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Agro-Gentechnik ist nicht die einzige Option Standpunkt Felix Prinz zu Löwenstein

Dr. Felix Prinz zu Löwenstein

/ 11 Minuten zu lesen

Stellt die Gentechnik eine Bedrohung dar, vor der der Mensch die Unversehrtheit seiner Welt schützen muss? Im Angesicht zahlreicher praktischer Probleme hält Felix Prinz zu Löwenstein es für unverständlich, dass staatliche Forschungspolitik Agro-Gentechnik als einzig mögliche Innovation behandelt.

Weshalb der Ökolandbau sich für Gentechnik interessiert

Dr. Felix Prinz zu Löwenstein (© Felix Prinz zu Löwenstein)

Der Ökologische Landbau ist sowohl von seinem Selbstverständnis her als auch aufgrund gesetzlicher Regelungen (1) dazu verpflichtet, keine "Gentechnisch Veränderten Organismen" (GVO) und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse (mit Ausnahme von Tierarzneimitteln) zu verwenden.

Seine Beteiligung an der Diskussion dieser Technologie wäre überflüssig, wenn es nicht das Spezifikum der "Grünen Gentechnik" oder "Agro-Gentechnik" gegenüber den anderen "Farben" der Gentechnik wäre, dass sie mit lebenden und vermehrungsfähigen Tieren und Pflanzen im offenen System der Natur arbeitet. Ökologisch wirtschaftende Landwirte und die Verarbeiter ihrer Produkte haben deshalb ebenso mit dieser Technologie zu tun wie alle konventionellen Landwirte, die es ablehnen, mit GVO zu arbeiten, oder deren Kunden, die aus GVO hergestellte Produkte nicht kaufen wollen: Sie sind durch biologische oder technische Verunreinigungen von einer Technologie betroffen, die sie selbst gar nicht einsetzen wollen.

Risikodiskussion und Wahlfreiheit – zwei unterschiedliche Themen

Die Diskussion um die Agro-Gentechnik ist auf zwei Feldern zu führen, die trotz mancher Berührungspunkte völlig unterschiedlich sind.

Auf dem einen Feld geht es um die Frage, welche Risiken und welche Chancen die Agro-Gentechnik bietet. Ist es verantwortbar, sie trotz der Risiken zu nutzen, bzw. können wir es uns leisten, sie trotz der Chancen nicht zu nutzen?

Das andere Feld ist durch die Forderung nach einem Recht der Verbraucher gekennzeichnet, das seine Gültigkeit unabhängig von der Frage besitzt, ob es einen naturwissenschaftlichen oder sonstigen Beweis für die Nützlichkeit oder Schädlichkeit von GVO gibt. Es handelt sich also um die Frage nach der Wahrung des Rechts auf Wahlfreiheit (Erwerb vs. Ablehnung). Auch die Wirtschaftsbeteiligten nehmen für sich in Anspruch, über die Art der Landwirtschaft, die sie betreiben wollen, und die Art der Produkte, die sie herstellen wollen, selbst zu entscheiden.

Risiken und Chancen der Gentechnik

Nach § 3 Abs. 3 des Gentechnikgesetzes ist ein "gentechnisch veränderter Organismus ein Organismus, mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt". Diese Definition widerspricht einer Sichtweise, nach der die Gentechnik lediglich ein weiteres Instrument im kontinulierlich verlaufenden Fortschritt einer der ältesten Kulturtechniken des Menschen ist: der Züchtung. Auch die Praxis widerspricht diesem Verständnis, denn es ist gerade die Überwindung von natürlichen Grenzen, wegen der Gentechnik eingesetzt wird. Besonders deutlich wird das bei der Überschreitung von Artgrenzen oder sogar der Grenzen zwischen "Reichen" – wenn etwa Gene von Tieren in Pflanzen transferiert werden.

