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"Wenn der Bildungstransfer nicht gelingt, vergeuden wir wertvolles Humankapital." | bpb.de

"Wenn der Bildungstransfer nicht gelingt, vergeuden wir wertvolles Humankapital." Ein Interview mit Bildungstransferexpertin Dr. Martina Müller-Wacker

Martina Müller-Wacker

/ 15 Minuten zu lesen

Die Migration von internationalen Fachkräften ist zu einem wichtigen politischen Thema geworden und spiegelt sich im sogenannten Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Damit stehen Einwanderungsländer vor der Herausforderung, ihre Bildungssysteme und Arbeitsmärkte durchlässiger zu gestalten, damit die im Ausland erworbenen Qualifikationen auch im Zielland verwertet werden können. 2012 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, welches die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen deutlich verbessern sollte. Ist dies gelungen? Ein Interview mit Dr. Martina Müller-Wacker, einer der führenden deutschen Expertinnen im Themenfeld Anerkennung, Bildungstransfer und Fachkräfterekrutierung.

Auf der Messe "Chance" in Halle werden zwei junge Syrer über ihre beruflichen Möglichkeiten beraten. Die Angebote dieser Messe richten sich an Schüler, Umschüler, Studierende, Berufseinsteiger, Fachkräfte und potentielle Existenzgründer. (© picture-alliance/dpa)

Wenn Zuwanderer und Zuwanderinnen ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen in Deutschland nicht adäquat einsetzen können und daher unterhalb ihres Qualifikationsniveaus arbeiten, ist das für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein Verlust: Wertvolle Potenziale gehen verloren. 2007 haben Sie und Ihre Kollegin Dr. Bettina Englmann mit Ihrer viel beachteten Studie "Brain Waste " auf das Gesamtausmaß der defizitären und intransparenten Praxis der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen aufmerksam gemacht. Damit brachten Sie eine Diskussion über Möglichkeiten der Verbesserung dieser Situation ins Rollen, die in die Verabschiedung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) – vulgo Anerkennungsgesetz – mündete. Dieses trat am 1. April 2012 in Kraft und sollte mehr Einheitlichkeit und Transparenz im Anerkennungssystem schaffen. Ist dies gelungen?

Dr. Martina Müller-Wacker: Nein. In Bezug auf das Thema Einheitlichkeit ist es ein klares Nein. Da gibt es nach wie vor verschiedene Probleme. Ein zentrales Problem des BQFG ist, dass es Änderungen im Fachrecht zulässt, diesem aber nachgeordnet ist. Das bedeutet, dass die Regelungen im Fachrecht von den Regelungen des BQFG abweichen können. Dadurch gibt es immer noch Unterschiede, je nachdem, ob jemand ein EU-Diplom hat oder das Zeugnis aus einem Drittland stammt.

Ein Beispiel: Wir haben Art. 1 BQFG und dann z.B. §35 Änderungen des Krankenpflegegesetzes, um das entsprechende Fachrecht an das BQFG anzupassen. Laut BQFG besteht das Recht auf Ausgleichsmaßnahmen in einem reglementierten Beruf im Falle einer Teilanerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen. Die Betroffenen haben dann das Recht zu wählen, ob sie eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang machen. Das speziellere Fachrecht weicht aber von diesen Regelungen ab. Inhaber von Drittland-Diplomen haben nur ein Wahlrecht zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang. Die Kenntnisprüfung ist allerdings umfangreicher als die Eignungsprüfung für Inhaber eines EU-Diploms.

