Kurzmeldungen – Deutschland
Kostenübernahme bei Abschiebungen
Ein Arbeitgeber muss die Kosten der Abschiebehaft und der Abschiebung von Beschäftigten ohne Arbeitserlaubnis grundsätzlich tragen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Abschiebung rechtswidrig war, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Mitte Oktober (BVerwG 10 C 6.12). Zugrunde lag der Fall eines Jordaniers, der ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einer Berliner Gaststätte angestellt war und 2003 wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz abgeschoben wurde. Der Restaurantbetreiber wurde zur Übernahme der Kosten von Abschiebungshaft und Abschiebung verpflichtet und ging gerichtlich dagegen vor. Das BVerwG hob die vorinstanzlichen Urteile, die die finanzielle Inanspruchnahme des Arbeitgebers bestätigten, partiell auf. Für die Abschiebung muss der Arbeitgeber aufkommen (ca. 4.257 Euro), für die Abschiebungshaft jedoch nicht (12.694 Euro). Deren Anordnung und Aufrechterhaltung sei rechtswidrig erfolgt, weil eine Belehrung des Jordaniers über seine Rechte ausgeblieben war.www.bverwg.de
Zwischenbilanz zum Anerkennungsgesetz
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" – des sogenannten Anerkennungsgesetzes – zog die zuständige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) eine positive Bilanz. Das große Interesse an den neuen Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (vgl. Ausgabe 9/11, 8/11) zeige sich an den Zugriffszahlen auf das Online-Angebot "Anerkennung in Deutschland", sagte Schavan am 24. Oktober. Seit der Freischaltung am 1. April 2012 hätten sich dort mehr als 180.000 Besucher informiert. Für Berufe der Industrie- und Handelskammer (IHK) wurden rund 1.500 Anträge gestellt und fast 270 positive Anerkennungsbescheide erteilt. Weitere Zahlen von Stellen, die das Anerkennungsverfahren durchführen, wurden allerdings nicht genannt. Eine erste Vollerhebung ist für Anfang 2013 vorgesehen. Die Anzahl der Verfahren sei "dramatisch niedrig", kritisierte der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz.www.bamf.de
www.anerkennung-in-deutschland.de
Freizügigkeit: Bundestag beschließt Änderungen
Der Bundestag hat am 26. Oktober mit den Stimmen der Koalition Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes beschlossen (Bt-Drs. 17/11105). SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen. So werden künftig Lebenspartner von Unionsbürgern rechtlich genauso behandelt wie deren Ehepartner. Aus Entlastungsgründen abgeschafft wurde die Freizügigkeitsbescheinigung. In das Gesetz wurde eine "Missbrauchsklausel" eingebracht, mit der die Freizügigkeitsrechte entzogen werden dürfen, wenn im Nachhinein eine Scheinehe zwischen Unionsbürgern und Einwanderern aus Drittstaaten festgestellt wird. Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen befürchten nun eine verschärfte Überprüfung binationaler Ehen. Die strittige Frage, ob Familiennachzug nur im Härtefall möglich ist (vgl. Ausgabe 8/12), wurde nicht geklärt. Ein entsprechendes Urteil des EuGH, der in einem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik eröffnet hatte, weil diese den Zuzug direkter Verwandter entgegen der Vorgaben nur im Härtefall zuließ, fand im vorgelegten Gesetzentwurf keine Berücksichtigung.dip21.bundestag.de