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Gefahren durch ABC-Waffen | bpb.de

Gefahren durch ABC-Waffen

Oliver Thränert

/ 9 Minuten zu lesen

Die Gefahr, dass immer mehr Staaten sich Zugang zu atomaren, biologischen und chemischen Waffen verschaffen, wächst. Mit verschiedenen Rüstungskontrollabkommen wird versucht, dem Einhalt zu gebieten. Jedoch bleiben die Verträge aus verschiedenen Gründen lückenhaft. Daher nimmt die Bedeutung von Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von ABC-Waffen zu.

ABC-Waffen stellen weiterhin ein weltweites Gefährdungspotenzial dar. Kontrollabkommen sollen sicherstellen, dass beispielsweise der Iran sich, wie hier im Atomkraftwerk Buschehr, auf die friedliche Nutzung der Atomenergie beschränkt. (© picture alliance / AP Photo / Majid Asgaripour)

Während des Kalten Krieges standen sich die Sowjetunion und die USA mit überdimensionierten Atomwaffenarsenalen gegenüber. Wäre der Kalte Krieg heiß geworden, hätte dies Millionen von Menschen das Leben gekostet. Die europäische Zivilisation wäre ebenso weitgehend an ihr Ende gekommen wie vermutlich auch die Gesellschaften der USA und der Sowjetunion. Vieles spricht dafür, dass es genau diese Aussicht auf umfassende Zerstörung im Falle eines Krieges war, die die beteiligten Akteure zur Mäßigung brachte.

Moskau und Washington lernten, mit den nuklearen Gefahren umzugehen. Sie erkannten ihr gemeinsames Interesse, einen Atomkrieg zu vermeiden. In langjährigen Abrüstungs- und Rüstungskontrollverhandlungen gelangten sie zu schrittweisen Reduzierungen ihrer nuklearen Arsenale. Zuletzt unterzeichneten US-Präsident Barack Obama und sein damaliger russischer Amtskollege Dmitri Medwedew im April 2010 in Prag das New-START-Abkommen über die Reduzierung der strategischen Kernwaffen beider Seiten.

Verbreitung und Bedrohungspotenzial


Doch noch immer existieren weltweit fast 17.000 Atomwaffen. Mit ihnen ließe sich die Erde mehrfach komplett zerstören. Im Zuge der Ukraine-Krise haben sich die Beziehungen zwischen Russland und dem Westen massiv verschlechtert. Russlands Präsident Wladimir Putin hat wiederholt auf die Tatsache verwiesen, dass sein Land über ein großes Nukleararsenal verfügt. Ein erneuter nuklearer Rüstungswettlauf zwischen Ost und West zeichnet sich derzeit noch nicht ab, ist für die Zukunft allerdings nicht auszuschließen.

Weltweite Arsenale einsetzbarer und vorrätiger Nuklearwaffen (© Götz Neuneck, "Nukleare Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung", in: APuZ 35–37/2014, S. 20.)

Im Vordergrund der Besorgnisse steht indes derzeit die Verbreitung von Atomwaffen. Neben den USA und Russland verfügen Frankreich, Großbritannien und China bereits seit den 1960er-Jahren über Kernwaffen. 1998 stießen Indien und Pakistan infolge ihrer Nuklearwaffentests zum Atomklub hinzu. Nordkorea hat inzwischen ebenfalls insgesamt drei nukleare Tests durchgeführt, doch ist nicht ganz klar, ob es über einsatzbereite Waffen verfügt. Von Israel wird allgemein angenommen, dass es ebenfalls Kernwaffen besitzt, aber dies ist von keiner israelischen Regierung je offiziell bestätigt worden. Hinzu kommt das iranische Atomprogramm, von dem viele Beobachter annehmen, es ziele auf eine Kernwaffenoption ab. Sollte Teheran eines Tages über die Bombe verfügen, so könnte dies einen nuklearen Rüstungswettlauf in der ohnehin von vielen politischen Konflikten belasteten Region des Mittleren Ostens auslösen. Weitere Länder, auch in anderen Regionen, könnten sich – nicht zuletzt aus Prestigegründen – Atomwaffen zulegen.

