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Irreguläre Migration in Deutschland | Deutschland | bpb.de

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Irreguläre Migration in Deutschland

Vera Hanewinkel

/ 6 Minuten zu lesen

Deutschland hat in Vergangenheit und Gegenwart umfangreiche Zuwanderungen erlebt, die die Bevölkerung des Landes geprägt haben. Nicht alle Zugewanderten halten sich jedoch legal in der Bundesrepublik auf.

Afrikanische Flüchtlinge, Aktivisten und Unterstützer demonstrieren im Juni 2015 in Berlin Kreuzberg gegen eine Verschärfung des Aslyrechts. (© picture alliance / Wolfram Steinberg)

Wie viele Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, Interner Link: Duldung und behördliche Erfassung in Deutschland leben, kann niemand mit Bestimmtheit sagen, weil Personen ohne Aufenthaltsrecht Kontakt mit Behörden meiden, damit diese keine Kenntnis über ihren Aufenthaltsstatus erlangen. Das beinhaltet Ergebnissen qualitativer Studien zufolge auch, dass sich die meisten von ihnen gesetzeskonform verhalten, um nicht mit der Polizei in Berührung zu kommen. Näherungswerte mit Blick auf den Umfang der nicht aufenthaltsberechtigten Bevölkerung bieten allenfalls Statistiken der Bundespolizei zu entdeckten unerlaubten Grenzübertritten sowie die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Tatverdächtigen ohne Aufenthaltserlaubnis. Auf diesen Datensätzen beruhende Schätzungen gehen davon aus, dass 2014 180.000 bis 520.000 Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland lebten. Inzwischen dürften es mehr sein. Das legt die hohe Interner Link: Fluchtzuwanderung 2015 nahe. Valide Zahlen gibt es dazu bislang allerdings nicht. Zwar schätzte das in Washington ansässige Pew Research Center 2019, dass sich 2017 zwischen 1,0 und 1,2 Millionen Ausländer:innen illegal in Deutschland aufhielten. In dieser Studie, die 2020 vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) wegen ihrer fehlerhaften Methodik kritisiert wurde, waren allerdings Asylbewerber:innen mitgezählt worden. Deren Aufenthalt ist in Deutschland während des Interner Link: Asylverfahrens aber rechtlich nicht illegal.

QuellentextBegrifflichkeiten

Für Menschen, die ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, gibt es viele Bezeichnungen. Wurde lange Zeit von "illegalen Migrant:innen" gesprochen, wird dieser Begriff heute vielfach abgelehnt, da sich die Illegalität nicht auf migrierte bzw. migrierende Menschen an sich bezieht, sondern auf ihren aufenthaltsrechtlichen Status. Daher werden Eingewanderte ohne Aufenthaltserlaubnis heute eher als "undokumentierte", "unautorisierte", "irreguläre" Migrant:innenoder "Papierlose" bezeichnet. Auch von illegal aufhältigen Migrant:innen wird gesprochen. Aktivist:innen wiederum sprechen zunehmend von "illegalisierten Migrant:innen". Damit soll der Fokus verschoben werden, "weg von der Person und hin zu einem gesellschaftlichen Prozess, der Handlungen, Situationen und Personen das Stigma der Illegalität verleiht". So seien es etwa Gesetze, die Illegalität produzieren, indem sie einigen Migrant:innen das Recht zusprechen, sich legal in Deutschland aufhalten zu dürfen, dieses Recht anderen Migrant:innen aber wiederum verweigern.

Aufgrund mangelnder regulärer Einreisewege (z.B. über Interner Link: Resettlement-Programme oder humanitäre Visa) passieren Asylsuchende in der Regel unerlaubt die Grenzen Deutschlands. Sie werden daher zwar wegen unerlaubter Einreise angezeigt, die meisten Ermittlungsverfahren werden allerdings wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt. Wenn Schutzsuchende einen Asylantrag stellen, erhalten sie die Erlaubnis, für die Dauer des Interner Link: Asylverfahrens in Deutschland zu bleiben. Sie halten sich dann also nicht illegal im Land auf, sondern verfügen über eine Aufenthaltsgestattung. Wird ihr Asylantrag abgelehnt, werden sie in der Regel ausreisepflichtig. Aber auch dann ist ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik nicht zwangsläufig illegal. Krieg im Herkunftsland, Krankheit, fehlende Reisepapiere oder eine begonnene Berufsausbildung in Deutschland zählen zu den Gründen, weshalb Ausländerbehörden abgelehnten Asylsuchenden (wie auch anderen ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern) eine Interner Link: Duldung erteilen können. Die Betroffenen bleiben weiterhin ausreisepflichtig, eine Interner Link: Abschiebung wird aber vorübergehend ausgesetzt. Der Aufenthalt Geduldeter ist zwar nicht rechtmäßig – aber auch nicht illegal im Sinne eines Straftatbestandes. Denn: Die Duldung bescheinigt, dass die geduldete Person bei den Ausländerbehörden erfasst ist. Am 31. Dezember 2020 waren im Ausländerzentralregister 281.143 ausreisepflichtige Personen registriert – davon verfügten 235.771 Personen über eine Duldung. Unmittelbar ausreisepflichtig und demnach "abschiebbar" waren somit 45.372 ausländische Staatsangehörige. Seit 2015 ist die Zahl der Ausreisepflichtigen mit und ohne Duldung um 76.729 Personen gestiegen.

Es kommt vor, dass abgelehnte Asylbewerber:innen mit und ohne Duldung untertauchen, um sich einer (potenziellen) Abschiebung zu entziehen. Auch bei vielen abgelehnten Asylantragstellenden, die angeben, Interner Link: freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren zu wollen, ist nicht sichergestellt, dass sie Deutschland auch tatsächlich verlassen. Es ist daher anzunehmen, dass die Zahl unerlaubt in Deutschland lebender Menschen durch die vielen seit Interner Link: 2015 abgeschlossenen negativ beschiedenen Asylverfahren im Vergleich zur oben genannten Hochrechnung aus dem Jahr 2014 zugenommen hat. Über diese Entwicklung geben Polizeistatistiken nur unzureichend Auskunft. Sie können nur das Hellfeld erfassen. So wurden 2020 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 81.818 Zuwanderer:innen gezählt, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten und somit gegen das Aufenthaltsgesetz verstießen – 15.229 weniger als 2019.

Vor den Interner Link: Erweiterungsrunden der EU 2004 und 2007 bildeten Menschen aus Ostmittel- und Südosteuropa die größte Gruppe derjenigen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten. Seitdem hat ihre Bedeutung abgenommen, da Unionsbürger:innen im aufenthaltsrechtlichen Sinne nicht illegal werden. Es ist daher davon auszugehen, dass sich unter undokumentierten Migrant:innen heute vor allem Menschen aus wichtigen Herkunftsländern Asylsuchender (z.B. Afghanistan und Irak), aber auch aus Nachbarländern der Europäischen Union mit historischen Migrationsbeziehungen zu Deutschland (z.B. Türkei und Ukraine) und aus den bevölkerungsreichsten Ländern der Welt (z.B. China und Indien) finden.

Leben in der Illegalität

Die aufenthaltsrechtliche Illegalität erhöht das Risiko, in Notlagen zu geraten – auch wenn die betroffenen Menschen nicht völlig rechtlos sind. So Interner Link: gelten Menschenrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus, beispielsweise das Recht auf Gesundheit und ärztliche Versorgung. Menschen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, haben Anspruch auf eine medizinische Mindestversorgung. Seit 2009 dürfen Krankenhäuser und Sozialbehörden, die ggf. finanziell für die Behandlung aufkommen müssen, Ausländerbehörden und Polizei nicht mehr informieren, wenn sie Kenntnis über den unerlaubten Aufenthalt von Patient:innen erlangen. Seit 2011 sind Erziehungs- und Bildungseinrichtungen nicht mehr verpflichtet, den Ausländerbehörden oder der Polizei Kinder und Jugendliche zu melden, die mit ihren Familien illegal in Deutschland leben. Dadurch soll das Recht auf Bildung gewährleistet werden, das unter anderem in der Interner Link: UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist. Auch arbeitsschutzrechtliche Regelungen gelten für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis. Oft mangelt es allerdings an der Kenntnis dieser Rechte, sodass es für undokumentierte Migrant:innen schwierig ist, sie in der Praxis tatsächlich wahrzunehmen.

War das Thema des irregulären Aufenthalts über viele Jahre eher von untergeordneter Bedeutung in den Debatten über Migration, hat es im Zuge von Diskussionen um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber:innen in ihre Herkunftsländer wieder mehr Aufmerksamkeit erfahren. Es wird dabei stark mit Fragen der Interner Link: inneren Sicherheit verknüpft, vor allem seit bekannt wurde, dass der Mann, der im Dezember 2016 aus islamistischen Motiven mit einem Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt raste und dabei zwölf Menschen tötete, ein abgelehnter tunesischer Asylbewerber war, der aufgrund fehlender Papiere nicht in sein Herkunftsland abgeschoben werden konnte.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de