Bereits die Art und Weise, wie in der Gentechnik genetische Information übertragen wird, führt unabhängig von den dabei verwandten Genen zu neuen Lebensformen. In Australien wurde das Amylase-Hemmer-Gen einer Bohne in eine Erbse – also in eine eng verwandte Art – eingebaut. Plangemäß produzierte dieses Gen auch in der neuen Pflanze das gewünschte Eiweiß, so dass sie sich gegen Fraßschädlinge zur Wehr setzen konnte. Es tat dies jedoch in einer leicht von der natürlichen Form unterschiedenen Weise, was sich in intensiven Fütterungsversuchen als gesundheitsschädigend herausstellte. Die Autoren der Studie ziehen diese grundsätzliche Schlussfolgerung: "Thus, transgenic expression of non-native proteins in plants may lead to the synthesis of structural variants possessing altered immunogenicity." (2) Es ist deshalb sinnvoll, der Gentechnik als einer Technologie zu begegnen, die nicht eine "nahtlose" Fortsetzung traditioneller Züchtung darstellt, sondern den Eintritt in eine neue Dimension. Ist dies so, dann trifft auf sie die von Hans Jonas in "Das Prinzip Verantwortung" aufgestellte Forderung zu, der Mensch müsse angesichts seiner enorm gewachsenen technologischen Fähigkeiten die Unversehrtheit seiner Welt vor den Übergriffen der eigenen Macht bewahren.(3) Die Gefahr in Technologien wie der Biotechnologie sieht der Philosoph darin, dass sie "weder geduldig noch langsam" vorgeht, "die vielen winzigen Schritte der natürlichen Entwicklung in wenige kolossale zusammen[drängt]" und sich somit "des lebenssichernden Vorteils der tastenden Natur [begibt]".

Befürworter der Agro-Gentechnik weisen darauf hin, es seien trotz des Anbaus von GVO auf über 100 Millionen ha weltweit noch keine Schäden bekannt geworden. Diese Behauptung entbehrt einer naturwissenschaftlichen Grundlage. Denn erstens wird nahezu die gesamte GVO-Produktion entweder technisch verwertet (v.a. Baumwolle) oder von kurzlebigen Nutztieren gefressen und zweitens gibt es keine epidemiologischen Studien, die erforderlich wären, um Zusammenhänge etwa zwischen ernährungsbedingten Krankheiten und GVO zu klären.

Es gibt aber durchaus Studien, die Zweifel an der These stützen, GVO seien besser untersucht und geradezu sicherer als konventionell gezüchtete Pflanzen. Dies soll im Folgenden an drei Beispielen verdeutlicht werden:

2001-2004 wurde am Institut für Ernährung und Umwelt der Universität Jena eine Studie zu "Auswirkungen von Bt-Maispollen auf die Honigbiene" erstellt. Einen Unterschied zwischen den mit Bt-Maispollen gefütterten Bienen und der Kontrollgruppe gab es zunächst nicht. Erst als die Völker unbeabsichtigt von Mikrosporidien befallen wurden, zeigte sich eine signifikant höhere Letalität der Bt-Bienen. Der Bericht über den Versuch beschreibt die Reaktion der Versuchsansteller: "Bei der Wiederholung des Versuchs wurden die Völker zur Vermeidung einer erneuten Infektion prophylaktisch mit einem Antibiotikum behandelt." Die Schlussfolgerung lautet dann, bei "gesunden Bienenvölkern" sei kein Unterschied festzustellen.(4) Angesichts der zunehmenden Mais-Monokultur-Landschaften, in denen zu bestimmten Jahreszeiten für Bienen kaum ein alternatives Nahrungsangebot besteht, und der Erkenntnis, dass die "Bee Colony Collapse Disorder And Viral Disease" multifaktorielle Ursachen hat, muss eine solche Unbedenklichkeits-Bescheinigung verwundern.

Eine Studie der Wiener Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin fütterte mehrere Generationen von Versuchstieren und stellte Unterschiede bei der Entwicklung innerer Organe sowie bei der Reproduktionsrate zwischen den Versuchsgruppen fest, die zu Lasten der Gruppe ging, die mit einem von den Europäischen Zulassungsbehörden als unbedenklich eingestuften GVO-Mais gefüttert worden war. Die Autoren der im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit erstellten und von diesem veröffentlichte Studie kommt zu dem vorsichtigen Schluss, dass es ganz anderer Versuchsanordnungen bedürfe, um die Sicherheit von GVO einschätzen zu können.(5)

Ebenso aktuell ist eine in Rom erstellte Studie, die nach Verfütterung mit dem in der EU zugelassenen Mais MON 810 an besonders empfindlichen Probanden – nämlich an älteren sowie an stillenden Mäusen – Unterschiede in der Auswirkung auf das Immunsystem in den Verdauungsorganen konstatiert.(6)

Solche Ergebnisse erhärten die Zweifel der Europäischen Kommission an der Zuverlässigkeit ihrer eigenen Zulassungsbehörde und unterstreichen die Notwendigkeit, sowohl die Behörde selbst als auch die Prüfverfahren grundsätzlich zu revidieren.

Nicht nur die unmittelbare Auswirkung der die GVO-Aufnahme beleuchtenden Untersuchungen geben Vernunftgründe für die ablehnende Haltung gegenüber den Produkten der Agro-Gentechnik.

