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Migrationspolitik – Oktober 2018 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Oktober 2018

Laura Hartmann

/ 6 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Junge Geflüchtete in einem Ausbildungszentrum für Elektrotechnik. Die Bundesregierung möchte die sog. 3+2-Regelung vereinheitlichen. Demnach können Personen, die im laufenden Asylverfahren eine Berufsausbildung aufgenommen haben, auch nach Ablehnung ihres Asylantrags bis zum Ende der Berufsausbildung in Deutschland bleiben und anschließend hier noch zwei Jahre im erlernten Beruf arbeiten. (© dpa)

Asylanträge: Anteil weiblicher Antragstellerinnen steigt

Der Anteil von Frauen unter Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, steigt. Das geht aus Externer Link: aktuellen Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Demnach waren 43,2 Prozent aller Personen, die im Zeitraum Januar bis September 2018 erstmals einen Antrag auf Asyl beim BAMF stellten, weiblich. Im Vorjahreszeitraum traf dies auf Externer Link: 38,9 Prozent aller Erstantragstellenden zu. In den ersten neun Monaten des Jahres 2016 hatte der Frauenanteil bei Externer Link: 34,1 Prozent gelegen. Im Gesamtjahr 2015 wurden lediglich Externer Link: 30,8 Prozent der Asylerstanträge von Frauen gestellt.

Insgesamt nahm das Bundesamt von Januar bis September 142.167 Asylanträge entgegen, 15,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum (Jan.-Sep. 2017: 168.306 Asylanträge). Im September wurden 12.976 Anträge auf Asyl gestellt, darunter 11.239 Erstanträge und 1.737 Folgeanträge. Die Gesamtzahl der Anträge ist gegenüber dem Vormonat um rund 14,2 Prozent gesunken (August: 15.122 Asylanträge). Die größte Gruppe der Personen, die im September erstmals einen Asylantrag in Deutschland stellten, waren syrische Staatsangehörige (2.696 Erstanträge), gefolgt von Personen mit iranischer (1.133), irakischer (1.058) und türkischer (1.057) Staatsangehörigkeit.

Koalition legt Eckpunktepapier für Fachkräfteeinwanderung vor

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte Externer Link: für die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten geeinigt. Diese sollen in ein entsprechendes Einwanderungsgesetz münden. Die Einwanderung von Fachkräften soll sich dabei wie bisher an den Bedarfen der deutschen Volkswirtschaft ausrichten. Der Fokus liegt daher auf ausländischen Fachkräften, die entweder über einen Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Ausbildung verfügen.

Stark erleichtert werden soll die Zuwanderung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die über eine qualifizierte Berufsausbildung und Deutschkenntnisse verfügen. Sie sollen bis zu sechs Monate in Deutschland einreisen und nach einer Arbeitsstelle suchen dürfen. Auf Beschränkungen für Engpassberufe und Vorrangprüfungen soll weitestgehend verzichtet werden; Gleichwertigkeitsprüfungen bei Berufs- und Bildungsabschlüssen sollen vereinfacht werden.

Eine stärkere Verschränkung von Arbeits- und Asylmigration sieht das Eckpunktpapier nicht vor. Allerdings spricht sich die Bundesregierung für eine bundesweit einheitliche Umsetzung der sogenannten 3+2-Regelung aus. Demnach dürfen Personen, die im laufenden Asylverfahren eine Berufsausbildung aufgenommen haben, auch nach Ablehnung ihres Asylantrags bis zum Ende der Berufsausbildung in Deutschland bleiben und anschließend hier noch zwei Jahre im erlernten Beruf arbeiten. Bislang handhaben die einzelnen Bundesländer diese Reglung aber uneinheitlich, was bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für Verunsicherung sorgt.

Migration nach Deutschland 2017: Deutlich mehr Zuzüge als Fortzüge

Im Jahr 2017 sind 416.000 mehr Menschen nach Deutschland gezogen als im gleichen Zeitraum aus Deutschland abgewandert sind. Das geht aus im Externer Link: Oktober veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Demnach wurden 2017 rund 1.551.000 Zuzüge nach Deutschland und 1.135.000 Fortzüge ins Ausland verzeichnet. Nach Staatsangehörigkeiten betrachtet ergibt sich folgendes Bild: Während der Wanderungssaldo bei deutschen Staatsangehörigen – dazu zählen auch spätausgesiedelte Personen – negativ ist (Zuzüge: 167.000, Fortzüge: 249.000, Saldo: -82.000), ist er bei ausländischen Staatsangehörigen deutlich positiv (Zuzüge: 1.384.000, Fortzüge: 885.000, Saldo: 499.000). Vor allem Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten tragen hier zu einem positiven Wanderungssaldo bei. In dieser Gruppe lag der Wanderungsüberschuss bei 239.000 Personen, gefolgt von Staatsangehörigen aus Asien (Saldo: 140.000), aus sonstigen europäischen Ländern (60.000) und aus Afrika (35.000). Insgesamt hat sich der Wanderungssaldo Externer Link: im Vergleich zu den Vorjahren abgeschwächt. 2016 verzeichnete das Statistische Bundesamt einen Wanderungsüberschuss von rund 500.000 Personen. 2015 hatte der Wanderungssaldo rund 1,1 Millionen Personen betragen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Wanderungsstatistik ab dem Jahr 2016 aufgrund methodischer Änderungen und technischer Weiterentwicklungen nur eingeschränkt mit den Vorjahreswerten vergleichbar ist.