Der zweite Punkt ist, dass es Berufe gibt, die über Landesrecht geregelt sind, z.B. Ingenieure oder Lehrer. Sie fallen unter die Anerkennungsgesetze der Bundesländer, die diese Berufe regeln. Zwar haben alle Bundesländer die Musterregelungen des BQFG in ihre Landesanerkennungsgesetze übernommen. Auf Landesebene ist es aber wieder genauso wie auf Bundesebene: Das speziellere Fachrecht darf von den Regeln des BQFG-Land abweichen. Viele Bundesländer haben diverse Berufe komplett aus der BQFG-Anwendung ausgeschlossen. Das führt in der Praxis zu großen Unterschieden in den Verfahren. Ich mache das an einem praktischen Beispiel deutlich. Nehmen wir den Ingenieur. Nordrhein-Westfalen hat sein Landesanerkennungsgesetz komplett im Fachrecht umgesetzt, d.h. in unserem Beispiel im Ingenieurgesetz. Für Ingenieure gibt es im Falle einer Teilanerkennung – wenn bei der Gleichwertigkeitsfeststellung sogenannte wesentliche Unterschiede festgestellt werden sprechen wir von einer Teilanerkennung – in NRW einen Rechtsanspruch, entweder eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu machen. Andere Bundesländer, zum Beispiel Bayern, haben Ingenieure komplett aus der BQFG-Anwendung ausgeschlossen. Dadurch bleibt die alte Rechtsgrundlage bestehen: Ingenieure, die nicht im ersten Schritt eine vollständige Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen erzielen, haben keinen Rechtsanspruch auf Ausgleichsmaßnahmen, um doch noch eine volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Ingenieursabschluss zu erlangen. Es macht also einen großen Unterschied, ob jemand in NRW oder in Bayern seinen Antrag auf Anerkennung stellt. Noch gravierender ist das bei den Lehrern. So wurden in Bayern z.B. Lehrer mit Drittland-Diplomen komplett vom Antragsrecht ausgeschlossen. In allen anderen Bundesländern können Lehrer zumindest einen Antrag stellen. So viel zum Thema Einheitlichkeit. Einheitlichkeit im Anerkennungssystem sehe ich also noch nicht; das hat das BQFG nicht geschafft.

Jetzt zur Frage nach der Transparenz. Natürlich wirkt sich die beschriebene Uneinheitlichkeit in der Verfahrenspraxis und in den Möglichkeiten, die Inhaber von im Ausland erworbenen Qualifikationen haben, auch auf die Transparenz aus. Die Regelungen sind weder für Mitarbeiter in den Anerkennungsstellen noch für Migranten und Unternehmen transparent und auch nicht für die gesamte Arbeitsverwaltung, also Arbeitsvermittler in Jobcentern und Agenturen. Sie alle kämpfen mit dem Problem der Unübersichtlichkeit und Uneinheitlichkeit.

Ein Problem dabei ist auch, dass es überhaupt kein Qualitätsmanagementsystem in den Anerkennungsstellen gibt, das zu mehr Einheitlichkeit und Transparenz beitragen könnte. Das liegt an den übergeordneten Fachministerien. Sie stellen kaum Schulungen oder Materialien für die Anerkennungsstellen bereit, wie zum Beispiel Musterbescheide, um die Praxis zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Transparenz schafft das BQFG insofern, als durch die Neuregelung Anerkennungsbescheide nun sehr viel kompetenzorientierter und viel stärker darauf ausgerichtet sind, Transparenz zu dem jeweiligen ausländischen Abschluss herzustellen.

Damit sprechen Sie bereits einige Stärken des Anerkennungsgesetzes an. Könnten Sie diese einmal zusammenfassen?

Dr. Martina Müller-Wacker: Für die gesamte Anerkennungspraxis hat das Gesetz sehr viel Positives gebracht und zwar im Hinblick auf zwei Punkte: Erstens wurde das Antragsrecht eingeführt. Vor Inkrafttreten des BQFG konnten im Bereich der nicht reglementierten Berufe nur Spätaussiedler , die sich auf das Bundesvertriebenengesetz berufen konnten, einen Antrag auf Anerkennung stellen. Selbst Inhaber von EU-Diplomen hatten kein Antragsrecht, von Inhabern von Drittland-Diplomen ganz zu schweigen. Sie konnten nur im Bereich der reglementierten Berufe einen Antrag stellen. Die Möglichkeiten, einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsprüfung zu stellen, sind mit dem Gesetz also stark ausgeweitet worden.

Allerdings schließt das Fachrecht dieses Antragsrecht in einigen Berufen aus. Eine wichtige Gruppe, die das betrifft, sind die juristischen Berufe, die über das BQFG-Bund geregelt werden. Nach wie vor können Inhaber eines juristischen Abschlusses, der in einem Drittland erworben wurde, kein Anerkennungsverfahren in Deutschland durchlaufen. Allgemein ist die Möglichkeit, ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, aber eine klare Stärke des Gesetzes.

