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Währungsunion (Euro) | Europäische Union | bpb.de

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Währungsunion (Euro)

Eckart D. Stratenschulte

/ 5 Minuten zu lesen

Der Euro ist die Währung der Europäischen Union. Das legt der EU-Vertrag fest. Tatsächlich wird jedoch nur in 18 der 28 Länder mit der gemeinsamen Währung gezahlt. Einige Länder wollen dem gemeinsamen Währungsraum in den nächsten Jahren beitreten, andere lehnen die Gemeinschaftswährung bislang ab.

Das Euro-Symbol am Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main. (© AP)

Zum gemeinsamen Markt gehört seit 1999 eine gemeinsame Währung, der Euro. Er ist gedacht als Währung aller EU-Staaten, aber zehn Länder haben ihn noch nicht übernommen. Dabei handelt es sich zum einen um Großbritannien und Dänemark, die sich derzeit einen so weit gehenden Souveränitätsverzicht noch nicht vorstellen können. Deshalb haben sie sich beim Vertrag von Maastricht, mit dem der Euro 1993 vereinbart wurde, eine Ausnahme (eine sogenannte Opt-out-Klausel) vorbehalten. Schweden hat den Euro bislang - nach einer Volksabstimmung im Jahr 2003, die die Euro-Einführung abgelehnt hat - ebenfalls nicht übernommen, ohne über diese Ausnahmeregel zu verfügen.

Bei den anderen Ländern, die noch keine Euro-Staaten sind, handelt es sich um solche, die erst seit 2004 beigetreten sind und die Bedingungen noch nicht erfüllen. Dies sind die Tschechische Republik, in der es auch eine breite Ablehnung des Euro gibt, Ungarn, Polen, Litauen, Bulgarien, Rumänien und Kroatien.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Es gibt strenge Anforderungen für einen Beitritt zur Eurogruppe, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt von 1997 festgelegt sind:

  • Das öffentliche Defizit darf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten, und der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen.

  • Die Preisstabilität muss gewährleistet sein. Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozent über der liegen, die die drei Eurostaaten mit der geringsten Inflation zu verzeichnen haben.

  • Die Zinsen dürfen nicht um mehr als 2 Prozent über denen liegen, die die drei Staaten mit der höchsten Preisstabilität aufweisen.

  • Der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.

  • Außerdem muss das Land mindestens zwei Jahre dem Europäischen Wechselkursmechanismus angehört haben, ohne dass es in dieser Zeit zu großen Kursabweichungen gekommen ist. Die Währung muss also stabil sein.

Auch wenn die Staaten einmal Mitglied der Währungsunion geworden sind, gelten klare Regeln bezüglich der Verschuldung, die auf Null zurückgeführt werden soll, keineswegs aber mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr und 60 Prozent insgesamt betragen darf.

Allerdings haben die meisten Eurostaaten sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern haben die Tatsache, dass die Zinsen für Kredite wegen der Stabilität des Euro niedrig waren, dazu genutzt, sich weiter zu verschulden. Auch Deutschland hat sich Anfang des Jahrtausends zu hoch verschuldet und dann – um eine Mahnung der Europäischen Kommission zu vermeiden – darauf gedrungen, dass die Regeln der Berechnung von Verschuldung geändert werden – was dann auch geschehen ist.

"Griechenlandkrise" und Rettungsschirm

Im Jahr 2010 wurde dann offenkundig, dass Griechenland so hoch verschuldet war, dass es keine Möglichkeit mehr hatte, seine Kredite zu bedienen. Die anderen Staaten standen nun vor der Wahl, entweder Griechenland Bankrott gehen zu lassen, was aber weitgehende Folgen für das Ansehen der Eurozone insgesamt gehabt hätte, oder dem Land zu helfen. Die Europäischen Verträge sahen letzteres nicht vor, im Gegenteil: Eine "bail-out-Klausel" im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt fest, dass ein Staat nicht für die Schulden eines anderen haftet. Dennoch sahen die Eurostaaten sich nun in der Pflicht, Griechenland mit Krediten und Bürgschaften zu unterstützen, was sie im Rahmen des "Ersten Griechenlandpakets" mit 110 Mrd. Euro taten. Die Euroländer gaben davon 80 Mrd. Euro, 30 Mrd. kamen vom Internationalen Währungsfonds (IWF).

Kurze Zeit später gerieten auch andere Eurostaaten in die Krise: Irland, Portugal, Spanien und Zypern. Die Ursachen waren unterschiedlich, aber das Ergebnis dasselbe: Die Staaten hatten keine oder nur noch sehr teure Möglichkeiten, sich am Kapitalmarkt, also über normale Anleihen, zu finanzieren.

