1.4.2009
Kurzmeldungen – Deutschland
Ein Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts zu Diskriminierung, Pläne des Hessischen Landtags für die Schaffung eines islamischen Religionsunterrichts und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, nach der Analphabeten den für die Einbürgerung geforderten Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht erbringen könnten.Berlin: Urteil zu Diskriminierung
Eine in der Dominikanischen Republik geborene Frau erhielt Ende Februar vor dem Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) Recht, nachdem sie einen Berliner Kunstbetrieb wegen Diskriminierung verklagt hatte. Die Bewerbung der 48-Jährigen bei den Berliner KunstWerken wurde mit der Begründung abgelehnt, die Stelle richte sich an "deutsche Muttersprachler". Dies betrachtete das LAG in seinem erstinstanzlichen Urteil als "indirekte ethnische Diskriminierung" nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (vgl. MuB 3/06) und sprach der Frau drei Monatsgehälter zu (Az. 55 Ca 16952/08). Deutsch als Muttersprache könnten nur Menschen nachweisen, die in ihrer frühen Kindheit Deutsch als Erstsprache erlernt haben. Nachträglich könne diese Qualifikation nicht erworben werden, so die Berliner Richter . Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Bisher gab es noch kein Urteil mit dem Streitgegenstand "Deutsch als Muttersprache".www.berlin.de/sen/
Keine Einbürgerung von Analphabeten
Die Einbürgerung eines Ausländers, der nicht schreiben und lesen kann, ist nicht möglich. Dies entschied der 13. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim am 22. Januar 2009. Das Urteil wurde am 26. Februar veröffentlicht (Az. 13 S 729/08). Analphabeten können den für die Einbürgerung geforderten Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht erbringen, ausschließlich mündliche Sprachkenntnisse seien nicht ausreichend. Geklagt hatte ein 39-jähriger Türke, der seit 1993 in Deutschland asylberechtigt ist und eine Niederlassungserlaubnis hat. Die Stadt Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe lehnten seinen Einbürgerungsantrag ab, der Mann ging in Berufung. Seine Klage wurde nun abgewiesen. Unter anderem führte das Gericht aus, der Kläger habe nicht geltend gemacht, dass er sich "erfolglos um den Erwerb von deutschen Schriftkenntnissen bemüht" habe. Es sei ihm zum Zeitpunkt der Einreise zumutbar gewesen – und ist es noch immer –, an Alphabetisierungskursen teilzunehmen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e. V. kritisierte das Urteil als "problematisch". Dessen Geschäftsführer Peter Hubertus sagte: "Analphabetismus allein ist kein hinreichendes Indiz für fehlendes Wissen, schon gar nicht für mangelnde Integrationsbereitschaft".vghmannheim.de
www.alphabetisierung.de