Eine zweite Stärke ist die Ressourcen- und Prozessorientierung. Um es ganz praktisch auszurücken: Im Prinzip hat jetzt jeder, bei dem im ersten Schritt eine Teilanerkennung festgestellt wurde, die Möglichkeit, über weitere Schritte zu einer vollen Anerkennung seiner Qualifikationen zu gelangen. Das ist wirklich die große Errungenschaft des BQFG.

In der Praxis sieht es allerdings wieder unterschiedlich aus, womit wir erneut beim Thema Einheitlichkeit wären. Bei reglementierten Berufen gibt es einen Rechtsanspruch auf Ausgleichsmaßnahmen, die zu einer vollen Gleichwertigkeit führen können. Das Anerkennungsverfahren bleibt also offen, bis diese Ausgleichsmaßnahmen absolviert wurden und dann zu einer vollen Anerkennung führen. Bei den nicht reglementierten Berufen gibt es diesen Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen nicht.

Da Sie die Ausgleichsmaßnahmen ansprechen: Gibt es inzwischen mit dem Anerkennungsbescheid einen klaren Fahrplan, der aufzeigt, welche konkreten Schritte noch unternommen werden müssen, um eine volle Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen zu erlangen?

Dr. Martina Müller-Wacker: Das kommt auf die zuständige Behörde an. Es gibt da von Bundesland zu Bundesland riesige Unterschiede. Generell besteht in ganz Deutschland aber das Problem, dass Anpassungsmaßnahmen teilweise erst eingerichtet oder zumindest weiter ausgebaut werden müssen. Bislang steht nicht in jedem Beruf eine Anpassungsmaßnahme zur Verfügung und schon gar nicht in jeder Region. Und dieser Mangel ist auch das große Sorgenkind, womit wir bereits bei den Umsetzungsdefiziten des BQFG wären.

Es gab zwar eine Modifizierung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, wodurch festgelegt wurde, dass Eignungsprüfungen und Kenntnisprüfungen zweimal im Jahr stattfinden müssen. An den entsprechenden Anpassungslehrgängen mangelt es aber noch gewaltig. Dass es einen klaren Fahrplan gibt, würde ich also in den meisten Fällen verneinen. Das ist der Ist-Stand, aber ich sehe durchaus sehr viel Entwicklung in diesem Bereich. So sind beispielsweise in den letzten Jahren über das Netzwerk Integration durch Qualifizierung – IQ-Netzwerk – deutschlandweit Anlaufstellen zur Anerkennungsberatung eingerichtet worden. In der jetzigen Förderperiode liegt ein Schwerpunkt des IQ-Netzwerks auf dem Auf- und Ausbau von Anpassungslehrgängen und Anpassungsmaßnahmen – Anpassungsmaßnahmen ist der allgemeinere Begriff, der auch den nicht reglementierten Bereich betrifft; im reglementierten Bereich ist Anpassungslehrgang der speziellere Begriff.

Ich kann Ihnen einmal schildern, wie die Situation meistens aussieht. Jemand erhält einen Bescheid über eine Teilanerkennung seiner im Ausland erworbenen Qualifikationen, beispielsweise im Beruf der Krankenpflege. In diesem Berufsfeld gibt es die meisten Anerkennungsverfahren. Die Behörde schreibt also einen Brief, der über die Möglichkeit informiert, eine Prüfung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Bestenfalls liegt eine Liste mit zuständigen Fachschulen im Bundesland bei. Der Antragsteller muss diese dann in Eigeninitiative anrufen, um einen Anpassungslehrgang zu finden, an dem er teilnehmen kann. In der Praxis stößt er dabei auf die verschiedensten Probleme. So wurden die Fachschulen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Anpassungslehrgänge anzubieten. Daher bieten nur wenige Fachschulen überhaupt so einen Lehrgang an. Ein Problem dabei ist zudem, dass ein Anpassungslehrgang von der Logik her etwas Individuelles sein muss. Die Ausgangsbasis für ein Anpassungsmaßnahme ist immer das jeweilige Kompetenzprofil und Ziel der Maßnahme ist es, die jeweils festgestellten "wesentlichen Unterschiede" auszugleichen, die im Anerkennungsbescheid beschrieben sein sollten, was leider auch noch nicht immer der Fall ist. Nun sind die Kompetenzprofile der Antragsteller aber sehr unterschiedlich. Das stellt die Fachschulen vor große Herausforderungen. Es gibt aber dennoch in Deutschland Regionen, wo es gute Angebote für Anpassungsmaßnahmen gibt. In einigen Bundesländern hat zum Beispiel das IQ-Netzwerk im Gesundheitsbereich Anpassungsmaßnahmen aufgebaut.

