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Die westeuropäische Integration 1963-1974 | Zeiten des Wandels | bpb.de

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Die westeuropäische Integration 1963-1974

Peter Borowsky

/ 16 Minuten zu lesen

Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR durch den Staatssekretär im Bundeskanzleramt Egon Bahr (r.) und den DDR-Staatssekretär Michael Kohl in Bonn, 8. November 1972. (© Bundesregierung, B 145 Bild-00018245, Foto: Alfred Henning)

Einleitung

Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 und der Kubakrise im Oktober 1962 gewannen sowohl in den USA als auch in der Sowjetunion die Befürworter einer Entspannungspolitik zwischen den Supermächten an Boden. Entspannungsbefürworter in Washington strebten eine Verflechtung der US-amerikanischen und der sowjetischen Interessen auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet an, die so eng werden sollte, daß sie beiden Seiten Vorteile brachte und keine Seite sie auflösen konnte, ohne den eigenen Interessen zu schaden. Europa und der Atlantik sollten zu einer "Ruhezone" der Weltpolitik werden, was die Anerkennung der in Europa bestehenden Grenzen und Systemunterschiede - also auch der deutsch-deutschen - voraussetzte. Unter so veränderten weltpolitischen Bedingungen wäre die deutsche Teilung nicht länger das zentrale Problem im Verhältnis der beiden Supermächte zueinander, sondern lediglich ein Aspekt der internationalen Diskussion über Sicherheits- und Abrüstungsfragen gewesen.

Verhältnis zu Frankreich

Bundeskanzler Adenauer war über diese Diskussionen und Pläne in höchstem Maße beunruhigt, denn die Entspannungspolitik der Weltmächte ging prinzipiell vom Status quo in Europa aus, während die deutsche Forderung nach Wiedervereinigung dessen Überwindung voraussetzte. Adenauer versuchte, die einseitige Abhängigkeit von den USA zu lockern, indem er die Beziehungen zu Frankreich intensivierte. Der französische Staatspräsident General Charles de Gaulle wollte Europa unter französischer Führung zur dritten Kraft neben den beiden Supermächten machen. Er hielt nichts von supranationalen europäischen Institutionen, sondern wollte sie durch zwischenstaatliche Organisationen und einen Rat von Ministerpräsidenten als Entscheidungsorgan ersetzen. Sein Konzept war nicht eine "Europäische Union", sondern ein "Europa der Vaterländer". 1961 legte die französische Regierung den Entwurf für eine "Union der europäischen Staaten" vor. Diese Union sollte ein Staatenbund mit gemeinsamer Verteidigungs- und Außenpolitik sein. Als oberstes Gremium war ein Rat der Regierungschefs vorgesehen, der sich wenigstens alle vier Monate treffen sollte. Der Plan basierte auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen Frankreichs und der Bundesrepublik. Vor allem die Benelux-Länder lehnten ihn daher entschieden ab. Als Gegengewicht zur befürchteten deutsch-französischen Vorherrschaft in Westeuropa forderten sie die Beteiligung Großbritanniens und eine Stärkung der europäischen Institutionen gegenüber den einzelstaatlichen Regierungen.

Im Frühjahr 1962 wurde deutlich, daß General de Gaulle die französischen Streitkräfte nicht länger dem integrierten Oberkommando der NATO unterstellen und eine nationale Atomstreitmacht aufbauen wollte. Er machte auch keinen Hehl daraus, daß er gegen einen Beitritt Großbritanniens zu der von sechs Staaten gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war. Frankreichs Partner in Westeuropa lehnten de Gaulles Vorschläge mehr oder minder deutlich ab. Allein Konrad Adenauer unterstützte die Pläne des Generals. Er sah durchaus, wie abhängig die Bundesrepublik vom Schutz der Vereinigten Staaten war und sein würde. Von einem engen deutsch-französischen Einvernehmen erhoffte er zweierlei: Es sollte die USA warnen, sich über die Köpfe der Europäer hinweg mit der Sowjetunion zu einigen, und de Gaulle daran hindern, in der Ost- und Verteidigungspolitik Alleingänge zu unternehmen - etwa aus der NATO auszuscheiden.

Adenauer und de Gaulle hatten sich am 14. und 15. September 1958 zum ersten Mal auf de Gaulles Landsitz in Lothringen getroffen und bald einen engen persönlichen Kontakt zu einander gefunden. Die Staatsbesuche Adenauers in Frankreich vom 2. bis 6. Juli und de Gaulles in Deutschland vom 4. bis 9. September 1962 vertieften die Beziehungen. In der Bundesrepublik wurde de Gaulle überall, wo er erschien und Reden hielt, begeistert gefeiert. In der deutschen Öffentlichkeit stieß die deutsch-französische Freundschaft auf eine sehr positive Resonanz. De Gaulles Vorschlag, als Kern einer künftigen politischen Union Europas eine engere Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Bundesrepublik vertraglich zu vereinbaren, führte im Herbst und Winter 1962/63 zu Verhandlungen zwischen Regierungsdelegationen beider Länder.

