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Zwei Jahre nach der Erweiterung: Ein Zwischenstand | bpb.de

Zwei Jahre nach der Erweiterung: Ein Zwischenstand

Michael Heinen und Anna Pegels

/ 6 Minuten zu lesen

Zwei Jahre nach dem Beitritt ist es möglich, erste Erfahrungen der EU15-Länder zu untersuchen, die sich für unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden. In der Folge stellt sich die Frage, ob die weitere Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Deutschland sinnvoll ist.

Polnisches Geschäft im englischen Derby. (© picture alliance / empics )

Nach einem von der Europäischen Kommission im Februar 2006 herausgegebenen Bericht über die erste Phase der Übergangsregelungen gaben das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden an, dass sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus der EU8 allgemein positiv auf ihre Volkswirtschaften ausgewirkt habe . Angesichts der geringen Anzahl an EU8-Migranten, die seit Mai 2004 nach Schweden gekommen sind , wird sich die folgende Analyse vor allem auf das Vereinigte Königreich und in geringerem Umfang auf Irland konzentrieren.

Wie viel Zuwanderung hat tatsächlich stattgefunden?


Anhand der verfügbaren Daten im Vereinigten Königreich und Irland ist es schwierig, die genaue Zahl der seit Mai 2004 zugewanderten Arbeitskräfte zu ermitteln. Um die Erwerbstätigkeit der Zuwanderer aus der EU8 zu erfassen, hat das Vereinigte Königreich das Worker Registration Scheme (WRS), ein System zur Registrierung von Arbeitnehmern eingeführt. Hier müssen sich Arbeitnehmer aus der EU8 innerhalb von 30 Tagen nach Beginn einer Beschäftigung anmelden. Zwischen Mai 2004 und Dezember 2005 meldeten sich 344.635 EU8-Arbeitskräfte im WRS. Allerdings ist diese Zahl aus mehreren Gründen nicht repräsentativ für die Gesamtzahl der EU8-Migranten, die nach dem Beitritt ins Vereinigte Königreich gekommen sind. Erstens müssen sich Arbeitnehmer für jede neue Arbeit anmelden, was bedeutet, dass Arbeitnehmer, die die Arbeitsstelle wechseln, mehrmals im WRS gemeldet sind. Zweitens müssen sich die Migranten nicht abmelden, wenn sie ihre Arbeit beenden oder das Land verlassen. Drittens sind EU8-Arbeitskräfte nicht länger verpflichtet, sich im WRS registrieren zu lassen, sobald sie für einen Zeitraum von 12 Monaten rechtmäßig beschäftigt sind. Darüber hinaus gaben 26% der bis Dezember 2004 im WRS gemeldeten Arbeitnehmer an, dass sie sich schon vor dem Beitritt der osteuropäischen Länder im Vereinigten Königreich aufgehalten hätten. Weitere 12% gaben kein genaues Datum ihrer Ankunft an . Viele der im WRS registrierten Personen lebten und arbeiteten also schon vor dem Beitritt im Vereinigten Königreich und meldeten nach dem 1. Mai 2004 lediglich einen Beschäftigungswechsel. Insgesamt vermittelt die Zahl der Anmeldungen im WRS daher wohl ein verzerrtes Bild vom Zustrom der EU8-Arbeitskräfte.

Die Gesamtzahl der im Vereinigten Königreich zwischen Mai 2004 und September 2005 neu gemeldeten EU8-Migranten betrug 0,8% der Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Entgegen der Prognosen erlebte das Vereinigte Königreich daher keinen plötzlichen und unkontrollierbaren Zustrom von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten.

In Irland wird die Anzahl neu vergebener Personal Public Services Numbers (PPS) als Indikator für die Zahl der nach dem Beitritt aus der EU8 zugezogenen Arbeitskräfte verwendet. Zwischen Mai 2004 und November 2005 wurden 160.853 PPS- Nummern an Personen aus der EU8 vergeben. Wie auch beim WRS im Vereinigten Königreich vermitteln diese Zahlen jedoch ein verzerrtes Bild über die tatsächliche Anzahl an Zuwanderern, weil die Nummern aus Sozialversicherungsgründen und für die Gesundheitsvorsorge auch an begleitende Familienmitglieder vergeben werden. Hinzu kommt, dass sich viele dieser Migranten vor dem Beitritt bereits in Irland aufhielten. Von Mai bis Dezember 2004 belief sich die Anzahl zugeteilter PPS-Nummern auf 1,9% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Dieser Prozentsatz stieg von Januar bis September 2005 auf 3,8%. Irland hat damit seit Mai 2004 die höchste Zuwanderungsrate aus der EU8 zu verzeichnen. Dieser Trend ist allerdings bereits seit Mitte der 90er Jahre erkennbar und damit wohl nicht nur Konsequenz der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit .

Welche Gruppe von Arbeitskräften ist zugewandert?


Die erhobenen Daten zeigen, dass die zugewanderten Arbeitnehmer aus den EU8-Ländern mehrheitlich jung und ledig sind. Im Vereinigten Königreich waren 83% der 344.635 Arbeitskräfte, die zwischen Mai 2004 und Dezember 2005 im WRS registriert waren, zwischen 18 und 34 Jahren alt. Nur 6% wurden von ihren Familien begleitet. Die Mehrheit stammte aus Polen, Litauen und Estland.