Wenn ein Antragsteller in Nordrhein-Westfalen eine Anerkennung seiner im Ausland erworbenen Qualifikationen erhält, würde diese dann auch beispielsweise im Saarland akzeptiert?

Dr. Martina Müller-Wacker: Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Die Bundesländer sind für die Durchführung der Anerkennungsverfahren zuständig. Auf Grund des Föderalismus hat jedes Bundesland seine eigenen Anerkennungsstellen. Die Verfahren unterscheiden sich je nach Beruf. Vor diesem Hintergrund kann man daher nicht generell davon ausgehen, dass ein Bundesland die Anerkennungsentscheidung aus einem anderen Bundesland übernimmt. Nur die Approbation für Ärzte gilt bundesweit. In allen anderen Berufen sollte man sich in jedem Fall nochmal bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes erkundigen.

Im Ländervergleich gibt es in Deutschland überdurchschnittlich viele offene und abgebrochene Anerkennungsverfahren. Woran liegt das?

Dieser Frage sind wir in unserer letzten Studie von 2014 nachgegangen. Da sind zum einen die hohen Kosten. Zum anderen verlangen Anerkennungsstellen oft Nachweise, die nicht beigebracht werden können, weil sie zum Beispiel aus dem Herkunftsland nicht angefordert werden können. Oft wird auch im Falle einer Teilanerkennung abgebrochen. Als wichtigster Grund dafür wurde genannt, dass der Antragsteller gar nichts von der Möglichkeit wusste, eine Anpassungsmaßnahme zu machen. Unsere Studie bezog sich zwar explizit auf die Situation in Bayern, aber ich würde davon ausgehen, dass diese Probleme auch in anderen Bundesländern bestehen. Als weiterer Grund für einen Verfahrensabbruch wurden die hohen Kosten genannt, die mit so einer Maßnahme verbunden sind. Drittens wurde darauf hingewiesen, dass keine passende Anpassungsmaßnahme gefunden wurde. Das zeigt noch einmal, dass das Angebot an Anpassungsmaßnahmen und -lehrgängen unbedingt weiter ausgebaut werden muss. Denn:

Die hohe Zahl an abgebrochenen Anerkennungsverfahren wirkt sich negativ auf die Möglichkeit des Bildungstransfers aus. Umgekehrt erhöht ein positiver Anerkennungsbescheid die Chance, in Deutschland im erlernten Beruf arbeiten zu können.

Welche Rolle kommt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beim Bildungstransfer generell und speziell im Anerkennungsverfahren zu?

Dr. Martina Müller-Wacker: Ihnen kommt eine sehr wichtige Rolle zu, denn der Bildungstransfer ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn es Zugewanderten gelungen ist, eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu finden. Die Arbeitgeber sind also die letzte Instanz. Viele Zugewanderte schaffen es trotz positivem Anerkennungsbescheid jedoch nicht, eine Stelle zu finden, die ihren Qualifikationen entspricht.

Was das Anerkennungsgesetz betrifft, so sind die Arbeitgeber im Prozess der Entstehung des Gesetzes zu wenig eingebunden worden. Ein Beispiel: Dänemark hat mit seinem nationalen Anerkennungsgesetz ein eigenes Antragsrecht für Arbeitgeber eingeführt. Damit begreifen sich auch Arbeitgeber als Zielgruppe der staatlichen Anerkennungsverfahren. Es wurde zudem ein eigenes Beratungsangebot für Arbeitgeber aufgebaut, also eine Stelle, wo Arbeitgeber sich über den ausländischen Abschluss informieren können. In Deutschland dagegen fehlt diese Einbindung der Arbeitgeber. Darüber hinaus haben diverse Umfragen gezeigt, dass es große Informationsdefizite gibt und das Anerkennungsgesetz und seine spezielleren Möglichkeiten zu wenigen Arbeitgebern überhaupt bekannt sind. Diese Informationsdefizite führen dann auch dazu, dass die im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht akzeptiert werden.