Am 14. Januar 1963 erklärte de Gaulle, Großbritannien könne zur Zeit nicht Mitglied der EWG werden. Ohne die Bundesregierung vorher informiert zu haben, bekundete de Gaulle hier offen seine Ablehnung der supranationalen Politik der EWG-Kommission unter ihrem Präsidenten Walter Hallstein, der - wie die deutsche Bundesregierung - den Beitritt Großbritanniens befürwortete. Am 28. Januar 1963 scheiterten die Beitrittsverhandlungen mit Großbritannien - vordergründig an britischen Sonderwünschen für die Landwirtschaft, die mit dessen Beziehungen zum Commonwealth zusammenhingen, in Wirklichkeit aber an den politischen Vorbehalten de Gaulles.

QuellentextDeutsch-französischer Vertrag 1963

I. Organisation

1. Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens zweimal jährlich. [...]

3. Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Verteidigung, der Erziehung und der Jugendfragen statt. [...] Die Außenminister sind bei diesen Zusammenkünften vertreten, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten. [...]

4. In jedem der beiden Staaten wird eine interministerielle Kommission beauftragt, die Fragen der Zusammenarbeit zu verfolgen. [...] Ihre Aufgabe besteht darin, das Vorgehen der beteiligten Ministerien zu koordinieren und in regelmäßigen Abständen ihrer Regierung einen Bericht über den Stand der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu erstatten. [...]

II. Programm Auswärtige Angelegenheiten

1. Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter anderem folgende Gegenstände:

- Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der europäischen politischen Zusammenarbeit; - Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich; - Angelegenheiten, die in der Nordatlantikvertragsorganisation und in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind [...].

Erziehungs- und Jugendfragen

[...] 2. Der deutschen und französischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut.

Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet, an dessen Spitze ein unabhängiges Kuratorium steht. [...]

Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Elysée-Vertrag) in: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Hg.), Dokumente zu Deutschland 1944 - 1994, München 1996, S. 103 ff.

Deutsch-französischer Vertrag

Trotz der Brüskierung der deutschen Europapolitik durch den General, unterzeichnete Adenauer gemeinsam mit de Gaulle am 22. Januar 1963 im Pariser Elysée-Palast in einer feierlichen Zeremonie den deutsch-französischen Vertrag. Er sah eine nahe Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Außenpolitik, der Verteidigung, des Erziehungswesens und des Jugendaustauschs vor. Regelmäßige Konsultationen der Regierungschefs (zweimal jährlich) und der Außen- und Verteidigungsminister (viermal jährlich) sollten sicherstellen, daß die deutsch-französische Zusammenarbeit auf allen Gebieten immer enger würde. Ein deutsch-französischer Gemeinschaftsfonds wurde eingerichtet. Aus ihm sollten Begegnungen und der Austausch von jungen Menschen aus Schulen, Universitäten, dem Handwerk und der Arbeitswelt finanziert werden.

Die USA und die übrigen Mitgliedstaaten der NATO und der EWG nahmen den deutsch-französischen Vertrag sehr reserviert zur Kenntnis, denn sie sahen darin die Grundlage für ein deutsch-französisches Sonderverhältnis und den Beginn einer Gruppenbildung innerhalb des westlichen Bündnisses. Auch in der westdeutschen Öffentlichkeit, im Bundestag und selbst innerhalb der Regierung und der Regierungsparteien stieß Adenauers Frankreich-Politik nicht nur auf Zustimmung.

Streit um den Kurs der Außenpolitik

Auf der einen Seite standen die sogenannten "Atlantiker", auf der anderen die "Gaullisten". Die "Atlantiker" beharrten darauf, daß die Grundlage der deutschen Sicherheit das enge Bündnis mit den USA bildete. Sie traten für eine Stärkung der übernationalen Elemente und Organisationen der europäischen Gemeinschaft ein und forderten den Eintritt Großbritanniens in die EWG, weil über England die EWG enger mit der NATO und den USA zu einer "atlantischen Gemeinschaft" verbunden würde. Sie befürworteten zugleich eine flexiblere Haltung gegenüber den osteuropäischen Staaten. Der führende "Atlantiker" der CDU war Außenminister Gerhard Schröder. Im Regierungslager stützte er sich vor allem auf die norddeutsche CDU und auf die FDP. Im Bundestag konnte er auf Rückendeckung seitens der SPD rechnen. In der publizistischen Öffentlichkeit trat insbesondere die Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit" für die atlantische Orientierung ein.

Die sogenannten Gaullisten wurden angeführt von Adenauer, der nicht durchgängig und eindeutig diese Position vertrat, und dem CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß. Publizistisch wurde die gaullistische Orientierung vor allem vom "Rheinischen Merkur" vertreten. Die deutschen "Gaullisten" fürchteten, daß die Bundesrepublik ein Opfer der amerikanischen Entspannungspolitik werden könnte, und wollten daher das Gewicht der Bundesrepublik gegenüber den USA durch einen westeuropäischen Zusammenschluß, insbesondere eine enge deutsch-französische Zusammenarbeit, verstärken. Sie waren bereit, die Verhinderung von Großbritanniens EWG-Beitritt dafür in Kauf zu nehmen. Hinsichtlich der Ostpolitik hielten sie am Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik und an der Hallstein-Doktrin fest. Daß sie damit de Gaulles Politik einer "Öffnung nach Osten" ("Europa vom Atlantik bis zum Ural") nicht mitmachten, war eine Inkonsequenz, auf die sie die atlantisch orientierten Befürworter einer flexiblen deutschen Ostpolitik immer wieder vergeblich hinwiesen.

Im Bundestag dominierten die "Atlantiker". Und so ratifizierte das Parlament den deutsch-französischen Vertrag am 16. Mai 1963 erst, nachdem ihm eine Präambel vorangestellt worden war, die klarstellte, daß die enge Partnerschaft der Bundesrepublik mit den USA, die Weiterentwicklung der europäischen Gemeinschaften unter Einschluß Großbritanniens und die Integration der NATO-Streitkräfte wichtige Ziele der bundesdeutschen Außenpolitik blieben. Damit wurden Ziele benannt, die de Gaulle ausdrücklich abgelehnt hatte. Die Präambel unterlief also die Zielsetzung, die de Gaulle mit dem Vertrag verbunden hatte.

Vom 23. bis 26. Juni 1963 besuchte der amerikanische Präsident John F. Kennedy die Bundesrepublik und wurde noch begeisterter empfangen als vorher de Gaulle. Er war der erste US-Präsident, der auch West-Berlin in seinen Staatsbesuch einschloß. In einer Rede vom Balkon des Schöneberger Rathauses erklärte er sich am 26. Juni vor über 300000 Menschen solidarisch mit den Berlinerinnen und Berlinern und ihrem Freiheitswillen. Die auf Englisch gehaltene Rede gipfelte in dem deutsch gesprochenen Ausruf "Ich bin ein Berliner".

Der Kennedy-Besuch und sein ungeheures Echo in der deutschen Öffentlichkeit stärkten die Position der "Atlantiker" in Adenauers Regierung. Dennoch wiederholte sich der Disput zwischen "Atlantikern" und "Gaullisten" im August 1963, als es um den Beitritt der Bundesrepublik zu dem zwischen den USA, Großbritannien und der Sowjetunion ausgehandelten Abkommen über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Luft, im Weltraum und unter Wasser ging. Die französische Regierung lehnte den Beitritt ab, weil sie nicht eine Politik unterstützen wollte, die ihrer Meinung nach nur die Führungspositionen der USA und der Sowjetunion im jeweiligen Lager untermauern und Frankreich die Entwicklung einer eigenen Atomstreitmacht unmöglich machen würde.

Führende CDU- und CSU-Politiker wie Strauß, der CSU-Abgeordnete Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg und der ehemalige Außenminister Heinrich von Brentano forderten, daß die Bundesrepublik sich dem französischen Vorbild anschließen sollte. Stein des Anstoßes war für sie, daß auch die DDR dem Abkommen zugestimmt hatte und daß die Unterzeichnung eines solchen internationalen Vertrages der De-facto-Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik gleichkommen könnte. Adenauer sah die Bundesrepublik als "Opfer der amerikanischen Entspannungspolitik". Außenminister Schröder dagegen befürchtete, daß sich die Bundesrepublik außenpolitisch isolieren würde, wenn sie diesen Versuch, das Verhältnis zwischen West und Ost zu entspannen, nicht unterstützte. Schröder konnte sich schließlich gegenüber dem mißtrauischen Kanzler durchsetzen, weil die Mehrheit im Bundestag auf seiner Seite stand. Am 19. August 1963 trat die Bundesrepublik Deutschland dem Atomteststop-Vertrag bei. Dieser Schritt war verbunden mit einer Erklärung, daß die Bundesregierung damit nicht die Eigenstaatlichkeit der DDR anerkenne.

