Lösungsansätze zum Erhalt der Artenvielfalt
Der weltweite Artenrückgang gibt Anlass, über Strategien zum Erhalt der Artenvielfalt nachzudenken. Doch der Erhalt der biologischen Vielfalt ist nur dann durchzusetzen, wenn die Bevölkerung vor Ort dadurch einen wirtschaftlichen Nutzen hat. Deshalb ist es wichtig staatliche Anreiz- und Kontrollsysteme zu schaffen.Die Konvention über die biologische Vielfalt
Auf dem Weltumweltgipfel in Rio de Janeiro 1992 hat die internationale Staatengemeinschaft die Konvention über die biologische Vielfalt (englisch Convention on biological diversity, CBD) verabschiedet. Anlass war die Dimension des Artenrückgangs weltweit. Die Konvention umfasst drei gleichberechtigte Ziele:- Die Erhaltung der biologischen Vielfalt,
- ihre nachhaltige Nutzung,
- sowie den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich für jene, die sie bewahren.
Das dritte Ziel, einen gerechten Vorteilsausgleich (Access and benefit sharing, ABS) zu schaffen, ist jedoch ein relativ neues Instrument. Es soll vor allem jenen Ländern und Bevölkerungsgruppen als finanzieller Ansporn für den Artenschutz dienen, die zwar reich an biologischer Vielfalt, jedoch wirtschaftlich arm sind. Der gerechte Vorteilsausgleich soll die Menschen, die bestimmte genetische Ressourcen zu bewahren haben, dafür honorieren, dass sie diese Ressourcen und das Wissen über ihre Nutzung zur Verfügung stellen. Zu zahlen ist der Vorteilsausgleich von jenen Wirtschaftsunternehmen, die von der genetischen Ressource profitieren. Denn der Erhalt der biologischen Vielfalt ist nur dann durchzusetzen, wenn die Bevölkerung vor Ort dadurch einen wirtschaftlichen Nutzen hat.
Instrumente und Arbeitsweise der CBD
Wie sie die Ziele umsetzen ist im Wesentlichen den Vertragsstaaten überlassen. Diese entwickeln hierzu eigene nationale Strategien und Aktionspläne (National biodiversity strategies and action plans, NBSAPs). Die Staaten sollen die Erhaltung der Biodiversität überwachen und regelmäßig über die Umsetzung der Ziele berichten. Die biologische Vielfalt soll sowohl an natürlichen Standorten (in situ) als auch in Zoos und botanischen Gärten (ex situ) erhalten werden. Nachhaltige Nutzung und Anreizsysteme sollen gefördert werden, ebenso wie Informationsaustausch und Fortbildung.Um die Konvention weiterzuentwickeln, treffen sich die mittlerweile 191 Vertragsstaaten (von weltweit 196) und die EU alle zwei Jahre zur so genannten Conference of the Parties (COP), auf deutsch Vertragsstaatenkonferenz. Während der zwei Wochen dauernden Konferenzen wird so lange über die Texte debattiert, bis niemand mehr Änderungsvorschläge hat und sie von allen akzeptiert werden. Da keine Mehrheitsbeschlüsse vorgesehen sind, ist es einzelnen Staaten möglich, dezidierte und klare Regelungen zu verhindern. Eine Besonderheit der CBD sind außerdem die Rechte sowohl der Indigenen als auch der zwischenstaatlichen und Nichtregierungsorganisationen, die an allen Konferenzen teilnehmen und sich äußern dürfen.
147 Unterzeichnerstaaten haben inzwischen auch das so genannte Cartagena-Protokoll unterschrieben, eine ergänzende Vereinbarung zum Schutz der biologischen Vielfalt vor dem internationalen Handel mit gentechnisch veränderten Organismen.
Themen und Programme
Die drei Ziele der Konvention werden durch sieben thematische Arbeitsprogramme und 17 Querschnittsthemen konkretisiert. Die Vertragsstaaten haben Programme zur Erhaltung der Biodiversität in der Landwirtschaft, im Wald, für Trockengebiete, Meere und Küsten, Binnengewässer, Berge und Inseln entwickelt und sich verpflichtet, diese umzusetzen.Insbesondere der "Strategische Plan zum 2010 Ziel" mit seinen 21 Teilzielen und die "globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (Global Strategy for Plant Conservation, GSPC(1))" mit 16 Zielen präzisieren die CBD. Hierzu gehören:
- Effektiver Schutz von 10 Prozent von jeder der 825 ökologischen Regionen weltweit, ebenso von 50 Prozent der für die botanische Vielfalt wichtigsten Gebiete
- Erhalt der genetischen Vielfalt von Nutztieren und -pflanzen
- Bewirtschaftung von 30 Prozent der Produktionsflächen im Einklang mit der Erhaltung der Pflanzenvielfalt
- Verminderung der Gefährdungsfaktoren für die biologische Vielfalt (Klimawandel, Verschmutzung, Überdüngung)
- Wahrung der Rechte der Bevölkerung an den Ressourcen
Das meiste bleibt noch zu tun
Zu beinahe jedem Problem, das im Zusammenhang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt steht, wurden von der COP bereits Beschlüsse gefasst. Dennoch weisen 13 von 15 Indikatoren zur Entwicklung der Biodiversität einen negativen Trend auf. Die biologische Vielfalt und die Intaktheit der Ökosysteme nehmen weiter ab, während die Bedrohungen weiter zunehmen(2).Zum einen liegt dies natürlich an der mangelnden Umsetzung, wobei man anerkennen muss, dass mittlerweile ca. 140 Vertragsstaaten über nationale Biodiversitätsstrategien oder Aktionspläne verfügen. Doch bereits aus der mangelnden Entschlossenheit und Deutlichkeit der Arbeitsprogramme und Beschlüsse ist die weitere Abnahme zu verstehen.
So beschränkt sich das Landwirtschaftsprogramm auf Empfehlungen und erst 2008 wurde in Bonn beschlossen, die Stickstoffeinträge zu verringern. Auch das Access and Benefit Sharing ist bisher unverbindlich. Das Waldprogramm klammert weiterhin die Erhaltung der Urwälder, eine Rückverfolgung der Holzherkünfte und den Anbau gentechnisch veränderter Bäume aus. In vielen Schutzgebieten werden Schutzmaßnahmen immer noch schlecht umgesetzt und die Stimmen der lokalen Bevölkerung nicht einbezogen. Die Mittel zur Umsetzung reichen nicht aus; die von der Bundesregierung zugesagten 500 Mio. Euro pro Jahr sind nur ein Sechzigstel des tatsächlichen Bedarfs – andere Länder müssen mitziehen. Noch immer liefern biodiversitätsfeindliche Subventionen die falschen Anreize. Die rechtlichen und ökonomischen Instrumente vermögen es bisher nicht, die Aktivitäten der Wirtschaft in nachhaltige Bahnen zu lenken.
Dennoch ist die CBD das einzige umfassende globale Übereinkommen, um die biologische Vielfalt zu retten. Allein der Informationsaustausch und die geführten Debatten bedeuten schon einen riesigen Schritt vorwärts. Die CBD sollte sowohl finanziell als auch im Bezug zu anderen globalen Prozessen und Organisationen (z.B. G8, WTO, UNFCCC) gestärkt werden, um erfolgreicher zu sein. Dazu ist auch wichtig, Mehrheitsentscheidungen einzuführen.
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
Für Deutschland hat die Bundesregierung in Umsetzung der CBD nach drei Anläufen im November 2007 eine 178 Seiten starke nationale Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet(3). Kern ist eine nach Lebensräumen und Wirkfaktoren gegliederte konkrete Vision, deren Einzelziele bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (2010/2015/2020) erreicht werden sollen. In den Kapiteln "Innovation und Beschäftigung" sowie "Armutsbekämpfung und Gerechtigkeit" wird dargestellt, dass der Erhalt der Biodiversität Arbeitsplätze schaffen und erhalten kann. An der Müritz etwa entstanden durch die Ausweisung des Nationalparks 630 Arbeitsplätze.Leitziel der nationalen Strategie ist es, den EU-Ratsbeschluss von Göteborg 2001 umzusetzen und bis 2010 den Verlust der Arten- und Lebensraumvielfalt zu stoppen. Danach soll eine Trendumkehr eingeleitet werden. Die Arten der roten Listen sollen sich bis 2020 um je einen Gefährdungsgrad erholt haben. Arten, für die Deutschland weltweit eine besondere Verantwortung trägt, stehen dabei im Vordergrund. Dazu sollen:
- bis 2020 wieder mehr Flächen sich selbst überlassen werden (Prozessschutz), davon 2 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands, 5 Prozent der Wälder und 10 Prozent der bundeseigenen Waldflächen
- die Rückhalteflächen der Flussauen wieder um 10 Prozent vergrößert werden; für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft soll bis 2010 eine gute fachliche Praxis mit konkreten Standards eingeführt bzw. überprüft und angepasst werden. Der Stoffeintrag durch Pestizide und Düngemittel soll reduziert werden, der Stickstoffeintrag etwa von über 100 auf 80 kg/ha*a. Der Biotopverbund soll verwirklicht und die Verringerung unzerschnittener verkehrsarmer Räume soll gestoppt werden. Luchs, Bär und Wolf sollen in Deutschland wieder heimisch werden.
- der Einfluss auf die biologische Vielfalt von Drittländern soll reduziert werden, indem nach 2010 keine illegal geschlagenen Hölzer importiert werden können und der Anteil nachhaltig und sozialverträglich produzierter Produkte bis 2020 auf 25 Prozent erhöht wird. Bei der Kreditvergabe soll zunehmend die Biodiversität berücksichtigt werden.
Literatur
(1) Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen - Übersetzung der englischen Originalfassung von April 2002. - http://www.bgci.org/policy/gspc/(2) Die Lage der biologischen Vielfalt - 2. Globaler Ausblick. Deutsche Fassung von "Global Biodiversity Outlook 2", S. 14 - http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/global_biodiversity_outlook2.pdf
(3) http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/downloads/publ/40534.php