Die Eurostaaten schufen daraufhin zuerst einen vorübergehenden und schließlich einen dauerhaften Rettungsschirm mit dem Namen ESM (Europäischer Stabilitäts-Mechanismus, European Stability Mechanism). Der ESM ist in der Lage, insgesamt 500 Mrd. Euro an die Mitglieder der Währungsunion auszuleihen. Das Geld erhält er durch Einzahlungen der Mitgliedstaaten von insgesamt 80 Mrd. Euro sowie durch abrufbares Kapital, das die Mitgliedstaaten im gegebenen Fall überweisen müssen. Um die Kreditwürdigkeit auf höchstem Niveau zu halten, ist der ESM übersichert, das heißt, er verfügt über insgesamt 700 Mrd. Euro Stammkapital. Deutschland ist am ESM mit demselben Finanzierungsanteil beteiligt, den es an der Europäischen Zentralbank hält, nämlich mit 27,15 Prozent. Ende 2013 hatte der ESM etwas über 50 Mrd. Euro an Spanien und Zypern ausgeliehen. Hinzu kommen allerdings rund 188 Mrd. Euro aus dem Vorgänger des ESM, dem EFSM, die an Irland, Portugal und vor allem an Griechenland gegangen sind.

Gelingt den "Programmstaaten", also den Hilfeempfängern, die Sanierung ihrer Finanzen, fließen diese Mittel wieder an die anderen Eurostaaten zurück. Sie haben in diesem Fall nur durch ihre Kreditwürdigkeit auf dem internationalen Finanzmarkt geholfen, es kostet sie aber nichts. Nur für den Fall, dass ein Programmland seine Schulden nicht bedienen kann, müsste der ESM (bzw. sein Vorgänger EFSM) einstehen. Irland ist es zum Ende des Jahres 2013 gelungen, aus dem Rettungsprogramm auszusteigen und sich wieder normal am Kapitalmarkt zu refinanzieren.

Durch die Verschuldungskrise, die beinahe zum Zusammenbruch Griechenlands geführt hätte, sind alle EU-Länder vor den Folgen zu hoher Kreditaufnahmen gewarnt und unternehmen jetzt Anstrengungen, die Verschuldung zurückzuführen. Der "Fiskalpakt", den alle EU-Staaten außer Großbritannien und Tschechien als völkerrechtlichen Vertrag geschlossen haben, verpflichtet die Staaten zu einem drastischen Schuldenabbau und auch dazu, dieses Ziel in der nationalen Gesetzgebung, möglichst in der Verfassung, zu verankern. In Deutschland ist dies durch die "Schuldenbremse" in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes geschehen. Danach darf der Bund ab 2016 nur noch sehr geringe Schulden machen, die Bundesländer dürfen dies ab 2020 überhaupt nicht mehr.

Irland, Spanien und auch Zypern sind durch ihre Banken in die Krise geraten, die sich übernommen und verspekuliert hatten. Damit so etwas nicht noch einmal geschieht, hat die Europäische Union die Bankenaufsicht verstärkt. Bei der Europäischen Zentralbank wurde eine Aufsichtsbehörde geschaffen, die die rund 200 größten Banken innerhalb der Eurozone kontrolliert (Einheitlicher Überwachungsmechanismus, englisch: Single Supervisory Mechanism). So soll die Schieflage von Banken verhindert werden. Außerdem will man sich 2014 auf einen Sicherungsfonds einigen, der von den Banken selbst finanziert wird und aus dem eine eventuelle Bankeninsolvenz abgewickelt werden soll, damit die Steuerzahler nicht, oder zumindest nicht als erste, belastet werden. So sind dann auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Europäische Stabilitäts-Mechanismus, der Rettungsschirm, Geld direkt an Banken geben kann. Bislang geht dies nur über den Umweg der Unterstützung des jeweiligen Staates. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen wird unter dem Namen "Bankenunion" diskutiert.

Gleichzeitig ergreifen die EU-Länder Maßnahmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, da nur eine produktive Wirtschaft in der Lage ist, die Einnahmen zu erzeugen, die man für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger benötigt. Im Externer Link: Euro-Plus-Pakt verpflichten sich die Staats- und Regierungschefs zu konkreten Maßnahmen, um ihr Land und damit die EU insgesamt voranzubringen. Der Pakt heißt so, weil er von den Eurostaaten plus weiteren EU-Ländern geschlossen wurde. An ihm nehmen alle EU-Mitglieder außer Schweden, Großbritannien, Tschechien und Ungarn teil. Kroatien gehörte zum Zeitpunkt des Abkommens (2011) der EU noch nicht an.

Fussnoten