Nach dem Regierungswechsel von Adenauer zu Erhard im Oktober 1963 spitzte sich die Konfrontation zwischen "Atlantikern" und "Gaullisten" im Regierungslager weiter zu. Gegen Schröders Außenpolitik formierte sich in der CDU/CSU-Fraktion eine oppositionelle Gruppierung, die angeführt wurde von Konrad Adenauer, der weiterhin CDU-Vorsitzender war, und vom CSU-Parteivorsitzenden Strauß.

Ihren Höhepunkt erreichten diese Auseinandersetzungen im Juli 1964, als General de Gaulle zu einem Arbeitsbesuch nach Bonn kam und der überraschten Bundesregierung den Plan einer politischen Union Europas unterbreitete. Diese um das deutsch-französische Bündnis herum kristallisierte Union sollte die Kräfte Europas zusammenfassen und der europäischen Politik größere Unabhängigkeit von den USA erlauben. Erhard und Schröder reagierten desinteressiert bis ablehnend, Adenauer und Strauß hingegen machten sich de Gaulles Vorschläge schnell zu eigen und kritisierten die Außenpolitik der Bundesregierung. Bundeskanzler Erhard trat diesen Angriffen ungewohnt energisch entgegen. Eine Union der Bundesrepublik mit Frankreich, so sein Standpunkt, werde das Mißtrauen der kleineren EWG-Mitglieder erregen und daher die europäische Einheit und die atlantische Gemeinschaft nicht stärken, sondern schwächen.

QuellentextPrioritäten deutscher Außenpolitik

[...] Am 3. und 4. Juli des vergangenen Jahres war der Besuch des französischen Staatspräsidenten in Bonn. Sie wissen, daß er günstiger hätte verlaufen können. Unserem Bundeskanzler Erhard ist es dann durch seinen Besuch in Rambouillet gelungen, die Wolken, die sich damals erhoben hatten zwischen unseren beiden Völkern, zu beseitigen. Aber auf diesen guten Anfang, auf diesen ausgezeichneten Anfang sind nicht die entsprechenden Taten gefolgt. Wahrscheinlich sind beide Seiten daran schuld. Aber wir dürfen unter gar keinen Umständen die Kraft, die Geduld und den Mut verlieren, die deutsch-französische Freundschaft auszubauen, zu stärken und zu kräftigen. Es ist dann in Rambouillet zwischen den beiden Staatsmännern vereinbart worden, daß die Verhandlungen zur Herbeiführung der Politischen Union Europas fortgeführt werden sollen. Denn beide Seiten haben das gleiche Interesse an dieser Freundschaft. Dann hat man eine Konferenz in Venedig vorgeschlagen und dafür einen Tag vorgesehen. Anscheinend wird es auch zu dieser Konferenz zunächst nicht kommen. [...] Die Gefahren, die darin stecken, sind für uns, aber auch für Frankreich groß. Unser Geschick ist auch das Geschick Frankreichs. Wenn wir von den Russen verschlungen werden, wird auch Frankreich von den Russen verschlungen werden.

In diesen Tagen hat sich der russische Botschafter in Paris, Winogradow, verabschiedet. De Gaulle hat ihm eine besonders große Auszeichnung, ein großes Diner, gegeben. Er hat seinen Trinkspruch auf den russischen Botschafter mit folgenden Worten geschlossen: "Auf das Wohl Seiner Exzellenz, des Herrn Winogradow, und der traditionellen, nun aber zu neuem Leben erweckten Freundschaft zwischen Rußland und Frankreich." Nehmen Sie von mir das mit nach Hause: Wenn es auf einmal zwischen zwei Leuten, die sich gut verstanden, nicht mehr so recht stimmt, sind gewöhnlich beide daran schuld. Es fragt sich nur, wer mehr schuld ist. Aber schuld sind gewöhnlich beide. Ich möchte Sie auf einen Artikel hinweisen, der dieser Tage in der Welt erschienen ist. Es hieß dort, daß doch in französischen Kreisen Gedanken gehegt würden über die Wiederherstellung des Vertrags zwischen Rußland und Frankreich, der im Jahre 1944 von Rußland gekündigt worden ist.

Das wäre in höchstem Maße bedauerlich. Für uns Deutsche ist es jedoch auch das Signal, aufzupassen und alles zu tun, damit das warme Gefühl, das zwischen den beiden Völkern besteht, die Politiker nötigt, auch in der politischen Arbeit schneller voranzuschreiten [...]

Rede des CDU-Vorsitzenden Konrad Adenauer, in: Archiv der Gegenwart, 1965, S. 11775.

