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Flucht und Vertreibung in Kolumbien

Tatjana Louis

/ 10 Minuten zu lesen

Bewaffnete Konflikte prägen Kolumbien seit den 1940er Jahren. Sie führten zu millionenfacher Flucht und Vertreibung. Bis heute zählt Kolumbien weltweit zu den Ländern mit der höchsten Zahl sogenannter Binnenvertriebener.

Barackensiedlung von Binnenvertriebenen in Ciudad Bolívar/Bogotá im Jahr 2020. Seit den 1980er Jahren stieg die Zahl der Binnenvertriebenen aufgrund der immer größeren Gewalt stark an. (© picture-alliance, AA | Juancho Torres)

Flucht und Vertreibung in Kolumbien sind die Konsequenz eines Interner Link: seit Jahrzehnten andauernden bewaffneten Konflikts. Mehr als neun Millionen Opfer verzeichnete die Unidad para las Víctimas, die staatliche Behörde für Opfer des Konflikts, zum 6. Oktober 2020. Rund acht Millionen davon sind Interner Link: Flüchtlinge oder Interner Link: Binnenvertriebene, sogenannte Desplazados, die aufgrund anhaltender Gewalt, Bedrohungen gegen Leib und Leben oder als Folge von Kriegsstrategien ihren zumeist ländlichen Wohnsitz verlassen mussten.

Dieser innerstaatliche Konflikt hat seine Anfänge in den 1940er Jahren. Er kann am besten als eine Abfolge verschiedener bewaffneter Auseinandersetzungen beschrieben werden, deren Rahmenbedingungen, Akteure und Zielsetzungen sich im Laufe der Zeit veränderten. Gemeinsam sind ihnen im Kern soziale Spannungen, ausgelöst von der wirtschaftlichen Ungleichheit, der ungleichen Verteilung des Landbesitzes und der fehlenden politischen Teilhabe großer Teile der Bevölkerung.

Vier Phasen des Konflikts

Die erste Konfliktphase von Mitte der 1940er bis ungefähr Ende der 1950er Jahre hat sich als la Violencia (die Gewalt) in das kollektive Gedächtnis der kolumbianischen Gesellschaft eingebrannt. Diese Auseinandersetzung war zunächst von parteipolitischen Interessen geprägt, wobei die Anhänger der beiden großen politischen Parteien, der Liberalen und der Konservativen, um Ämter und Einfluss konkurrierten. Vor allem die ländliche Bevölkerung litt unter den Kämpfen, die von besonderer Grausamkeit geprägt waren. Sie äußerte sich in Folter, Verfolgung, Ermordung und Vertreibung des politischen Gegners. Ab Mitte der 1950er Jahre wurden die politischen Ziele, die sich ohnehin oft nicht klar unterscheiden ließen, immer stärker von wirtschaftlichen Interessen überlagert. Vor allem die Konkurrenz um den Zugang und Besitz von Land spielte eine große Rolle. Von der Aneignung der durch Flucht und Vertreibung aufgegebenen Ländereien und Höfe profitierten die Anhänger beider Parteien gleichermaßen. Zwar wurde der Versuch unternommen die Violencia 1958 durch ein politisches Abkommen zu beenden, dies gelang aber nur nach und nach, sodass bis Mitte der 1960er Jahre (zweite Phase) mindestens 200.000 Menschen ihr Leben verloren hatten. Rund zwei Millionen Menschen flohen vor der Gewalt zumeist in die urbanen Zentren des Landes.