Im Anerkennungsverfahren spielen Arbeitgeber gerade im Bereich der nicht reglementierten Berufe, wo es kein Recht auf Ausgleichsmaßnahmen gibt, eine wichtige Rolle beim Kompetenzaufbau. In diesen nicht reglementierten Bereich fallen z.B. alle Handwerks- und IHK-Berufe. Wenn das Anerkennungsverfahren mit einer Teilanerkennung endet, haben Antragsteller zwei Möglichkeiten, ihre Kompetenzen weiter auszubauen, um die festgestellten wesentlichen Unterschiede zum deutschen Abschluss auszugleichen. Die erste Möglichkeit besteht darin, sich im großen Feld des deutschen Weiterbildungsmarktes einen Kurs zu suchen. Das ist nicht nur eine große Herausforderung, sondern auch mit hohen Kosten verbunden. Die zweite Möglichkeit ist, dass sie einen Arbeitgeber finden, der es ihnen ermöglicht, durch "training on the job" ihre Kompetenzen weiter aufzubauen, die dann vom Arbeitgeber bestätigt werden. Damit ermöglichen es Arbeitgeber Zugewanderten, ihre Kompetenzen so auszubauen, dass sie dem deutschen Arbeitsmarkt als Fachkräfte zur Verfügung stehen. Arbeitgeber können also mit dazu beitragen, die so dringend benötigten Fachkräfte zu bekommen.

Diese finden sich auch unter den Flüchtlingen. Im Gesetz regelt §14, dass Flüchtlinge ohne entsprechende Nachweise, über "sonstige geeignete Verfahren" eine Anerkennung ihrer Qualifikationen erlangen können. Das können praktische Tests, Arbeitsproben oder Gutachten von Sachverständigen sein. Hier müssten sich Arbeitgeber stärker engagieren. Sie müssten zum Beispiel Flüchtlingen in Rahmen von Praktika die Möglichkeit geben, ihre Kompetenzen unter Beweis zu stellen. In der betrieblichen Praxis stellt ein Meister sehr schnell fest, welche Kompetenzen jemand mitbringt und welche Kompetenzen eventuell fehlen. Es wäre eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Unternehmen hätten Zugang zu dieser neuen Zielgruppe und können sie sich im Rahmen eines Praktikums anschauen. Und für Flüchtlinge wäre es eine kostengünstigere Alternative zur Qualifikationsanalyse, die Kammern anbieten.

Gerade mittelständische Unternehmen beklagen häufig einen Fachkräftemangel. Was können Unternehmen tun, um für ausländische Fachkräfte attraktiv zu werden?

Dr. Martina Müller-Wacker: Attraktiv können Unternehmen dann werden, wenn sie sich offen zeigen und auch entsprechende Angebote für Zugewanderte machen. Dabei geht es in erster Linie auch darum, die Bereitschaft zu demonstrieren, ausländische Fachkräfte einstellen zu wollen. Das kann zum Beispiel bereits in der Stellenausschreibung deutlich gemacht werden, in der explizit Inhaber eines ausländischen Abschlusses zur Bewerbung aufgefordert werden. Auch Praktikumsplätze für Inhaber ausländischer Abschlüsse können gezielt angeboten werden. Auf der eigenen Homepage können Unternehmen publik machen, wenn sie bereits Personal mit ausländischem Bildungsabschluss beschäftigen und das als Stärke herausstellen. Das wirkt auf Zugewanderte sehr positiv.

Unternehmen können auch bestimmte Ansprechpartner etablieren, also Mentoren, die die Einarbeitungsphase begleiten. Weitere Unterstützungsangebote wären Sprachkurse oder Hilfen bei der Wohnungssuche. Solche Maßnahmen zeigen Wirkung, weil sie Bereitschaft und Offenheit gegenüber der Zielgruppe der ausländischen Fachkräfte signalisieren. Diese Offenheit vermisse ich bislang noch.