Bislang kaum Familiennachzug zu subsidiär Geschützten

Zehntausende Terminanfragen liegen bei deutschen Botschaften und Konsulaten vor für die Beantragung von Interner Link: Familiennachzug zu Menschen, die in Deutschland mit Interner Link: subsidiärem Schutzstatus leben. Das teilte das Bundesinnenministerium auf eine schriftliche Anfrage einer Abgeordneten der Fraktion Die Linke im Bundestag mit. Interner Link: Seit August gilt die Externer Link: Regelung, dass monatlich 1.000 Visa zu diesem Zweck erteilt werden dürfen. Tatsächlich stellten deutsche Auslandsvertretungen im August allerdings nur 42 Visa für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus; in der ersten Septemberhälfte waren es 70 Visa.

Hintergrund für die schleppende Visavergabe sind komplizierte und nicht aufeinander abgestimmte Verwaltungsverfahren. Angehörige stellen zunächst in der deutschen Botschaft in ihrem Herkunftsland einen Antrag auf Familiennachzug. Anschließend prüfen Bedienstete des Auswärtigen Amtes, ob im Herkunftsland oder innerhalb der Familie humanitäre Gründe für einen Familiennachzug erkennbar sind. Daraufhin werden ausgewählte Anträge an die in Deutschland zuständigen kommunalen Ausländerbehörden geschickt. Diese prüfen daraufhin die Lebensverhältnisse der Person, zu der der Familiennachzug erfolgen soll: Wie gut ist sie integriert? Hat sie Arbeit und eine Wohnung? Ist sie straffrei? Letztlich entscheidet das Bundesverwaltungsamt als dritte Instanz, ob ein Visum erteilt werden darf oder nicht. Seine Entscheidung übermittelt das Amt an die zuständige deutsche Botschaft im Ausland, die dann das Visum ausstellt.

Werden in einem Monat weniger als 1.000 Visa für den Familiennachzug ausgestellt, gilt bis Jahresende die Regelung, dass das nicht ausgefüllte Kontingent auf den nächsten Monat übertragen werden kann. Ab Januar 2019 ist dies nicht mehr möglich.

Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Österreich

Deutschland verlängert seine Grenzkontrollen an der österreichischen Grenze bis Mai 2019. Das hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) entschieden und sich damit gegen eine Aufforderung der EU-Kommission gestellt, die Grenzkontrollen einzustellen und damit eines der grundlegenden Prinzipien des Schengenraums wiederherzustellen: das grenzkontrollfreie Reisen. Seehofer sieht die Bedingungen für die Aufhebung der Grenzkontrollen allerdings noch nicht gegeben. Dazu müssten erst die EU-Außengrenzen besser geschützt werden. Die Personenkontrollen an der Grenze zu Österreich waren im Interner Link: Herbst 2015 als Reaktion auf die hohe Fluchtzuwanderung eingeführt und seitdem regelmäßig verlängert worden. Derzeit kontrollieren noch sechs Länder europäische Binnengrenzen: Dänemark, Deutschland, Schweden, Österreich, Frankreich und Norwegen. Neben Deutschland haben auch Österreich und Frankreich bereits angekündigt, die Kontrollen an ihren Grenzen bis ins nächste Jahr hinein verlängern zu wollen.

Mittelamerika: Tausende Menschen marschieren Richtung USA

Mehrere Tausend Menschen haben sich Mitte Oktober in Mittelamerika zusammengeschlossen und marschieren zu Fuß in Richtung der US-amerikanischen Grenze. Sie fliehen vor Armut und ausufernder Gewalt in ihren Herkunftsländern und hoffen auf ein Bleiberecht in den USA. Die meisten von ihnen stammen aus Interner Link: Honduras, einige auch aus Interner Link: Guatemala und Interner Link: El Salvador. Als Reaktion hat US-Präsident Donald Trump weitere 5.200 Soldaten/-innen an die Grenze zu Mexiko geschickt. Sie sollen die Grenzschutzbehörde CBP (United States Customs and Border Protection) und die bereits seit April an der Grenze stationierten 2.100 Mitglieder der Nationalgarde bei der Sicherung der Grenze unterstützen. Trump versteht die Karawane als Angriff auf die USA und fordert die Menschen auf, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Dass die rund 4.000 Menschen, die sich auf dem Weg in die USA befinden, dort tatsächlich ein Aufenthaltsrecht erhalten, gilt als unwahrscheinlich. Trump hat bereits die Regelungen für Asylverfahren an der US-Mexiko-Grenze verschärft. Demnach sollen nur noch diejenigen zum Asylverfahren zugelassen werden, die ihren Asylantrag an offiziellen Grenzübergängen stellen.

Auf Druck der USA, hat Mexikos Präsident Enrique Peña Nieto den Menschen bereits ein Bleiberecht und Zugang zur Gesundheitsversorgung in Interner Link: Mexiko angeboten. Die meisten von ihnen lehnten dieses Angebot ab, da es sich nur auf die südmexikanischen Bundesstaaten Chiapas und Oaxaca bezieht, in denen Armut und Arbeitslosigkeit hoch sind. Zudem setzt das Bleiberecht voraus, dass sich die Menschen registrieren lassen und entweder einen Antrag auf legale Einwanderung oder ein Asylgesuch stellen. Die meisten Asylgesuche von Menschen aus anderen mittelamerikanischen Staaten werden in Mexiko jedoch abgelehnt und die Betroffenen abgeschoben. Mexiko hat sich in den vergangenen Jahren Interner Link: zu einem vorgelagerten Grenzposten der USA entwickelt. Das Land hat 2015 und 2016 mehr Menschen aus anderen zentralamerikanischen Staaten abgeschoben als sein nördlicher Nachbar.

Fussnoten

Laura Hartmann studiert im Masterstudiengang Internationale Migration und Interkulturelle Beziehungen (IMIB) an der Universität Osnabrück und arbeitet als Studentische Hilfskraft in der Redaktion von "focus Migration" am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS ).