Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Europäische Zentralbank | Europäische Union | bpb.de

Europäische Union Warum Europa? Was geschieht in der EU? Binnenmarkt Währungsunion Umweltpolitik Energiepolitik Landwirtschaftspolitik Regional- und Strukturpolitik Sozialpolitik Rechts- und Innenpolitik Auswärtiges Handeln Wer tut was in Europa? Prinzipien des EU-Aufbaus Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union Europäischer Rat Europäische Kommission Europäischer Gerichtshof Europäische Zentralbank Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Beratende Ausschüsse Europäische Bürgerbeauftragte Europäischer Haushalt Wie fing das an mit der EU? Europäische Gemeinschaften Erweiterungen und Vertiefungen Institutionelle Reform Wie geht es weiter mit der EU? Überblick Die Akzeptanz der Bevölkerung Die Sicherung des Wohlstands Bewältigung der Eurokrise Erhaltung der Umwelt Erweiterungen und Nachbarn Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Migration Internationaler Akteur Quiz Geschichte der EU Wer tut was in Europa? Was passiert in Europa? Die EU-Mitgliedstaaten Redaktion

Europäische Zentralbank

Eckart D. Stratenschulte

/ 2 Minuten zu lesen

Die Währungspolitik in den Euro-Ländern wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) bestimmt. Sie ist unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. In ihrer Funktion ist sie der Deutschen Bundesbank nachempfunden.

Die Europäische Zentralbank in Frankfurt. (© AP)

Die Europäische Zentralbank (EZB) bestimmt die Währungspolitik der Staaten, in denen der Euro Zahlungsmittel ist. Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Ihr oberstes Organ ist der Zentralbankrat, dem das Direktorium sowie die Präsidenten der Zentralbanken der Euroländer angehören. Ohne Stimmrecht nehmen auch je ein Vertreter des Rates sowie der Europäischen Kommission teil. Der Europäische Zentralbankrat trifft die wichtigsten Entscheidungen, die die Geldpolitik des Euroraums betreffen. Diese setzt dann das Direktorium um, das die laufenden Geschäfte führt.

EZB-Präsident Mario Draghi (© picture-alliance/dpa)

Dem Direktorium gehören neben dem EZB-Präsidenten und einem Vizepräsidenten vier weitere Mitglieder an. Der Präsident der Europäischen Zentralbank leitet sowohl das Direktorium als auch den Zentralbankrat. Das Amt hat der Italiener Mario Draghi inne. Er führt die EZB seit 2011. Mitglied des Direktoriums der EZB ist auch die frühere Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank Sabine Lautenschläger. Im Zentralbankrat ist Deutschland durch den Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, vertreten.

Die EZB ist die entscheidende Institution innerhalb des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), dem auch die EU-Staaten angehören, die den Euro nicht eingeführt haben. So soll sichergestellt werden, dass die Geldpolitik der EU insgesamt einheitlichen Grundsätzen folgt und dass die europäischen Zahlungssysteme reibungslos funktionieren.

Die EZB ist - nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank - unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen. Um das auch personell sicherzustellen, werden die Mitglieder des Direktoriums von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums nach Anhörung des Europäischen Zentralbankrats und des Europäischen Parlaments für acht Jahre ernannt. Sie können nur einmal berufen werden. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung der Preisstabilität. Danach hat die EZB ihre Entscheidungen über Geldumlauf und Zinssätze auszurichten.

Auseinandersetzungen um die EZB

Einige Mitgliedstaaten wie zum Beispiel Frankreich würden die EZB gerne stärker in die Pflicht nehmen und sie veranlassen, bei ihren Entscheidungen auch andere Faktoren wie Arbeitslosigkeit und Konjunkturverlauf zu berücksichtigen. Die Bank und eine Mehrheit der Euro-Länder, darunter auch Deutschland, lehnen das jedoch ab und argumentieren, dass eine stabile Währung ein wichtiger Beitrag für wirtschaftliche Prosperität sei.

Allerdings hat die EZB im Jahr 2010 in die Bewältigung der durch den drohenden griechischen Staatsbankrott ausgebrochenen Euro-Krise dadurch eingegriffen, dass sie griechische Staatsanleihen gekauft und dadurch Griechenland quasi einen Kredit gewährt hat. Diese vorübergehende Maßnahme ist in der Öffentlichkeit heftig als Verletzung der Grundsätze der EZB kritisiert worden. Kritiker sehen die Unabhängigkeit der Zentralbank durch diesen politischen Schritt in Frage gestellt, zumal die EZB ein solches Verfahren auch im Hinblick auf die Staatsanleihen anderer Mitgliedsländer nicht ausgeschlossen hat.

Fussnoten