Insgesamt ist die Bereitschaft, eine Person mit ausländischem Abschluss einzustellen, in Deutschland noch viel zu gering ist. Nach wie vor ist die Rekrutierungspraxis der meisten deutschen Unternehmen noch überhaupt nicht auf die Zielgruppe der ausländischen Fachkräfte ausgerichtet. Am liebsten wird immer noch regional, deutsch, männlich rekrutiert. Migranten und Frauen sind neue Zielgruppen, die gerade erst entdeckt werden. Eine Ausnahme stellt der Gesundheitsbereich dar. Hier ist der Mangel an Arbeitskräften schon so gravierend, dass bereits gezielt im Ausland Fachkräfte angeworben werden. Viele andere Branchen haben diese Zielgruppe noch gar nicht auf dem Radar und ihnen ist auch noch nicht bewusst, was da demografisch auf uns zurollt. Die Verlierer werden dabei ganz klar die kleinen und die mittelständischen Unternehmen sein, weil die großen Unternehmen allein schon aufgrund ihrer Größe eine gewisse Attraktivität entfalten und auch mehr Möglichkeiten und finanzielle Ressourcen haben, um international Personal rekrutieren zu können.

In Deutschland gibt es im europäischen Vergleich sehr viele Migrantinnen und Migranten, die unterhalb ihres Qualifikationsniveaus arbeiten oder gar keine Stelle finden. Gibt es neben der angesprochenen fehlenden Offenheit noch andere zentrale Gründe?

Dr. Martina Müller-Wacker: Ein wichtiger Aspekt, warum Migranten es oft nicht schaffen, eine ihren Qualifikationen angemessene Stelle zu finden, ist, dass ihnen die entsprechenden Kontakte und Netzwerke fehlen. Ca. drei Viertel der offenen Stellen werden über persönliche Netzwerke vergeben. Migranten fehlen diese Netzwerke. Sie erfahren also oft nicht mal etwas von den offenen Stellen und kommen auch nicht an sie heran. Deshalb sind Mentorenprogramme so wichtig, um dieses Defizit der fehlenden persönlichen Netzwerke aufzufangen und hochqualifizierte Migranten auf die offenen Stellen zu bringen.

Und dann ist da ja noch unser Anerkennungssystem, das weiterhin – und darüber sprachen wir bereits – zu uneinheitlich und unübersichtlich ist und sehr viele offene und abgebrochene Verfahren produziert. Die Praxis in Deutschland ist sehr inflexibel, was die Verfahren sehr teuer macht. Es genügt zum Beispiel häufig nicht, dass Antragsteller eine Übersetzung aus dem Herkunftsland mitbringen. Stattdessen brauchen sie eine von einem in Deutschland ansässigen, amtlich vereidigten Übersetzer. Dann werden solche Nachweise verlangt wie z.B. eine deutsche Übersetzung der kompletten Ausbildungsordnung aus dem Herkunftsland. Das ist also alles wahnsinnig formal und bürokratisch und es sind Hürden, die man leicht durch mehr Flexibilität und mehr Serviceorientierung in den Anerkennungsstellen abbauen könnte.

Würde die Qualität des so viel beschworenen "guten deutschen Ausbildungssystems" durch einen solchen Bürokratieabbau und mehr Flexibilität aufgeweicht?

Dr. Martina Müller-Wacker: Nein. Das ist so eine deutsche Mär, die in dem Vorurteil begründet ist, dass das deutsche Ausbildungssystem im weltweiten Vergleich das Beste sei. Das ist aber faktisch nicht haltbar. So ist Deutschland beispielsweise in Europa fast das einzige Land, wo es in den Gesundheitsfachberufen, beispielsweise bei Krankenpflegern, eine Fachschulausbildung gibt. In den anderen Ländern handelt es sich um Studienberufe; Krankenpfleger erwerben einen Bachelorabschluss. Zudem sind die Universitäten sehr unabhängig geworden. Da kann man gar nicht mehr sagen, dieses oder jenes Land bietet die bessere Ausbildung. Also, ich glaube nicht, dass die Qualität in Deutschland durch einen Bürokratieabbau verwässert würde.

Sie haben aufgezeigt, dass durch das Anerkennungsgesetz ein wichtiger Prozess in Gang gebracht wurde, um die Möglichkeiten der qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration für Inhaberinnen und Inhaber von im Ausland erworbenen Qualifikationen zu verbessern. Was würden Sie sich für das Anerkennungssystem in Deutschland wünschen, damit zukünftig alle Seiten davon profitieren – der deutsche Arbeitsmarkt, Unternehmen, aber natürlich vor allem auch Migrantinnen und Migranten?