In Bezug auf die Ausbildung wanderte eine ausgeglichene Mischung aus gering, mittel und hoch qualifizierten Arbeitnehmern ein. Insbesondere nach Irland und in das Vereinigte Königreich gingen Zahnärzte, Krankenschwestern, Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal. Ein Bericht, den die Europäische Kommission über die erste Phase der Übergangsregelungen erstellte, untersuchte ferner das Ausbildungsniveau der EU8-Staatsbürger (und der Staatsangehörigen aus Zypern und Malta) in Bezug auf die gesamte EU15. Es stellte sich heraus, dass lediglich 21% der EU8-Staatsbürger in der EU15 ein geringes Qualifikationsniveau haben. 57% wurden als mittel- und 22% als hochqualifiziert eingestuft . Dem Bericht zufolge weisen damit 79% der Arbeitnehmer aus den EU8-Ländern (sowie Zypern und Malta) ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau auf.

Welche wirtschaftliche Auswirkung hatte die Arbeitskräftewanderung bislang?

Verschiedenen Wissenschaftlern sowie der Europäischen Kommission zufolge hat sich die Zuwanderung aus den EU8- Ländern bisher positiv auf die Wirtschaft des Vereinigten Königreichs und Irlands ausgewirkt . Da umfangreicheres Datenmaterial über die Auswirkung der Arbeitskräftewanderung auf die Wirtschaft des Vereinigten Königreichs verfügbar ist, wird sich dieser Abschnitt auf die dortige Entwicklung konzentrieren. Von besonderem Interesse ist dabei der Einfluss der Migration auf Beschäftigungsquoten und Löhne.

Beschäftigungsquoten EU8-Migranten und VK-Bürger (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

In Bezug auf die Beschäftigungsquoten gab es nach Einführung der Arbeitsnehmermobilität eine erhebliche Steigerung der Beschäftigungsquote der EU8-Arbeitskräfte, die sogar die Beschäftigungsquote der im Vereinigten Königreich geborenen Arbeitskräfte überstieg. Hervorzuheben ist jedoch, dass dieser Zuwachs keinen Nachteil für die im Vereinigten Königreich geborenen Arbeitskräfte mit sich brachte, da deren Beschäftigungsquote konstant blieb. Dies kann darin begründet sein, dass die EU8-Migranten in Bereichen beschäftigt wurden, die einen Arbeitskräftemangel zu verzeichnen hatten – wie Landwirtschaft, Gastronomie und Verwaltung. Ein weiterer Grund können die Qualifikationen und Fähigkeiten der EU8- Zuwanderer sein. Dem Bericht der Europäischen Kommission zufolge besteht in den EU15-Staaten ein Mangel an Arbeitskräften mit gerade jenem mittleren Qualifikationsniveau, das die Mehrheit der EU8-Migranten aufweist. Dadurch ergänzen die Zuwanderer die im Vereinigten Königreich geborenen Arbeitskräfte eher, als dass sie mit ihnen um die gleichen Stellen konkurrieren.

Eine weitere Erklärung für den Trend der Beschäftigungsquoten kann die Legalisierung vormals illegaler Tätigkeiten sein. Einige Zuwanderer, die sich bereits vor dem Beitritt im Vereinigten Königreich aufhielten, könnten die neuen Bestimmungen genutzt haben, um ihre Erwerbstätigkeit bei den Behörden anzumelden und so zu legalisieren.

Index der Durchschnittseinkommen in Landwirtschaft, Fischerei und Gesamtwirtschaft (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Entgegen den Befürchtungen, dass ein Zustrom von Arbeitskräften aus den EU8-Ländern aufgrund stärkeren Wettbewerbs zu sinkenden Löhnen führen würde, ist das Durchschnittseinkommen im Vereinigten Königreich in 2004 stetig gestiegen. Dies gilt sogar für die Landwirtschaft, in der ein Großteil der neuen Arbeitskräfte Beschäftigung gefunden hat. Das kann u.a. der Tatsache zugeschrieben werden, dass die im Allgemeinen jungen Zuwanderer hoch motiviert sind. Das führt zu erhöhter Produktivität und damit zu höheren Löhnen. Die steigenden Löhne können zudem auch das Ergebnis einer durch die Zuwanderung steigenden Konsumnachfrage sein. Neben den positiven Entwicklungen des Beschäftigungsniveaus und der Löhne bezifferte die britische Regierung den wirtschaftlichen Nettogewinn infolge der Zuwanderung von EU8-Arbeitskräften in den ersten 11 Monaten nach dem Beitritt auf ca. 500 Mio. Pfund.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe Europäische Kommission (2006).

  2. Das im Bericht der Europäischen Kommission enthaltene Datenmaterial beziffert die Anzahl der EU10-Migranten (EU8 plus Zypern und Malta), die von Mai bis Dezember 2004 nach Schweden gekommen sind, auf 3.514 oder 0,1% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15-64 Jahren. Siehe Europäische Kommission (2006).

  3. Siehe Portes und French (2005).

  4. Die Zahl der Arbeitserlaubnisse, die an nicht-irische Arbeitsmigranten vergeben wurden, stieg von 6.000 im Jahre 1999 auf ungefähr 50.000 im Jahre 2003. Für einen Überblick zur gegenwärtigen Einwanderung nach Irland siehe Ruhs (2004).

  5. Im Bericht entspricht das mittlere Qualifikationsniveau "der oberen Sekundarstufe und beruflicher Fachausbildung". Siehe dazu Europäische Kommission (2006).

  6. Siehe zum Beispiel Home Office (2005), Portes und French (2005) und Traser (2005).

Michael Heinen und Anna Pegels sind Doktoranden am Lehrstuhl für Internationale Wirtschaftsbeziehungen an der Ruhr-Universität Bochum.