Staaten, die bereits im Besitz von Atomwaffen sind oder verdächtigt werden, solche anzustreben, verfügen oft auch über Trägermittel mit großer Reichweite, also in der Regel Raketen, mit denen sie Kernwaffen prompt und über größere Distanzen einsetzen können. Indien etwa entwickelt eine ganze Serie von Agni-Raketen, deren neueste Version eine Reichweite von mehr als 5000 Kilometern erreichen soll. Delhi arbeitet darüber hinaus sogar an einer Rakete, die von U-Booten aus abgeschossen werden kann. Nordkorea profitiert vom Zugang zu sowjetischer Raketentechnologie. Seine Nodong-Raketen fliegen über 1000 Kilometer weit und sind nach Pakistan und Iran exportiert worden. Darüber hinaus hat Pjöngjang im Dezember 2012 eine dreistufige Unha-3-Rakete erfolgreich abgeschossen. Ziel war es, einen kleinen Satelliten in eine Erdumlaufbahn zu bringen. Die drei Stufen arbeiteten wie vorgesehen, allerdings gelang es dem Satelliten nicht, eine stabile Umlaufbahn zu erreichen. Pakistan und Iran haben nicht nur von Nordkorea Nodong-Raketen erhalten, sondern verfügen über Raketen mit Reichweiten von mehr als 2000 Kilometern, die mit modernen Feststoffantrieben ausgestattet sind.

Die Frage, die sich aus diesen Entwicklungen ergibt, ist, ob es auch in einer Welt mit mehreren Atommächten gelingt, wie zuvor im Kalten Krieg eine Eskalation bis hin zum Einsatz von Kernwaffen auf Dauer zu vermeiden. Hier scheinen Zweifel angebracht. Die Kontrahenten Indien und Pakistan haben sich zwar letztlich immer wieder Zurückhaltung auferlegt, gerieten aber mehrfach an den Rand einer atomaren Krise. Nordkoreas Regime wird von vielen als nicht rational eingeschätzt und könnte – sollte es sich in die Enge gedrängt fühlen – unbedacht handeln. Sollte Iran Atomwaffen bauen, wäre fraglich, ob auf Dauer eine stabile Abschreckung zwischen diesem nuklearen Neuling und dem vermuteten Atomwaffenbesitzer Israel gelänge. Das geografisch kleine Israel stünde in Krisensituationen jedenfalls unter großem Druck, einen iranischen Atomschlag, der das gesamte Land verwüsten würde, zu verhindern. Jerusalem könnte daher versuchen, Irans Nukleararsenal in einem Erstschlag zu vernichten. Kriseninstabilität wäre die Folge, denn Teheran müsste seinerseits versuchen, seine Atomwaffen einzusetzen, bevor Israel sie zerstört.

Doch nicht nur die Verbreitung nuklearer Waffen ist problematisch. Auch biologische und chemische Waffen bereiten Sorgen. Der von ihrem Einsatz zu erwartende Schaden dürfte in aller Regel nicht mit einer Kernwaffenexplosion vergleichbar sein. Chemie- und Biologiewaffen – bei letzteren handelt es sich um Viren und Bakterien, die zu kriegerischen Zwecken eingesetzt werden – sind aber insofern mit Atomwaffen vergleichbar, als sie in einer ungeschützten Zivilbevölkerung unterschiedslos zu massenhaften Verletzungen und Todesfällen führen können. Während Bio-Waffen in jüngster Vergangenheit nicht zum Einsatz kamen, setzte die irakische Seite im iranisch-irakischen Krieg 1980–1988 Chemiewaffen ein, um die zahlenmäßig überlegenen iranischen Streitkräfte zu bekämpfen. Darüber hinaus verübte Saddam Hussein 1988 mittels Chemiewaffen ein Massaker an seiner eigenen kurdischen Bevölkerung. