Internationale und Europäische Umweltpolitik
Grenzüberschreitende Umweltprobleme können nur mit internationaler Umweltpolitik gelöst werden. Die Aufgabe richtet sich an die EU, aber auch an die UN und deren Umweltprogramm UNEP.Umweltprobleme kennen keine Grenzen. Flüsse transportieren Gifte von einem Land zum nächsten, der Wind trägt Schadstoffe in sämtliche Himmelsrichtungen und Tiere wandern quer durch alle Kontinente. Umweltpolitik sollte daher international sein.
Globale Probleme, globale Lösungen?
Das hat auch die Staatengemeinschaft erkannt, als im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts die Umweltzerstörung durch die wirtschaftliche Entwicklung in den Industriestaaten und die rasant wachsende Weltbevölkerung immer offensichtlicher wurde. Verschmutzte Gewässer, dreckige Luft, sich ausbreitende Wüsten, eine schrumpfende Ozonschicht, Entwaldung oder Giftstoffe in Nahrungsmitteln waren nicht mehr zu übersehen.Daher beriefen die Vereinten Nationen 1972 die erste internationale Umweltkonferenz in Stockholm ein und begründeten so die Epoche des globalen Umweltschutzes. Es folgten weitere "Erdgipfel" (1992 in Rio de Janeiro und 2002 in Johannesburg) sowie zahlreiche thematische Konferenzen. Ihr gemeinsames Anliegen ist, die globale Umweltkrise mit möglichst allen Staaten der Welt gemeinsam zu lösen. Bis heute entstanden so fast 200 multilaterale, das heißt gleichberechtigt und kooperativ formulierte Umweltabkommen. Viele davon regeln regionale Angelegenheiten, etliche sind global angelegt. Zu den bekanntesten zählen die Klimarahmenkonvention UNFCCC mit dem Kyoto-Protokoll, die Konvention über biologische Vielfalt (CBD), das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES und das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht.
Diese Fülle an Abkommen ist erstaunlich, bedenkt man die relativ kurze Zeitspanne, in der sie verhandelt wurden, die Tatsache, dass eine Einigung meistens im Konsens erfolgt ist, und den geringen Grad der Institutionalisierung. Denn neben den – zumeist sehr kleinen – Sekretariaten der einzelnen Abkommen gibt es lediglich das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Kommission für Nachhaltige Entwicklung und die bei der Weltbank angesiedelte Globale Umweltfazilität (GEF), die Entwicklungsländern Kredite für Umweltprojekte zur Verfügung stellen.
Die Wirksamkeit der einzelnen Abkommen ist sehr unterschiedlich. So konnte etwa das Ozonloch über das Montrealer Protokoll weitgehend gestopft und der illegale Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten durch CITES erfolgreich eingedämmt werden. Dagegen ist der Schutz der Biodiversität noch immer mangelhaft, und auch die Klimapolitik konnte die drohende Erderwärmung bisher nicht abwenden.
Entwicklung der Europäischen Umweltpolitik
Die Europäer haben den Umweltschutz in den letzten Jahrzehnten weitgehend auf die überstaatliche Ebene verlagert. Etwa drei Viertel aller nationalen Umweltgesetze haben ihren Ursprung in der EU. Was sind die Gründe dafür? Einmal gilt auch für Europa: Umweltschäden überschreiten staatliche Grenzen. Doch in der EU gibt es einen zweiten wichtigen Grund: den gemeinsamen Binnenmarkt. Viele Mitgliedstaaten pochen bis heute aus Furcht vor Wettbewerbsnachteilen auf eine Harmonisierung der nationalen Umweltvorschriften.Die 1970er Jahre gelten auch in der EU als Beginn der Umweltpolitik. Zunächst ging es vor allem darum, gesundheitliche Gefahren abzuwehren und besonders schlimme Schäden zu beseitigen. In den 1980er Jahren gab es einen Strategiewechsel. Die Politiker begannen zu verstehen, dass Umweltzerstörung ein Querschnittsthema ist, dem nicht mit End-of-Pipe- Lösungen beizukommen ist. Daher trat die Vorsorge vor neuen Schäden in den Vordergrund. Zudem suchten sie nach Möglichkeiten, auch in anderen Sektoren wie etwa der Landwirtschaft oder dem Verkehr Umweltschäden zu vermeiden. Die Zahl der Gesetze nahm deutlich zu. 1987 wurde Umweltschutz erstmals mit einem eigenen Artikel in der Einheitlichen Europäischen Akte verankert, die Verträge von Maastricht (1992) und Amsterdam (1997) werteten den Umweltschutz zusätzlich auf.
In den 1980er und 1990er Jahren wurden auch die Instrumente neu ausgerichtet. Mit dem zunehmenden Aufkommen wirtschaftsliberaler Ideen verdrängten marktwirtschaftliche Ansätze ordnungspolitische Instrumente. Anstelle von Emissionsobergrenzen und Qualitätsstandards sollten jetzt Steuern, Subventionen oder der Emissionshandel für eine effiziente Umweltpolitik sorgen.
Heute ist der Umweltschutz fest im EU-Recht verankert. Im derzeit gültigen Nizza-Vertrag nennen die Mitgliedstaaten ihre Ziele. Danach ist es Aufgabe der EU, ein "hohes Maß an Umweltschutz" und die "Verbesserung der Umweltqualität" zu fördern (Artikel 2). In Artikel 174 (1) präzisieren sie weiter: Der Schutz der Umwelt und die Verbesserung ihrer Qualität, der Schutz der menschlichen Gesundheit, umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen sowie die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme seien anzustreben.