1.1.2011
Kurzmeldungen – Europa
Die EU beschließt Richtlinien zur Bekämpfung von Menschenhandel, in der Schweiz gelten schärfere Maßnahmen gegen Scheinehen und Deutschland und Frankreich halten eine Schengen-Erweiterung für verfrüht.EU: Bekämpfung von Menschenhandel
Am 14. Dezember hat das Europäische Parlament eine Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (COD/2010/0065) beschlossen. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, in den Bereichen Strafverfolgung und Prävention von Menschenhandel sowie Opferschutz aktiv zu werden. Darüber hinaus legt die Richtlinie das Strafmaß für Menschenhändler neu fest und appelliert an die Mitgliedstaaten, die Einführung von Strafen für diejenigen Personen zu erwägen, die wissentlich Dienstleistungen von Opfern von Menschenhandel in Anspruch nehmen. Am selben Tag ernannte die Kommission die Generalsekretärin der Europäischen Frauenlobby Myria Vassiliadou zur EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels. Eine neue Website bietet neben Informationen zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften und Aktionspläne sowie weiterführende Informationen zu Prävention, Opferschutz, Ermittlung und Verfolgung sowie der internationalen Koordinierung.ec.europa.eu/anti-trafficking
Schweiz: Maßnahmen gegen Scheinehen
Seit 1. Januar 2011 gelten in der Schweiz schärfere Maßnahmen gegen Scheinehen. Es dürfen ab sofort nur noch Personen heiraten, die ein Bleiberecht haben. Schweizer Standesbeamte müssen künftig prüfen, ob die Heiratswilligen ihren rechtmäßigen Aufenthalt mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis belegen können. Andernfalls muss die Trauung verweigert werden. Außerdem müssen die Standesbeamten eine Meldung an die zuständige Ausländerbehörde machen. Um zu prüfen, ob der richtige Visumstyp für eine Trauung vorliegt, können Beamte auch auf das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) zugreifen. Das Schweizer Bundesamt für Migration geht von jährlich etwa 500 bis 1.000 Scheinehen aus.www.parlament.ch