Im ersten Schritt würde ich mir wünschen, dass die tollen rechtlichen Neuerungen auch tatsächlich so in der Verwaltungspraxis Anwendung finden. Da sind die zuständigen Fachministerien gefragt. Sie müssten ihre Leute schulen, ihnen Hilfen an die Hand geben und ein Qualitätsmanagementsystem in den Anerkennungsstellen aufbauen. Die Neuerungen können keine Durchschlagskraft entfalten, wenn sie wegen mangelnder Kenntnis in der Verwaltungspraxis nicht ankommen. Wenn immer noch fehlerhafte Bescheide ausgestellt werden, die zum Beispiel die Berufserfahrung überhaupt nicht berücksichtigen, dann läuft das BQFG ins Leere. Im ersten Schritt sollten Bescheide also den neuen Regelungen entsprechen: Sie sollten kompetenzbasiert, einfach und verständlich sein.

Im zweiten Schritt müssen unbedingt die Anpassungslehrgänge weiter ausgebaut werden, um den vielen offenen Verfahren zu begegnen. Zudem müssten weitere Finanzierungsangebote geschaffen werden, weil die hohen Kosten viele Zugewanderte von einem Anerkennungsverfahren abhalten bzw. zum Abbruch des Verfahrens führen. Die durchschnittlichen Verfahrenskosten zum Beispiel bei den Ausbildungsberufen – Handwerkskammern, IHK-FOSA – liegen bei 450 Euro. Diese Summe umfasst noch nicht Beglaubigungen und Übersetzungen. Auch wegen der hohen Kosten liegen die Antragszahlen in der Praxis weit unterhalb jeglicher Prognosen, die im Vorfeld des Gesetzes aufgestellt wurden.

Dann müssten mehr Maßnahmen zum Kompetenzausbau geschaffen werden und es müsste gesetzliche Nachbesserungen geben, die zu mehr Einheitlichkeit und Chancengleichheit führen. Zum Beispiel sollten Abweichungen im Fachrecht für unzulässig erklärt werden. Dann gäbe es zumindest auf der Bundesebene Chancengleichheit und einheitliche Verfahren für alle. Das würde es für alle Beteiligten sehr viel einfacher machen. Darüber hinaus müsste im Bereich Sprache mehr getan werden. Berufsspezifische Sprachkurse sind immer noch Mangelware.

Schließlich müssten die Unternehmen stärker ins Boot geholt und verstärkt aufgeklärt, informiert und sensibilisiert werden. Damit wäre schon sehr viel erreicht.

Insgesamt gilt, dass wir aufhören müssen, mit einem defizitorientierten Blick auf im Ausland erworbene Qualifikationen zu schauen. Ein Meilenstein des Anerkennungsgesetzes war ja auch, dass nicht mehr das Zeugnis, sondern das gesamte Kompetenzprofil eines Antragstellers berücksichtigt werden soll. Das entspricht dem Stand der Bildungsforschung, dass ein Großteil der Kompetenzen, die ein Mensch im Laufe seines Lebens aufbaut, durch Berufserfahrung und Weiterbildungen aufgebaut wird. Und in der Wirtschaft zählen ja letztendlich auch wieder die individuellen Kompetenzen und es ist zweitrangig, wie und wo die aufgebaut wurden. Die Anerkennungspraxis müsste insgesamt mehr Wertschätzung zeigen gegenüber den Bildungsleistungen, die jemand erbracht hat und mehr Bewusstsein dafür schaffen, dass zugewanderte Fachkräfte für Deutschland einen enormen volkswirtschaftlichen Gewinn darstellen. Wenn der Bildungstransfer nicht gelingt, vergeuden wir wertvolles Humankapital. Das ist sehr bitter.

Das Interview führte Vera Hanewinkel, Redaktion focus Migration.

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Fussnoten

Dr. Martina Müller-Wacker ist gemeinsam mit Dr. Bettina Englmann Geschäftsführerin des Institutes Global Competences. Seit 2006 bauten sie die Grundlagenforschung im Bereich der Anerkennung ausländischer Qualifikationen auf, begleiteten rechtliche Entwicklungen auf Bundes- und Länderebene und entwickelten innovative Praxisinstrumente, wie z.B. die Anerkennungsberatung. Ihre Schwerpunkte sind wissenschaftliche Studien, Expertisen, Fachbeiträge und Seminare.