer koordinierte AG "Bildung, Ausbildung und Arbeit" setzte sich im Sommer 2007 mit Förderungsmöglichkeiten der Arbeitsmarktteilhabe von Zuwanderern auseinander, die in die Entwicklung des Nationalen Integrationsplans einflossen. Im Dezember 2006 rief die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung gemeinsam mit einigen Unternehmen die "Charta der Vielfalt" ins Leben und im August 2006 wurde das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet, welches u.a. Diskriminierungen im Arbeitsleben verbietet.
Erleichterung der Elitenmigration in der Zuwanderungsgesetznovelle 2007
Um die Anwerbung von beruflich hoch qualifizierten Einwanderern zu fördern, einigte sich das Bundeskabinett Ende März 2007 darauf, im Rahmen der Novelle des Zuwanderungsgesetzes weitere Erleichterungen für diese Personengruppe einzuführen. Ziel ist, damit die Hürden für ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer zu senken, die in Deutschland investieren und Arbeitsplätze schaffen möchten.Die Novellierung senkt deshalb die Zuzugshürden für ausländische Selbstständige, die im Zuwanderungsgesetz von 2004/05 festgelegt worden waren. Um eine Genehmigung zur Einreise bzw. zum Aufenthalt zu erhalten, müssen ausländische Unternehmer statt einer Million nunmehr bloß 500.000 Euro an Investitionen oder die Schaffung von 5 (statt bisher 10) Arbeitsplätzen im Inland nachweisen. Erleichterungen sind ebenfalls für Freiberufler und Wissenschaftler vorgesehen. Staatsministerin Böhmer unterstrich, dass diesem ersten wichtigen Schritt zügig weitere Erleichterungen für Hochqualifizierte folgen müssten, "damit Deutschland im Wettbewerb um die besten Köpfe der Welt mithalten kann."
Quelle: Bundesinnenministerium (2007): Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: "Reform des Zuwanderungsrechts fördert Integration in unserem Land". Pressemitteilung v. 28.03.