[...] Ziel unserer europäischen Politik bleibt die Schaffung einer föderativen Ordnung für ganz Europa. [...]

Die europäische Einigung hat heute einen Punkt erreicht, von dem aus nur die politische Einigung Europas das bisher Erreichte bewahren kann. Die Politische Union Europas wird kommen. Aber es wäre ein großer Fehler, wenn wir die Tragweite der durch sie aufgeworfenen Probleme unterschätzen würden. Da ist zunächst die Frage, wie die einzelnen europäischen Regierungen ein geeinigtes Europa sehen, wieweit sie bereit sind, nationale Interessen dem europäischen Gesamtinteresse unterzuordnen. Sodann ist das Verhältnis der europäischen Partner untereinander zu klären. Große und kleine Staaten sollen eine gemeinsame Außenpolitik betreiben. Das Verhältnis von nuklearen und nichtnuklearen Partnern, das schon der Atlantischen Allianz so viel zu schaffen macht, muß auch im europäischen Rahmen eine Regelung finden. Schließlich ist das Verhältnis eines geeinten Europas zu den Vereinigten Staaten ungeklärt. Wir können uns jedenfalls keine europäische Gemeinschaft vorstellen, die dazu bestimmt wäre, sich von den Vereinigten Staaten abzuwenden. Wir hoffen, trotz aller aktuellen Schwierigkeiten, daß die vorgesehene Außenministerkonferenz bald zustande kommt und uns ein Stück weiterbringt.

Das deutsch-französische Verhältnis ist durch den Vertrag über die Zusammenarbeit der beiden Länder vom 22. Januar 1963 auf eine besondere Ebene gehoben worden. Dieser Vertrag hat sich - was man auch sagen mag - bewährt. Er wird sich eines Tages als ein solides Bindeglied zwischen dem deutschen und dem französischen Volke erweisen, als ein Pfeiler für die europäische Einigung und als ein Beispiel für den Zusammenhalt der freien Welt. In diesem Geiste und in keinem anderen hat der Bundestag diesem Vertrag einmütig zugestimmt. Unser Verhältnis zu den beiden anderen westlichen Mächten, die für Deutschland als Ganzes eine besondere Verantwortung tragen, ist ebenso vertrauensvoll. Mit Genugtuung haben wir vermerkt, daß Präsident Johnson in einer Rede in der Georgetown University festgestellt hat, daß die erzwungene Teilung Deutschlands eine andauernde Friedensbedrohung sei. Er hat uns die Zusicherung gegeben, daß es hierzu keine Zustimmung der Alliierten geben wird. Solange einem Teil Deutschlands das Grundrecht der Selbstbestimmung verweigert wird, könne es keinen dauerhaften Frieden in Europa geben. [...]

Rede von Außenminister Gerhard Schröder, in: Archiv der Gegenwart, 1965, S. 11776.

Rückschläge für die EWG

In der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli 1965 wurde eine Tagung des Ministerrats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ergebnislos abgebrochen. Der französische Außenminister Maurice Couve de Murville, zugleich amtierender Präsident des Ministerrats, stellte fest, eine Gemeinschaft, in der die Partner ihre Zusagen nicht einhielten, sei keine Gemeinschaft mehr, und erklärte die Verhandlungen für gescheitert. Die französische Regierung stellte ihre Mitarbeit im Ministerrat und in der Kommission ein und beteiligte sich fortan weder an den Tagungen des Rats der EWG noch an den Sitzungen der Ausschüsse der ständigen Vertreter und nicht an den Beratungen über die Verwirklichung der europäischen Wirtschaftsunion.

Anlaß für die Krise der EWG waren unterschiedliche Vorstellungen über die Finanzierung des gemeinsamen Agrarmarkts. Im März 1965 hatte die EWG-Kommission unter ihrem Vorsitzenden Walter Hallstein vorgeschlagen, die Mitgliedsbeiträge abzuschaffen und statt dessen die Zolleinnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten direkt nach Brüssel überweisen zu lassen. Die Kommission würde dann in der Lage sein, den europäischen Agrarmarkt und die Wirtschaftspolitik aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Kontrolle darüber sollte das Europäische Parlament ausüben. Dieses Verfahren hätte die Position der EWG-Kommission gegenüber den Regierungen der EWG-Staaten entscheidend gestärkt und die Kommission in diesem Bereich zu einer Art supranationaler Regierung gemacht. Das aber widersprach de Gaulles Konzept vom "Europa der Vaterländer", in dem die Entscheidungen von den nationalen Regierungen und nicht von europäischen Institutionen gefällt werden sollten. Nach Meinung der französischen Regierung hatte die Kommission bereits mit der Vorlage der Reformvorschläge ihre Kompetenzen überschritten.