Die ungelösten sozialen und wirtschaftlichen Probleme führten ab Mitte der 1960er Jahre zur Entstehung verschiedener Guerilla-Gruppen, die den bewaffneten Kampf gegen den kolumbianischen Staat aufnahmen. Diese bäuerlichen Guerillagruppen (mit marxistischen und befreiungstheologischen Idealen) begannen sich gegen die extrem ungleiche Verteilung von Landbesitz, Landraub sowie die Übergriffe der kolumbianischen Armee zur Wehr zu setzen – aus diesen Gruppen ging 1966 auch die FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia, dt: Bewaffnete Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) hervor. Damit verstärkte sich in der dritten Phase der politisch-ideologische Charakter der Auseinandersetzungen. In den 1980er Jahren schließlich traten mit paramilitärischen Gruppen und den Drogenkartellen weitere Akteure auf den Plan. Dabei erwies sich der Drogenhandel sowohl für die rechtsgerichteten paramilitärischen Gruppen als auch für die Guerilla als lukratives Geschäft, sodass die anhaltende und nun sich deutlich verstärkende Gewalt der vierten Phase weniger ideologischen Differenzen als vielmehr einer organisierten Kriminalität zuzuordnen ist.

Das Friedensabkommen 2016

Seit 2005 befindet sich Kolumbien in einer Interner Link: Übergangsphase, die mit der Entwaffnung der paramilitärischen Gruppen und dem in diesem Zusammenhang erlassenen Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden (Nr. 975 von 2005) begann. Das Interner Link: Friedensabkommen, das 2016 zwischen der größten Guerillagruppe FARC und der kolumbianischen Regierung unter dem damaligen Präsidenten Juan Manuel Santos geschlossen wurde, stellt noch kein wirkliches Ende des Konfliktes dar, sondern lediglich einen – wenn auch wichtigen – Schritt auf dem Weg zu einem dauerhaften Frieden.

Vertreibungen als Kriegsstrategie

In jeder Phase des Konflikts kam es zu Vertreibungen, wofür alle beteiligten Akteure – die Guerilla, paramilitärische Gruppen wie auch die Armee – verantwortlich waren. Diese erzwungenen Bevölkerungsbewegungen haben verschiedene Ursachen. Die Flucht vor kriegerischen Auseinandersetzungen und der damit verbunden Gefahr für Leib und Leben sind zentrale Gründe. Auch die Flucht vor Zwangsrekrutierungen spielte vor allem in den 1980er und 1990er Jahren auf dem Höhepunkt des Konfliktes zwischen der Guerilla und paramilitärischen Gruppen eine Rolle. Einen großen Anteil haben allerdings auch gezielte Vertreibungen als Teil einer systematischen Kriegsstrategie, bei denen ganze Dörfer gezwungen wurden (und immer noch werden), ihren Wohnort zu verlassen. Dabei geht es vorrangig um die Kontrolle von Territorium und Bevölkerung, etwa um die Bestrafung für eine vermeintliche oder tatsächlich stattfindende Unterstützung des Gegners oder darum, landwirtschaftliche Flächen für den Anbau von Koka oder Ölpalmen zu erlangen. Auch die Kontrolle von Transportwegen kann ein Grund für Vertreibungen sein. Das Friedensabkommen änderte in dieser Hinsicht kaum etwas an der Situation der ländlichen Bevölkerung. Der Staat kann die Sicherheit der Bevölkerung in den Regionen, in denen nach der Auflösung der FARC ein Machtvakuum entstand, nicht garantieren, sodass weiterhin Menschen von der letzten noch verbliebenen größeren Guerillagruppe ELN (Ejército de Liberación Nacional), wiederbewaffneten FARC-Kämpfern oder kriminellen Banden getötet oder vertrieben werden.

Erfassung der "Desplazados"

Angesichts der Tatsache, dass Flucht und Vertreibung eine Folge des Konflikts seit seinen Anfängen sind, scheint es überraschend, dass die Betroffenen erst seit 1985, zunächst von der Nichtregierungsorganisation Codhes (Consultorio para los Derechos Humanos), überhaupt gezählt werden. Von staatlicher Seite werden Desplazados sogar erst seit 1997 erfasst. Diese späte Reaktion hat auch damit zu tun, dass Bevölkerungsbewegungen aufgrund von Krieg und Gewalt lange nicht getrennt von einer wirtschaftlich bedingter Landflucht wahrgenommen wurden. Die Bevölkerung Kolumbiens ist sehr mobil; den Heimatort auf der Suche nach besseren Chancen zu verlassen ist nichts Ungewöhnliches. So gingen die rund zwei Millionen Menschen, die während der Zeit der Violencia ihren Wohnort verlassen mussten, in den allgemeinen Bevölkerungsbewegungen auf und wurden langfristig nicht als gesonderte Gruppe betrachtet.

Seit den 1980er Jahren stieg die Zahl der Interner Link: Binnenvertriebenen aufgrund der immer größeren Gewalt stark an. Zwischen 1985 und 1997 wurden gut 1,2 Millionen Menschen vertrieben. Aufgrund dieser immer offensichtlicher werdenden humanitären Katastrophe und auch auf internationalen Druck hin sah sich die kolumbianische Regierung gezwungen, sich intensiver mit diesem Problem zu befassen und die Desplazados als eigene Opfergruppe im Konflikt anzuerkennen. Externer Link: 1997 beschloss das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) die Einrichtung eines ständigen Büros in Kolumbien. Im selben Jahr wurde mit dem Externer Link: Gesetz Nr. 387 erstmals juristisch festgelegt, welche Personen als Desplazados anerkannt werden und welche Rechte die Betroffenen in Bezug auf staatliche Unterstützung haben. Ein Desplazado ist demnach jeder Mensch, der gezwungen wurde, seinen Wohnort oder Beruf aufzugeben, weil sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit oder seine persönlichen Freiheiten verletzt oder direkt bedroht waren durch den bewaffneten Binnenkonflikt, innere Spannungen und Unruhen, allgemeine Gewalt, massive Menschenrechtsverletzungen oder andere Situationen, die die öffentliche Ordnung bedrohen (Gesetz Nr. 387, Art. 1). Ausgeschlossen wurden dabei allerdings Vertreibungen durch die Armee.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden Institutionen ins Leben gerufen, die Strategien und Programme entwickeln sollten, um die Desplazados besser unterstützen zu können und im besten Falle Vertreibungen zu verhindern. Dessen ungeachtet stiegen die Vertriebenenzahlen in den folgenden Jahren massiv an. Bis 2004 wurden mehr als drei Millionen Desplazados registriert. Die Zahlen variieren jedoch, was daran liegt, dass im Registro Único de Población Desplazada (RUPD), dem im Jahr 2000 eingerichteten staatlichen Registrierungssystem der vertriebenen Bevölkerung, nur diejenigen Personen erfasst werden, die sich selbst dort melden. Die Nichtregierungsorganisation Codhes hingegen zählt auch diejenigen, die keine staatliche Unterstützung beantragen. In den letzten Jahren haben sich diese Zahlen allerdings stark angeglichen.

Betroffene Regionen und Bevölkerungsgruppen

Nach der weitgehenden Entwaffnung paramilitärischer Gruppen 2005, ging die Gewalt zwar etwas zurück; Vertreibungen geschehen aber weiterhin und treten seit Beginn des Jahres 2020 wieder vermehrt auf. Dies liegt u.a. daran, dass das durch die Demobilisierung der FARC-Kämpfer entstandene Machtvakuum nicht immer vom Staat ausgefüllt wurde. Die betroffenen Regionen werden seitdem von kriminellen Banden terrorisiert, was sich u.a. in der systematischen Ermordung sozialer Aktivistinnen und Aktivisten äußert. Seit 2016, also dem Jahr, in dem das Friedensabkommen mit der FARC geschlossen wurde, ist die Zahl der Desplazados noch einmal um rund eine Million auf über acht Millionen angestiegen. Vertreibungen kommen grundsätzlich im ganzen Land vor, häufen sich aber in den Regionen, die vom Konflikt besonders betroffen sind. Das sind die im östlichen Kolumbien gelegenen Departamentos Cauca, Nariño, Valle del Cauca, Antioquia und Chocó sowie im Südwesten Putumayo, Caquetá, Guaviare und Vichada und im Norden Norte de Santander. Hauptleidtragende der Vertreibungen ist die ländliche Bevölkerung: 87 Prozent der Betroffenen leben auf dem Land. Rund zwölf Prozent der Opfer sind Afrokolumbianerinnen und -kolumbianer und etwa vier Prozent gehören zur indigenen Bevölkerung. Ein Viertel der vertriebenen Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche unter 18, weitere rund 22 Prozent sind zwischen 18 und 29 Jahre alt. Es sind etwas mehr Frauen als Männer betroffen (52 Prozent vs. 48 Prozent).

Die meisten Desplazados suchen Schutz in Großstädten. Die weitaus größte Zahl nimmt nach wie vor die Hauptstadt Bogotá auf, gefolgt von regionalen Zentren wie Medellín, Santa Marta, Cali, Sincelejo und Valledupar. Allerdings entstehen mit der Ankunft der Desplazados häufig neue Schwerpunkte der Gewalt in den Elendsvierteln der Städte. So hat die innerstädtische Vertreibung sowie die Vertreibung aus den Städten in das Umland in den letzten Jahren zugenommen. Bis 2006 waren rund 5.000 Personen jährlich davon betroffen. Diese Zahl hat sich bis 2012 vervierfacht.

Neue (Selbst-)Wahrnehmung der Desplazados

Dass es nach wie vor zu Vertreibungen kommt, hat auch damit zu tun, dass die inzwischen zahlreichen staatlichen Maßnahmen, Strategien und Programme an der strukturellen Ungleichheit der kolumbianischen Gesellschaft nichts ändern. Nach wie vor besteht das Recht auf politische und soziale Teilhabe vor allem auf dem Papier. In der Realität ist etwa der Zugang zu einer über die (Grund-)Schule hinausgehenden Bildung wenigen vorbehalten, was wiederum für viele zu prekären Arbeitsverhältnissen und fehlenden sozialen Aufstiegsmöglichkeiten führt und so die soziale Ungleichheit im Land fortführt. Zumindest hat der juristische Rahmen aber dazu beigetragen, dass die Desplazados nicht nur von anderen als Gruppe gesehen werden, sondern sich auch selbst als Gruppe wahrnehmen. Wichtig auf diesem Weg waren das bereits erwähnte Gesetz Nr. 387 von 1997, das die Figur des Desplazado erstmals definiert. Mit dem Externer Link: Gesetz Nr. 975 für Gerechtigkeit und Frieden von 2005 sowie dem Externer Link: Opfer-Gesetz Nr. 1448 von 2011 wurden Rechte der Opfer sowie Pflichten des Staates und der Gesellschaft den Opfern gegenüber festgelegt, wie etwa das Recht auf Wahrheit, das Recht, gehört zu werden, das Recht auf materielle und symbolische Entschädigung, das Erinnerungsgebot des Staates und die Garantie, dass sich die Verbrechen der Vergangenheit nicht wiederholen dürfen. Das Bewusstsein über die eigenen Rechte und die Stimme im gesellschaftlichen Diskurs hat zu einer neuen Selbstwahrnehmung der Betroffenen geführt. So sind Desplazados seit einigen Jahren besser organisiert und haben an politischem Gewicht gewonnen, wenn auch ein einheitlicher Dachverband bislang immer noch fehlt. Auf Druck der verschiedenen Desplazado-Organisationen verpflichtete das Verfassungsgericht schon 2004 die kolumbianische Regierung mit einem Urteilsspruch, runde Tische einzurichten, die sogenannten Mesas de participación de víctimas. Mit dem Ziel, die politische Teilhabe der Opfer zu verbessern und die Politik besser auf deren Bedürfnisse abzustimmen, treffen sich seither Vertreterinnen und Vertreter der Regierung mit jenen der Desplazado-Verbände.

