Flucht und Asyl
Verglichen mit anderen Migrationsbewegungen spielen die Themen Flucht und Asyl eher eine untergeordnete Rolle auf den Philippinen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gewährte die Regierung Flüchtlingen aus Russland Asyl, ebenso Personen jüdischen Glaubens, die vor den Nazis geflohen waren. Nach der kommunistischen Revolution 1949 suchten chinesische Staatsbürger auf den Philippinen Zuflucht. 1975 spielte das Land eine bedeutende Rolle bei der Vorbereitung der Umsiedlung von Flüchtlingen, die vom Krieg in Vietnam betroffen waren, nach Nordamerika, Europa und Australien. Eine kleine Zahl von Vietnamesen, die nicht in die USA übersiedeln durften, blieben auf den Philippinen. Der Zustrom von indochinesischen Bootsflüchtlingen (boat people) stellt das größte Flüchtlingsaufkommen in der jüngeren Geschichte des Landes dar. Laut Angaben der Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung (Philippine Refugee Processing Center) in der Provinz Bataan durchliefen zwischen Januar 1980 und Juli 1990 292.185 Flüchtlinge das Asylverfahren, davon kamen 62 Prozent aus Vietnam, 34 Prozent aus Kambodscha und 13 Prozent aus Laos. Zwischen 1990 und dem Beginn des 21. Jahrhunderts sank die Flüchtlingszahl von 20.000 auf 200 Personen (vgl. Abbildung 4).

Im Jahr 1981 ratifizierten die Philippinen die UN-Flüchtlingskonvention (1951) und das Protokoll über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (1967). 2011 unterzeichnete das Land auch die Konvention aus dem Jahr 1954 zum Status staatenloser Personen und ist damit der bislang einzige Staat in Südostasien, der zu den Unterzeichnern zählt. Im Nachgang der Unterzeichnung der 1954er Konvention veröffentlichte das Justizministerium (Department of Justice) das Rundschreiben Nr. 058 über die Einrichtung der Prozedur zur Bestimmung des Staatenlosen-Status ("Etablishing the Refugee and Stateless Status Determination Procedure"), die die Beweisanforderungen zur Gewährung des Flüchtlings- oder Staatenlosen-Status festlegt und die Abschiebung von Personen, deren Asylverfahren noch in der Schwebe ist, aussetzt. Der Wirkungsbereich der Zentraleinheit für Flüchtlinge (Refugee Processing Unit) des Justizministeriums wurde darüber hinaus auf staatenlose Personen ausgeweitet und in Einheit für den Schutz von Flüchtlingen und staatenlosen Personen (Refugee and Stateless Persones Protection Unit) umbenannt. Das philippinische Einwanderungsgesetz (Philippine Immigration Act) aus dem Jahr 1940, das der UN-Konvention vorausging, enthält Bestimmungen zur Aufnahme aus humanitären Gründen von Flüchtlingen und Asylsuchenden.
Die Philippinen dienen als Transitland für gefährdete Flüchtlinge, die sich im Prozess der Umsiedlung in einen Drittstaat befinden. Im Rahmen eines Abkommens mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erklärte sich die Regierung 2009 bereit, Flüchtlinge, die unmittelbaren internationalen Schutz benötigen, temporär aufzunehmen. Es wird erwartet, dass dieses Abkommen zusammen mit den vom Justizministerium verabschiedeten Beschlüssen zu einer zunehmenden Zahl von Asylsuchenden im Land führen wird. Zwischen 2000 und 2005 lag die jährliche Zahl von Asylsuchenden in den Philippinen bei lediglich 39 Personen.