In der Sitzung des Ministerrats, die am 29. Juni 1965 begann, stießen dann die unterschiedlichen Positionen aufeinander. Die Niederlande, Italien und die Bundesrepublik wollten die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments erweitern, Frankreich war dagegen. Belgien und Luxemburg kamen der französischen Auffassung nahe. Sie wollten freilich die Vollmachten des Europäischen Parlaments erst dann erweitern, wenn das Parlament aus allgemeinen Wahlen hervorginge - und auch dagegen hatte die französische Regierung Einwände. Obwohl der Kommissionsvorsitzende Hallstein am späten Abend des 30. Juni ankündigte, daß die Kommission versuchen werde, neue Vorschläge zu unterbreiten, brach Couve de Murville die Sitzung um Mitternacht ab.

Kurzfristiger Erfolg de Gaulles

Die - wie es damals hieß - "Politik des leeren Stuhls", die Frankreich nach dem 30. Juni 1965 betrieb, stürzte die EWG in eine schwere und anhaltende Krise. De Gaulle benutzte seinen Boykott als Druckmittel, um bei den anderen Mitgliedern der EWG Zugeständnisse in Grundsatzfragen durchzusetzen. Sie fanden ihren Niederschlag im sogenannten Luxemburger Kompromiß vom 29. Januar 1966. Die Außenminister der EWG einigten sich auf eine Finanzierung des Agrarmarktes im französischen Sinne, die Kommission erhielt keine eigenen Einkünfte, die Befugnisse des Europäischen Parlaments wurden nicht erweitert, und im Ministerrat durfte - entgegen den Römischen Verträgen - kein Mitgliedstaat bei wichtigen nationalen Fragen überstimmt werden. Der "Kompromiß" war auf der ganzen Linie ein Sieg Frankreichs, das nun wieder auf allen Ebenen in der EWG mitarbeitete. Der Verzicht auf einen Übergang zum Mehrheitsprinzip im Ministerrat bedeutete in der Praxis, daß der Ministerrat bei jeder Entscheidung den kleinsten gemeinsamen Nenner finden mußte, während die Kommission der EWG als Vertreterin des westeuropäischen Gesamtinteresses an politischem Einfluß verlor.

Als am 1. Juli 1967 die Organe der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) durch das Inkrafttreten des Fusionsabkommens vom 8. April 1965 zu einer gemeinsamen Kommission und zu einem gemeinsamen Rat zusammengeschlossen wurden, trat Walter Hallstein zurück. Auf Drängen der französischen Regierung wurde nicht er, sondern der Belgier Jean Rey zum Präsidenten der neuen Kommission für alle drei Gemeinschaften bestellt.

Mit dem Luxemburger Kompromiß hatte sich das nationale Prinzip in der Europapolitik gegenüber supranationalen Bestrebungen durchgesetzt. Der Prozeß der europäischen Einigung stagnierte. Nicht nur in Frankreich, sondern auch in anderen Mitgliedsländern traten die nationalen Interessen bei den Regierungen und in der öffentlichen Meinung wieder stärker in den Vordergrund. Die Jugend wandte sich enttäuscht vom europäischen Einigungswerk ab, das nur noch aus Marktordnungen für Obst und Gemüse zu bestehen schien.

Dabei hatte sich die wirtschaftliche Einigung Westeuropas erfolgreich entwickelt: Am 1. Juli 1968 wurden die Zollunion und der gemeinsame Agrarmarkt verwirklicht. Industriegüter und landwirtschaftliche Erzeugnisse konnten nunmehr ohne Behinderung durch Zollschranken auf dem europäischen Binnenmarkt mit seinen über 180 Millionen Verbrauchern gehandelt werden. Die von de Gaulle heraufbeschworene Krise in der westeuropäischen Integration verhinderte allerdings, daß Europa das wurde, was der General in seinen Deklarationen immer wieder beschworen hatte: eine dritte Kraft zwischen den USA und der Sowjetunion.

Am 11. März 1966 zog Frankreich seine Vertreter aus den integrierten NATO-Stäben zurück, hob die Unterstellung der französischen Truppen in Deutschland unter das NATO-Kommando auf und bat um Verlegung des NATO-Hauptquartiers in ein anderes Land. Frankreich trat damit zwar nicht aus der NATO aus, entzog sich aber der supranationalen Integration der Allianz und versuchte, sie in ein herkömmliches Bündnis souveräner Staaten umzuwandeln. Das Ausscheiden Frankreichs aus der militärischen Integration der NATO stärkte die Position der Bundesrepublik im atlantischen Bündnis, bürdete ihr aber auch weitere finanzielle Lasten auf. Angesichts der nationalistischen Politik de Gaulles, die darauf hinauslief, den europäischen Partnern die französische Führung statt der amerikanischen anzubieten, ohne das gleiche Maß an militärischer Sicherheit garantieren zu können, verstummte die Kritik der deutschen Gaullisten am Kurs der Bundesregierung, denn auf die amerikanische Präsenz in West-Berlin und im Bundesgebiet wollten auch sie nicht verzichten.