Die Anerkennung der Desplazados als eigenständige Opfergruppe des Konflikts mit spezifischen Rechten und Bedürfnissen ist ein zentrales Element auf dem Weg zur Überwindung des Konflikts und zur Versöhnung der Gesellschaft. Eine grundlegende Lösung dieses humanitären Problems kann aber nur in der Überwindung der Ursachen des Konflikts – insbesondere der strukturellen sozialen Ungleichheit – liegen.

Quellen / Literatur

Centro Nacional de Memoria Histórica (2015). Una nación desplazada. Informe nacional del desplazamiento forzado en Colombia. Bogotá: CNMH - UARIV.

CODHES (2014). El desplazamiento forzado y la imperiosa necesidad de la paz. Informe desplazamiento 2013. Bogotá: Codhes.

Fischer, Thomas, Klengel, Susanne, Pastrana, Eduardo (2017) (Hg.). Kolumbien heute. Politik, Wirtschaft, Kultur. Frankfurt/Main: Vervuert.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zu den Opfern des Konflikts zählen neben Binnenvertriebenen und Flüchtlingen auch die Opfer von Massakern und ihre Angehörigen, Verschwundene und ihre Angehörigen, Opfer sexueller Gewalt sowie minderjährige Kämpfer der Guerilla.

  2. Je nach Quelle schwankt die Zahl der während der Violencia getöteten Menschen zwischen 80.000 und 400.000. Diskutiert wird die Opferzahl z.B. in Safford/Palacios (2002), S. 345.

  3. Centro Nacional de Memoria Histórica (2015), S. 41-42.

  4. Das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden, das von der Regierung unter Präsident Álvaro Uribe erlassen wurde, berücksichtigt, obwohl es explizit kein Gesetz der Übergangsjustiz sein sollte, wesentliche Elemente für den Übergang vom Konflikt zum Postkonflikt, wie etwa Aspekte der Vergangenheitspolitik.

  5. Kolumbien ist der weltweit größte Produzent von Kokain.

  6. Palmöl ist neben Kaffee das wichtigste Agrarexportgut Kolumbiens. Um riesige Palmölplantagen anzulegen, werden ganze Dörfer zwangsvertrieben.

  7. Für die Zeit vor 1985 gibt es keine gesicherten Zahlen. Die Massenvertreibungen, zu denen es seit den frühen 1980er Jahren im Zusammenhang mit der organisierten Drogenkriminalität zunehmend kam, führten allerdings dazu, dass das Problem stärker in den Fokus der Öffentlichkeit geriet (Centro Nacional de Memoria Histórica 2015, S. 55-56).

  8. Codhes (2014), S. 3.

  9. Bei den Institutionen handelt es sich um das Sistema Nacional de Atención Integral a la Población Desplazada por la Violencia (SNAIPD, Nationales System zur umfassenden Betreuung der durch die Gewalt vertriebenen Bevölkerung) sowie den Consejo nacional de Atención Integral a la Población Desplazada por la Violencia (CNAIPD, Nationaler Rat zur umfassenden Betreuung der durch die Gewalt vertriebenen Bevölkerung). Deren Funktionen wurden seit 2005 von der neu gegründeten Agencia Presidencial para la Acción Social y la Cooperación Internacional (Agentur für soziale Aktion und internationale Kooperation) übernommen und in dem Plan Nacional para la Atención Integral a la Población Desplazada por la Violencia festgeschrieben. Aktuell kümmern sich das Departamento Administrativo para la Prosperidad Social (Verwaltungsamt für sozialen Wohlstand) und die bereits erwähnte Unidad para las Víctimas um die Belange der Desplazados.

  10. Alle Zahlen stammen von der Website der Unidad para las víctimas: Externer Link: https://www.unidadvictimas.gov.co/.

  11. Rojas Andrade/Hurtado (o.J.), S. 6.

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Dr. Tatjana Louis ist Historikerin und Direktorin der Abteilung Sprachen und Kultur in der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universidad de los Andes (Bogotá, Kolumbien) und Autorin zahlreicher Aufsätze über Binnenvertreibung in Kolumbien.