Gewichtig ist ebenso die negative Auswirkung ihrer Anwendung auf Agrar-Ökosysteme, wie sie in den englischen "Farm scale evaluations" von 2001-2005 festgestellt wurde oder wie sie aus der Tatsache abzuleiten ist, dass in Argentinien auf nahezu der Hälfte der Ackerfläche ausschließlich "Round-up-ready"-Soja und – wegen der Totalherbizid-Anwendung – sonst keine andere Pflanze wächst.

Auch die bereits zu beobachtende Konzentration von Marktmacht in den Händen weniger global agierender Konzerne, die durch Patente auf gentechnische "Erfindungen" begünstigt wird, oder die soziologischen Folgen von Anbausystemen mit "convenience"-Effekt, der immer größere Einheiten mit immer weniger Arbeitskräften zulässt und bäuerliche Landwirtschaft durch Produktion von Exportprodukten im industriellen Maßstab fördert, sind Argumente in der Risiko-Diskussion um die Agro-Gentechnik.

Dass all dem kein überzeugender Nutzen gegenüber steht, stärkt die Position der Gegner der Agro-Gentechnik. Zwar werden seit Jahrzehnten Pflanzen gegen Dürre, Hunger und Fehlernährung in Aussicht gestellt; was aber tatsächlich verkauft und auf den Feldern angebaut wird, ist nach wie vor ernüchternd: Auch neue Entwicklungen wie die Zuckerrüben der KWS AG oder die neu zugelassene Sojabohne von Monsanto bringen nichts Neues: Resistenz gegen Totalherbizid-Einsatz und Einbau des BT-Gens, das Pflanzen befähigt, in allen ihren Zellen ein Insektengift herzustellen.

Verbraucherablehnung und daraus resultierende Marktchancen

Seit vielen Jahren ergeben Umfragen in ganz Europa immer wieder dasselbe: Die weit überwiegende Mehrheit der Verbraucher lehnt Gentechnik in ihren Nahrungsmitteln ab. Je nach Fragestellung verändern sich zwar Prozent-Anteile. Die Botschaft für die Lebensmittelindustrie bleibt jedoch: Wer GVO im Endprodukt kennzeichnen muss, muss auch davon ausgehen, dass dieses im Regal liegen bleibt. Eine "Sonderschiene" von Produkten für diejenigen Kunden zu produzieren, denen GVO-Anteile gleichgültig wären, verbietet sich wegen der zu hohen Kosten einer Parallel-Produktion. Deshalb fordert die Lebensmittelindustrie GVO-freie Rohstoffe.

Daraus ergeben sich Marktchancen für die einheimische Landwirtschaft. Im Gegensatz zu ihren Konkurrenten in den großen Produktionsländern des Amerikanischen Kontinents sind sie in der Lage, Produkte ohne GVO anzubieten. Diese Chancen erstrecken sich z.B. auch auf den Japanischen Markt. Sie können jedoch nur wahrgenommen werden, wenn es gelingt, die gentechnikfreie Produktion vor Kontamination mit GVO zu schützen und zu verhindern, dass die Kosten des Schutzes gentechnikfreier Produktion dieser selbst angelastet werden.

Wenn von zwei Käsereien die eine Kälberlab, die andere aber künstliches, gentechnisch erzeugtes Labferment verwendet, so kann jede ungestört von der anderen arbeiten, selbst wenn sie Tür an Tür liegen; und die Kunden können selbst entscheiden, welchen Käse sie essen wollen. Liegen jedoch zwei Mais-Felder nebeneinander, das eine mit GVO, das andere mit einer traditionellen Sorte bestellt, sieht die Sache völlig anders aus. Neben der Verschleppung von Pollen durch Wind oder Insekten bestehen vielfältige Kontaminationsmöglichkeiten:

  • Verunreinigtes Saatgut

  • Sämaschinen

  • Erntemaschinen

  • Transportverluste und Aufwuchs an Feldrändern

  • Durchwuchs in der Folgekultur

  • Auskreuzung auf Wildkräuter und Rück-Auskreuzung

  • Lager-, Transport- und Verarbeitungseinrichtungen.