Erst der Rücktritt de Gaulles am 28. Mai 1969 brachte den Prozeß der europäischen Integration wieder in Gang. Am Veto de Gaulles war 1963 und 1967 der Beitritt Großbritanniens zur EWG gescheitert; 1969 sprach sich sein Nachfolger Georges Pompidou für die Erweiterung der EWG aus. Von entscheidender Bedeutung für die Fortentwicklung und Erweiterung der EWG zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) war die Gipfelkonferenz, zu der sich am 1. und 2. Dezember 1969 die Staats- und Regierungschefs der sechs EWG-Länder in Den Haag trafen. Schwerpunkte des Gipfeltreffens waren die Vollendung der Zollunion, die Erweiterung um neue Mitglieder und die Vertiefung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedern auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet.

Ausbau der EG

Die Haager Gipfelkonferenz beschloß, Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und den beitrittswilligen Staaten Großbritannien, Irland, Dänemark und Norwegen über deren Beitritt zur EG zu eröffnen. Im Januar 1970 einigte sich der Rat der Europäischen Gemeinschaften über die Beitrittsbedingungen und lud die Kandidaten zu Beitrittsverhandlungen ein. Diese begannen im Juli mit England und im September mit Irland, Dänemark und Norwegen. Im Dezember 1971 waren die Beitrittsverhandlungen mit England, Irland und Dänemark praktisch abgeschlossen, nachdem man auch über die komplizierten Fischereiprobleme Einigkeit erzielt hatte. Eine ähnliche Einigung kam im Januar 1972 auch mit Norwegen zustande.

Am 22. Januar 1972 unterzeichneten die sechs Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften, Großbritannien, Irland, Dänemark und Norwegen die Beitrittsakte. Das britische Parlament billigte den EG-Beitritt endgültig im Juli 1972. Volksabstimmungen in Irland (Mai 1972) und Dänemark (Oktober 1972) fielen ebenfalls zugunsten des EG-Beitritts dieser Länder aus, doch in Norwegen ergab die Volksabstimmung am 26. September 1972 eine Mehrheit gegen den EG-Beitritt. Nach dem Ende der fünfjährigen Übergangsphase wurden Dänemark, Großbritannien und Irland am 1. Januar 1978 Vollmitglieder der Europäischen Gemeinschaften. Statt sechs Staaten umfaßten die erweiterten Europäischen Gemeinschaften nunmehr neun Staaten mit zusammen 250 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Für die Bundesrepublik Deutschland war die Erweiterung der EG wirtschaftlich bedeutsam, weil sich der europäische Binnenmarkt für deutsche Exporte vergrößerte. Darüber hinaus war die Erweiterung politisch erwünscht, weil die Bundesregierung mit England ein Gegengewicht gegen französische Sonder- und Vormachtsansprüche und zugleich ein Bindeglied zu den USA gewonnen zu haben glaubte.

Die Umsetzung des dritten Ziels der Haager Gipfelkonferenz, der Vertiefung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, fiel relativ bescheiden aus. Immerhin wurde beschlossen, einen Stufenplan für die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu erarbeiten und die außenpolitische Zusammenarbeit zu verstärken. Mindestens zweimal jährlich sollten Ministertreffen stattfinden und mindestens viermal im Jahr das aus den Leitern der Politischen Abteilungen der Außenministerien gebildete "Politische Komitee" zusammentreten. Mit dieser Konstruktion wurde die "Europäische Politische Zusammenarbeit" quasi als Direktverbund der Außenministerien neben das EG-System und seinen Apparat gestellt.

Außenpolitische Zusammenarbeit

Dieser Versuch zu einer Koordinierung der europäischen Außenpolitik zeitigte erste Erfolge, als die Außenminister sich auf ihrem ersten Treffen in München am 19. November 1970 auf Grundzüge einer gemeinsamen Nahost-Politik einigten und gemeinsame Weisungen an ihre Botschafter in Ländern außerhalb der EG verabschiedeten. 1973 beschlossen die mittlerweile neun Außenminister der EG unter dem Eindruck des Nahost-Krieges und des Ölboykotts der OPEC, ihre außenpolitische Zusammenarbeit weiter zu intensivieren, und verpflichteten sich, in wichtigen Fragen "die eigene Haltung nicht endgültig festzulegen, ohne ihre Partner im Rahmen der politischen Zusammenarbeit konsultiert zu haben". Die Bemühungen um eine gemeinsame europäische Außenpolitik führten immerhin dazu, daß die Mitgliedstaaten ihre außenpolitischen Positionen miteinander abstimmten und in manchen Fragen, etwa bei UNO-Resolutionen und auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) gemeinsam auftraten.

