14.3.2012
Deutschland: Diskussion um Scharia
Anfang Februar machte der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff den Vorschlag, eine moderne Form der Scharia in Deutschland juristisch zuzulassen. Kritik kam vor allem aus den Reihen von CDU/CSU und der FDP. Migrantenorganisationen und die Linke dagegen begrüßten den Vorstoß.In einem Zeitungsinterview sagte Jochen Hartloff (SPD): "Auch die Sportgerichtsbarkeit oder die Kirchen haben eine eigene Rechtsprechung, die dem inneren Frieden dient.“ Er halte daher eine "zeitangepasste“ Form der Scharia für akzeptabel. "Wenn diese Gerichte allerdings den Anspruch haben, den Rechtsstaat und dessen Institutionen zu ersetzen, und die allgemeine Rechtsprechung keine Rolle mehr spielt, dann ist das eine kritische Entwicklung.“ Zudem sei die Scharia nur in einer tatsächlich fortschrittlichen Auslegung des Korans annehmbar. "Steinzeit werden wir nicht tolerieren. Steinigen ist menschenrechtswidrig“, so Hartloff. Anders als z. B. im Vereinigten Königreich, wo es seit 2007 eine offizielle islamische Schlichtungsstelle für Erbschafts-, Familien- und Handelsstreitigkeiten gibt, existiert eine solche Instanz in Deutschland bislang nicht. Im Vereinigten Königreich ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle vor Gerichten durchsetzbar. Allerdings kann nach dem in Deutschland angewandten Internationalen Privatrecht die Scharia herangezogen werden, wenn die gesetzliche Grundlage im Herkunftsland der Kläger liegt, so bei Erbrechtsfällen oder anderen Geldfragen wie Krediten oder Scheidungen. Eine konkrete Anwendung gibt es etwa bei Erbschaften, bei denen das islamische Recht die Verteilung des Erbes auf die Hinterbliebenen genau festlegt. Der Unterschied bei den Schiedsgerichten: Diese könnten auch bei Menschen Anwendung finden, in deren Herkunftsland nicht die Scharia rechtliche Grundlage ist. Grundlage wäre allein der muslimische Glaube. Auch diese Schiedsgerichte würden sich um Erbschafts-, Familien- und Geldangelegenheiten kümmern. Der Betroffene hätte die Wahlfreiheit, ob sein Fall nach der Scharia verhandelt wird oder nach deutschem Recht. Laut Hartloff müssten sich islamische Schiedsgerichte bei ihrer Einsetzung aber der wichtigen Frage stellen, ob Frauen Rechtsansprüche vorenthalten würden, die ihnen in Deutschland zustünden.
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Info
Die Scharia, das islamische Gesetz, regelt die religiösen Pflichten und Rechtsvorschriften. Der arabische Begriff wird übersetzt als "Weg zur Wassertränke“. Die Scharia gilt in den meisten islamischen Staaten als Grundlage der Gesetzgebung, vor allem im Familienrecht. Allerdings gibt es – je nach Land – auch Abweichungen, etwa im Strafrecht. In Staaten wie Saudi-Arabien, dem Iran und Pakistan ist die Rechtsauslegung besonders eng am Wortlaut der Scharia orientiert. Teilweise werden drastische Strafen bis hin zur Todesstrafe auf Ehebruch oder Homosexualität verhängt.
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Das Bundesjustizministerium warnte davor, "von einer möglichen Paralleljustiz in Deutschland zu sprechen“. Ein Sprecher sagte, die Justiz liege allein in den Händen des Staates und sei "strikt an rechtsstaatlichen Vorgaben orientiert“.
Der CSU-Rechtsexperte Stephan Mayer forderte dagegen Hartloffs Rücktritt. "Es ist unvorstellbar, dass ein Justizminister solche Gedanken hegt“, sagte er. "Die Scharia ist in jeder Form grausam und menschenverachtend.“ Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder Jörg-Uwe Hahn (FDP) aus Hessen sagte: "Recht sprechen bei uns deutsche Gerichte. Islamische Sondergerichte braucht es da nicht.“ Auch Bündnis 90 / Die Grünen reagierten mit Skepsis: "Ich bewerte diesen Vorschlag zurückhaltend“, teilte die Rechtsexpertin der Bundestagsfraktion Ingrid Hönlinger mit. Die Justiz müsse gewährleisten, dass besonders familienrechtliche Entscheidungen mit den inländischen Wertvorstellungen vereinbar seien. Die Linke bezeichnete die Aufregung um den Vorschlag von Hartloff als "gekünstelt“. Der Justizminister habe lediglich die geltende Rechtslage beschrieben, sagte der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nešković. In Rheinland-Pfalz will die CDU-Opposition nun die Äußerungen von Hartloff im Rechtsausschuss des Landtags thematisieren. Hartloff distanzierte sich inzwischen von einer "Skandalisierung und Irreführung“ bezüglich seiner Aussagen in den Medien.
Befürwortet wurde der Vorstoß hingegen vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). "Eine außergerichtliche Streitschlichtung ist zu begrüßen, weil sie unsere Gerichte entlastet und oft nachhaltiger die Streitparteien befrieden kann“, sagte der Vorsitzende des Zentralrats Aiman Mazyek. Dennoch werde der ZMD "keinesfalls einer parallelen islamischen Justiz das Wort reden“. chw