Viele Beispiele lassen Zweifel aufkommen, ob eine Vermeidung von Kontamination tatsächlich organisierbar ist. So meldete im September 2006 die Europäische Kommission, mehr als jede fünfte Probe Langkornreis in Europa enthalte den verbotene Genreis LL601. Dieser Reis war in amerikanischen Versuchsstationen der Fa. Bayer gezogen, jedoch auch dort nicht für den Verkehr zugelassen worden. Dass er nachträglich in den USA seine Zulassung erhielt, hat nicht verhindert, dass die wirtschaftlichen Schäden für die Reisindustrie gigantisch waren. Nach Angaben der US-rice federation sind sie mit 741 bis 1.285 Millionen US $ zu beziffern.(7) Ein Ausgleich durch die Bayer AG fand nicht statt. Mindestens ebenso bedenklich wie der tatsächlich entstandene wirtschaftliche Schaden ist die Tatsache, dass es zu dieser Kontamination überhaupt kommen konnte. Denn wenn ein "containment" schon bei einer nirgends zugelassenen Pflanze nicht funktioniert – wie soll man darauf vertrauen, dass es beispielsweise bei Pflanzen funktioniert, mit denen im Freiland Medikamente hergestellt werden sollen und deren Einführung die Gentechnik-Industrie im Katalog ihrer Zukunftsaussichten aufführt?

Die Tatsache, dass Bienen einen über 3 km reichenden Flugradius haben, illustriert die Problematik des Versuches, mit Hilfe von Pflanzenabständen Koexistenz organisieren zu wollen. Die bisherigen Anbauversuche, die klären sollten, welche Abstände für eine solche Koexistenz erforderlich sind (und bei denen das Thema Bienen und Kontamination von Honig tunlichst ausgeklammert wurde), haben widersprüchliche Ergebnisse erbracht, weil der Witterungsverlauf einen starken Einfluss auf das Ergebnis ausübt. Problematischer ist aber, dass sie lediglich auf die Frage der Auskreuzung, nicht aber auf die anderen Ausbreitungspfade ausgerichtet waren.

Fragen der "Koexistenz" berühren nicht die biologische Sicherheit von GVO, sondern die wirtschaftlichen Auswirkungen. Es ist verfehlt, wenn Überlegungen zu Koexistenzbedingungen und Haftungsregelungen davon ausgehen, es sei durch die Gesetze und die Vorsichtsmaßnahmen der GVO-Anwender darauf zu achten, dass Kontaminationen unter dem EU-rechtlichen Kennzeichnungs-Schwellenwert von 0,9 % gehalten werden. Ein wirtschaftlichen Schaden beim Nicht-GVO-Produzenten tritt schon bei deutlich geringeren Verunreinigungen auf – dies nicht deshalb, weil willkürlich Liefervereinbarungen mit zu niedrigen Grenzwerten vereinbart würden, sondern weil angesichts von Probenahme- und Analyseunsicherheiten die aufnehmende Hand gezwungen ist, auf reiner Rohware zu bestehen, bei der der Nachweiswert für GVO kaum überschritten ist. Koexistenzmaßnahmen müssen deshalb zum Ziel haben, Kontamination zu vermeiden, was im Übrigen die entsprechende EU-Richtlinie auch so vorsieht.(8) Aus Sicht der Landwirte und Lebensmittelverarbeiter, die weiterhin Erzeugnisse ohne Gentechnik anbieten wollen, kann deshalb "Koexistenz" nur als "Kontaminations-Vermeidungs-Strategie" definiert werden.

Es ist jedoch nicht nur die Verunreinigung mit GVO, die bei demjenigen wirtschaftlichen Schaden verursacht, der ohne GVO produzieren möchte. Bereits der Aufwand für Probennahme und Analytik kann beträchtliche Ausmaße annehmen. Die aufnehmende Hand beziffert ihn je nach Chargengröße mit 1 bis 7% auf den End-Warenwert.(9) Dazu kommt noch der Aufwand der landwirtschaftlichen Erzeuger. Es ist unschwer nachzuvollziehen, dass weder Hersteller noch Verbraucher es für gerecht halten, Aufwand bzw. Preiserhöhung in Kauf nehmen zu müssen, weil andere eine neue Technologie einführen wollen, von deren Einsatz sie sich wirtschaftlichen Nutzen versprechen.

Die wirtschaftlich sinnvollste Qualitätssicherungs-Maßnahme, die gleichzeitig Konflikte zwischen GVO-Anwendern einerseits und konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Landwirten andererseits vermeidet, ist die Einrichtung so genannter "Gentechnikfreier Regionen". Sie ermöglicht den Landwirten, auf das aufwändige "Auskreuzungs- und Vermischungsmonitoring" zu verzichten – ein Aufwand, dessen eindeutige Zuordnung zu den entsprechenden GVO-Anwendern im derzeit geltenden Gentechnik-Recht versäumt wurde. Den Aufkäufern von Rohware erspart sie zwar nicht die Analytik beim Wareneingang, mindert aber deutlich das Risiko zusätzlicher Handling-Kosten und Beschaffungsproblemen, die auftreten, wenn Partien aufgrund von Kontaminationen geweigert werden müssen. Derzeit können nach Europäischem Recht solche Regionen nur dann eingerichtet werden, wenn alle betroffenen Landwirte einer Region sich privatrechtlich gegeneinander verpflichten. Schon ein einziger Berufskollege kann jedoch durch Verweigerung seiner Unterschrift und durch Anbau von GVO die Bestrebungen einer ganzen Region zunichte machen. Es ist deshalb zu begrüßen, wenn auf politischer Ebene (derzeit die SPD und die CSU) angestrebt wird, gebietskörperschaftliche Regelungen durch entsprechend geändertes EU-Recht zu ermöglichen.