Als 1974/75 die Militärdiktaturen in Griechenland, Portugal und Spanien zusammenbrachen, wurden die neuen demokratischen Kräfte von den EG-Staaten gemeinsam unterstützt. Andererseits konnte von einer gemeinsamen Außenpolitik der EG-Staaten noch nicht die Rede sein. Auch hatte die Europäische Politische Zusammenarbeit kaum Rückwirkungen auf die politische Integration. Ihre charakteristischen Merkmale waren die Freiwilligkeit und die Möglichkeit, nationale Interessen zu wahren und sich einer gemeinsamen Stellungnahme zu entziehen. Insofern war die Europäische Politische Zusammenarbeit flexibler in ihrer Arbeitsweise und in ihren Reaktionen als die Europäische Gemeinschaft, aber auch nicht derartig zur Einigkeit und Geschlossenheit verpflichtet.

Ihre wirtschaftliche Stärke und ihre durch die Ostpolitik der sozialliberalen Koalition gewonnene Handlungsfreiheit wiesen der Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle zu. So entwickelten Bundesregierung und SPD-Führung besondere Aktivitäten, die mit dem Internationalen Währungsfonds abgestimmt waren, um den Demokratisierungsprozeß in Portugal zu beeinflussen. Als sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Italiens 1974 verschärften und die italienische Regierung Importbeschränkungen einführte - und damit gegen EG-Verträge verstieß - , räumte die Bundesregierung Italien einen Kredit von fünf Milliarden D-Mark ein, damit die hinderlichen Importbeschränkungen wieder aufgehoben werden konnten. Sie setzte außerdem durch, daß die italienische Regierung zu einer restriktiven Haushaltspolitik überging.

Pläne für eine Währungsunion

Die Entscheidung der Haager Gipfelkonferenz von 1969, schrittweise eine "Europäische Wirtschafts- und Währungsunion" zu errichten, führte schon bald zu konkreten Planungen: Der Ministerrat setzte eine Expertengruppe ein, die unter der Leitung des luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner einen Stufenplan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion ausarbeitete. Der Werner-Plan, der im Februar 1971 vom Ministerrat gebilligt wurde, sah vor, in drei Stufen bis 1980 eine gemeinsame europäische Währung einzuführen, ein gemeinsames Zentralbanksystem zu errichten, die Wirtschaftspolitik zu vereinheitlichen und entsprechende Kompetenzen von den nationalen Regierungen auf die Gemeinschaftsorgane zu verlagern.

Auf der ersten Stufe dieses zukunftsweisenden Unternehmens sollten die europäischen Währungen einander angenähert werden, indem die Zentralbanken die Kursschwankungen zwischen den Gemeinschaftswährungen innerhalb engerer Bandbreiten als gegenüber dem Dollar hielten. Im Bereich der Wirtschaftspolitik sollten die bereits vorgeschriebenen Konsultationen verstärkt, Orientierungsdaten für die öffentlichen Haushalte festgelegt und die Instrumente der Wirtschaftspolitik schrittweise einander angeglichen werden. Die Erfolgsaussichten des Werner-Plans waren angesichts der unterschiedlichen nationalen Interessen und Traditionen und der einander widerstreitenden wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auffassungen der Mitgliedsländer von Anfang an nicht sehr groß. Sie verschlechterten sich erheblich durch die mit der Ölkrise 1973/74 einsetzende allgemeine Wirtschaftskrise. Die Verengung der Bandbreiten zwischen den europäischen Währungen wurde zwar in Angriff genommen, doch die europäische "Währungsschlange" beschränkte sich zunächst nur auf Dänemark, die Benelux-Staaten und die Bundesrepublik Deutschland. Sie bewährte sich dennoch innerhalb des gemeinsamen Marktes als Ersatzmechanismus für das System der festen Wechselkurse von Bretton Woods, das 1973 zusammenbrach (vgl. auch S. 46). Der Übergang zur zweiten Stufe des Werner-Plans, die für 1974 vorgesehen war, wurde aufgegeben. Mit dem (vorläufigen) Scheitern der Wirtschafts- und Währungsunion rückte auch das nicht minder ehrgeizige Ziel der Europäischen Union wieder in weite Ferne.