1.11.2010
Kurzmeldungen – Europa
Die französische Nationalversammlung hat einem schärferen Einwanderungsgesetz zugestimmt, die ungarische Regierung will die Einwanderung von Personen aus Ländern außerhalb der EU erschweren und die dänische Regierung hat sich auf strengere Regeln für Familienzusammenführungen geeinigt.EU: Vereinbarung mit Libyen
Bei einem Besuch Anfang Oktober haben die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström und der EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik Stefan Füle eine Vereinbarung über die Kooperation mit Libyen in Migrationsfragen unterzeichnet. Dabei geht es um technische und fachliche Unterstützung bei der Grenzüberwachung, bei der Rettung von Flüchtlingen in Notlagen und der Entwicklung eines Flüchtlings- und Asylsystems. Die EU stellt in den nächsten drei Jahren insgesamt 60 Mio. Euro dafür bereit. Amnesty International kritisierte, es sei unklar, was z. B. über den Umgang mit Flüchtlingen vereinbart wurde, die aus anderen afrikanischen Staaten auf dem Weg in die EU nach Libyen einreisen oder als so genannte Boatpeople vor der libyschen Küste aufgegriffen werden. Erst im Juni hatte Libyen der Vertretung des UNHCR im Land untersagt, weiter Flüchtlinge im Land zu registrieren. Bisher hatte das UNHCR diese Aufgabe übernommen, da Libyen über kein eigenes Asylsystem verfügt. Zwischen Libyen und Italien besteht bereits seit Mai 2009 ein Rückübernahmeabkommen, das von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert wird.europa.eu
Frankreich: Einwanderungspolitik verschärft
Mit 294 zu 239 Stimmen hat die französische Nationalversammlung am 12. Oktober einem schärferen Einwanderungsgesetz zugestimmt. Mit der von Einwanderungsminister Eric Besson (UMP) vorgelegten Novelle will die Regierung gegen straffällig gewordene Migranten vorgehen. Die umstrittenste der mehr als einhundert Regelungen des so genannten "Loi Besson" sieht vor, eingebürgerten Franzosen, die erst seit zehn und weniger Jahren in Frankreich leben, die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, wenn sie eines Mordversuchs an einem Staatsbediensteten (z. B. Polizisten) überführt werden. Die Opposition und unabhängige Juristen zweifeln die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung an. Andere Bestimmungen sehen die Ausdehnung der zulässigen Abschiebehaft und den Abbau des Rechtsschutzes gegen Abschiebungen vor. EU-Bürgern droht die Ausweisung, wenn sie zur "unvernünftigen Belastung" für den Sozialstaat werden. Letzteres bezieht sich nicht explizit auf die in Frankreich lebenden Roma, diese sind aber insbesondere von der Regelung betroffen.www.immigration.gouv.fr