Agro-Gentechnik ist nicht die einzige Option

Angesichts der geschilderten Unsicherheiten und praktischen Probleme ist es unverständlich, dass staatliche Forschungspolitik so gestaltet wird, als sei Agro-Gentechnik die einzig mögliche Innovation. Es gibt vielfältige Konzepte der "intelligenten Naturnutzung". Zum Beispiel:

  • Das in Afrika entwickelte "push-and-pull-System" zur Bekämpfung des Maiszünslers. Hier wird zwischen die Maisreihen ein Kraut eingesät, das den Schädling durch Duftstoffe vertreibt (und zusätzlich hilft, Unkraut zu unterdrücken). Um die Parzelle herum wird ein Gras gesät, in das der Zünsler seine Eier ablegt und das vor Ausbildung der Maden geerntet und verfüttert wird.

  • Die deutsche Saatzuchtfirma "Saaten-Union" hat auf konventionellem Weg eine Maiswurzelbohrer-resistente Maissorte gezüchtet.(10) Dies ist durch schlichte Selektion widerstandsfähiger Pflanzen auf ungarischen Feldern gelungen, wo der höchst gefährliche Schädling schon verbreitet ist. Die gleichzeitig erfolgte Entdeckung von Forschern des Jenaer Max Planck Institutes, dass von diesem Schädling befallene Maiswurzeln Terpene (Duftstoffe) ausbilden, durch die Nematoden angelockt werden, die ihrerseits den Wurzelbohrer fressen, zeigt beeindruckend, mit welchem Erfindungsreichtum die Natur sich zu helfen versteht.

  • Auch die Marker-gestützte Selektion (smart-breeding) ist ein solches Beispiel. Mit Hilfe des "Instrumentenkastens" der Gentechnik werden Pflanzen identifiziert, die eine gewünschte genetische Konstellation besitzen und dann gezielt zur Kreuzung herangezogen.

All dies sind Pfade, in die vorrangig Forschungsmittel und das Engagement staatlicher Forschungsanstalten investiert werden müssen.

Die Forschungspolitik, eine auf dem Prinzip der Vorsorge aufbauende Gesetzgebung und das Engagement der Verbraucher sind die Schlüssel-Instrumente, um auf Dauer die nachhaltige Sicherung einer Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik zu gewährleisten.

Anmerkungen

(1) VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, Art 4a iii

(2) Transgenic Expression of Bean r-Amylase Inhibitor in Peas Results in Altered Structure and Immunogenicity. Prescott e.a. 2005, publiziert in Journal of agricultural an food chemistry 53/2005 ("Dies zeigt, dass die transgene Expression nicht nativer Proteine in Pflanzen zur Synthese von Varianten von Eiweiß-Strukturen führen kann, durch die das Immunsystem geändert wird.")

(3) Hans Jonas, 1979, "Das Prinzip Verantwortung"

(4) Externer Link: www.biosicherheit.de "Auswirkungen von Bt-Maispollen auf die Honigbiene"

(5) Biological effects of transgenic maize NK603xMON810 fed in long term reproduction studies in mice, Dr. A. Velimirov, Dr. C. Binter , Univ. Prof. Dr. J. Zentek, October 2008

(6) Finamore e.a., Intestinal and Peripheral Immune Response to MON810 Maize Ingestion in Weaning and Old Mice aus Journal of Agricultural and Food Chemistry, November 2008

(7) food navigator-usa.com vom 10.12.2008

(8) 2001 / 18 EU § 26 a: "Mitgliederstaaten können Maßnahmen ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorkommen von GVO in anderen Produkten zu verhindern"

(9) Werte nach Angabe der "Wesermühle" in Hameln (niedrigerer Wert) und dem Naturkosthersteller "Rapunzel"

Fussnoten

ist Vorstandvorsitzender des Bundes Ökologischer Lebensmittelwirtschaft. Er studierte an der agrarwissenschaftlichen Fakultät in Weihenstephan. Nach der Promotion übernahm er den elterlichen Hof- und Forstbetrieb.