Lösungsansätze zum Erhalt der Artenvielfalt
Der weltweite Artenrückgang gibt Anlass, über Strategien zum Erhalt der Artenvielfalt nachzudenken. Doch der Erhalt der biologischen Vielfalt ist nur dann durchzusetzen, wenn die Bevölkerung vor Ort dadurch einen wirtschaftlichen Nutzen hat. Deshalb ist es wichtig staatliche Anreiz- und Kontrollsysteme zu schaffen.Die Konvention über die biologische Vielfalt
Auf dem Weltumweltgipfel in Rio de Janeiro 1992 hat die internationale Staatengemeinschaft die Konvention über die biologische Vielfalt (englisch Convention on biological diversity, CBD) verabschiedet. Anlass war die Dimension des Artenrückgangs weltweit. Die Konvention umfasst drei gleichberechtigte Ziele:- Die Erhaltung der biologischen Vielfalt,
- ihre nachhaltige Nutzung,
- sowie den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich für jene, die sie bewahren.
Das dritte Ziel, einen gerechten Vorteilsausgleich (Access and benefit sharing, ABS) zu schaffen, ist jedoch ein relativ neues Instrument. Es soll vor allem jenen Ländern und Bevölkerungsgruppen als finanzieller Ansporn für den Artenschutz dienen, die zwar reich an biologischer Vielfalt, jedoch wirtschaftlich arm sind. Der gerechte Vorteilsausgleich soll die Menschen, die bestimmte genetische Ressourcen zu bewahren haben, dafür honorieren, dass sie diese Ressourcen und das Wissen über ihre Nutzung zur Verfügung stellen. Zu zahlen ist der Vorteilsausgleich von jenen Wirtschaftsunternehmen, die von der genetischen Ressource profitieren. Denn der Erhalt der biologischen Vielfalt ist nur dann durchzusetzen, wenn die Bevölkerung vor Ort dadurch einen wirtschaftlichen Nutzen hat.
Instrumente und Arbeitsweise der CBD
Wie sie die Ziele umsetzen ist im Wesentlichen den Vertragsstaaten überlassen. Diese entwickeln hierzu eigene nationale Strategien und Aktionspläne (National biodiversity strategies and action plans, NBSAPs). Die Staaten sollen die Erhaltung der Biodiversität überwachen und regelmäßig über die Umsetzung der Ziele berichten. Die biologische Vielfalt soll sowohl an natürlichen Standorten (in situ) als auch in Zoos und botanischen Gärten (ex situ) erhalten werden. Nachhaltige Nutzung und Anreizsysteme sollen gefördert werden, ebenso wie Informationsaustausch und Fortbildung.Um die Konvention weiterzuentwickeln, treffen sich die mittlerweile 191 Vertragsstaaten (von weltweit 196) und die EU alle zwei Jahre zur so genannten Conference of the Parties (COP), auf deutsch Vertragsstaatenkonferenz. Während der zwei Wochen dauernden Konferenzen wird so lange über die Texte debattiert, bis niemand mehr Änderungsvorschläge hat und sie von allen akzeptiert werden. Da keine Mehrheitsbeschlüsse vorgesehen sind, ist es einzelnen Staaten möglich, dezidierte und klare Regelungen zu verhindern. Eine Besonderheit der CBD sind außerdem die Rechte sowohl der Indigenen als auch der zwischenstaatlichen und Nichtregierungsorganisationen, die an allen Konferenzen teilnehmen und sich äußern dürfen.
147 Unterzeichnerstaaten haben inzwischen auch das so genannte Cartagena-Protokoll unterschrieben, eine ergänzende Vereinbarung zum Schutz der biologischen Vielfalt vor dem internationalen Handel mit gentechnisch veränderten Organismen.
Themen und Programme
Die drei Ziele der Konvention werden durch sieben thematische Arbeitsprogramme und 17 Querschnittsthemen konkretisiert. Die Vertragsstaaten haben Programme zur Erhaltung der Biodiversität in der Landwirtschaft, im Wald, für Trockengebiete, Meere und Küsten, Binnengewässer, Berge und Inseln entwickelt und sich verpflichtet, diese umzusetzen.Insbesondere der "Strategische Plan zum 2010 Ziel" mit seinen 21 Teilzielen und die "globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (Global Strategy for Plant Conservation, GSPC(1))" mit 16 Zielen präzisieren die CBD. Hierzu gehören:
- Effektiver Schutz von 10 Prozent von jeder der 825 ökologischen Regionen weltweit, ebenso von 50 Prozent der für die botanische Vielfalt wichtigsten Gebiete
- Erhalt der genetischen Vielfalt von Nutztieren und -pflanzen
- Bewirtschaftung von 30 Prozent der Produktionsflächen im Einklang mit der Erhaltung der Pflanzenvielfalt
- Verminderung der Gefährdungsfaktoren für die biologische Vielfalt (Klimawandel, Verschmutzung, Überdüngung)
- Wahrung der Rechte der Bevölkerung an den Ressourcen