Historische Entwicklung der Migration in der Europäischen Union
Die Länder der Europäischen Union weisen historisch wie auch aktuell unterschiedliche Erfahrungen mit internationaler Migration auf. Und diese Verschiedenartigkeit der Einwanderungsproblematiken gilt als eine wesentliche Hürde in der Entwicklung einer gemeinsamen Europäischen Migrationspolitik.
Während ehemalige Kolonialmächte wie Belgien, Frankreich oder das Vereinigte Königreich bereits im frühen 20. Jahrhundert zu Einwanderungsländern wurden, sind mitteleuropäische Staaten wie Deutschland und Österreich erst nach dem Zweiten Weltkrieg Einwanderungsländer geworden. Im Gegensatz zu den genannten westeuropäischen Staaten, welche den Bürgern ihrer (ehemaligen) Kolonien weitgehende Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechte gewährten, dominierte hier das "Gastarbeitermodell", nach dem ausländische Arbeitnehmer jeweils nur als temporäre Zuwanderer vorgesehen waren. Viele ehemalige "Gastarbeiter" wurden jedoch sesshaft und holten ihre Familien nach. Die südlichen Mitgliedstaaten hingegen, wie das EU-Gründungsmitglied Italien, aber auch Portugal, Spanien (beide 1986 beigetreten) oder Griechenland (1981 beigetreten), wurden erst in den 1980er Jahren als Einwanderungsländer attraktiv; lange Zeit betrachteten sie sich als Transitländer an Europas Toren.
Die neuen Mitgliedstaaten im Osten und Südosten der EU waren seit der Öffnung des Eisernen Vorhangs vor allem Auswanderungsländer, entwickeln sich seit ihrem Beitritt zur EU 2004, 2007 und 2013 jedoch zu Zielländern, wobei einige von ihnen derzeit (2015) noch mehr Abwanderer als Zuwanderer verzeichnen (z.B. Kroatien). Obwohl manche dieser Staaten in ihrer Wohnbevölkerung schon beträchtliche zugewanderte Minderheiten aufweisen, verstehen sie sich größtenteils immer noch in erster Linie als Transitländer für Migranten aus aller Welt, die ihr Glück in Westeuropa suchen.
Am 1. Januar 2014 lebten 19,6 Millionen Drittstaatsangehörige in der EU-28 (3,9 Prozent der Gesamtbevölkerung). Daneben wohnten 14,3 Millionen EU-Bürger (2,8 Prozent der Gesamtbevölkerung) in einem anderen EU-Staat als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die Herkunftsländer der Zugewanderten unterscheiden sich je nach Mitgliedstaat und sind zum großen Teil Spiegelbild historischer Erfahrungen sowie wirtschaftlicher und kultureller Kontakte der einzelnen EU-Staaten.[1]
Bereits seit 1992 ist die Zuwanderung die wichtigste Quelle des Bevölkerungswachstums in der Europäischen Union. Im Jahr 2014 betrug der Anteil der Zuwanderung am Bevölkerungswachstum im Verhältnis zu natürlichen Faktoren (Geburten minus Sterbefälle) 85,5 Prozent. Die EU-weite Nettozuwanderung (Zahl der Zuzüge minus Zahl der Fortzüge) betrug in diesem Jahr 1,1 Millionen Personen; der Geburtenüberschuss (Geburten minus Sterbefälle) betrug lediglich rund 200.000 Menschen. Der Anteil der Zuwanderung am Bevölkerungswachstum ist seit Mitte der 1980er Jahre kontinuierlich gestiegen und bildet damit einen zentralen Faktor im Kampf gegen die Alterung der Bevölkerungen in den EU-Mitgliedsländern. Nicht alle EU-Staaten profitieren jedoch gleichermaßen von Zuwanderung, da sich die Zuwanderer sehr unterschiedlich auf die EU-Mitgliedstaaten verteilen. Während beispielsweise der Ausländeranteil an der Bevölkerung Luxemburgs über 45 Prozent beträgt, liegt er in Polen bei unter einem Prozent (siehe Abbildung 2). Zudem trägt in einigen Mitgliedsländern eine hohe Abwanderung, die nicht durch Zuzüge aus dem Ausland ausgeglichen werden kann, maßgeblich zu einem Rückgang der Bevölkerung bei. 2014 war die Einwohnerzahl in zwölf EU-Staaten rückläufig (siehe Tabelle 1).[2]
Tabelle 1: Beitrag natürlicher Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und Wanderungsbilanz (und statistischer Bereinigung) auf die Bevölkerungsentwicklung 2014 | |
Faktoren der demographischen Entwicklung | EU-Mitgliedstaaten |
Gründe für Bevölkerungswachstum: | |
nur natürliche Bevölkerungsbewegung | Irland, Slowenien |
eher natürliche Bevölkerungsbewegung | Frankreich, Niederlande, Slowakei |
eher positive Wanderungsbilanz (und statistische Bereinigung*) | Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Malta, Österreich, Schweden, Tschechien, Vereinigtes Königreich |
nur positive Wanderungsbilanz (und statistische Bereinigung*) | Deutschland, Italien |
Gründe für Bevölkerungsrückgang: | |
nur natürliche Bevölkerungsbewegung | Ungarn |
eher natürliche Bevölkerungsbewegung | Bulgarien, Estland, Kroatien, Rumänien |
eher negative Wanderungsbilanz (und statistische Bereinigung*) | Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal |
nur negative Wanderungsbilanz (und statistische Bereinigung*) | Spanien, Zypern |
Die natürliche Bevölkerungsbewegung ergibt sich aus dem Saldo der Geborenen und Gestorbenen. Liegt die Zahl der Geburten über der Zahl der Sterbefälle, spricht man von einem Geburtenüberschuss; die Bevölkerung wächst. Im umgekehrten Fall sinkt die Bevölkerung, da mehr Menschen sterben als geboren werden (Sterbeüberschuss bzw. Geburtendefizit). Eine positive Wanderungsbilanz (auch als positiver Wanderungssaldo bzw. Wanderungsüberschuss bezeichnet) ergibt sich dann, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehr Menschen (in ein Gebiet, z.B. ein Land) zuwandern als (aus diesem Gebiet) abwandern. Ist die Abwanderung hingegen höher als die Zuwanderung, ergibt sich eine negative Wanderungsbilanz (auch: negativer Wanderungssaldo, Wanderungsdefizit). *Für Hinweise zu statistischen Bereinigungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/cache/metadata/en/demo_gind_esms.htm Quelle: Eurostat. |
Dieser Text ist Teil des Länderprofils Europäische Union.
Das Länderprofil Europäische Union wurde im Sommer 2015 von der Redaktion von focus Migration aktualisiert.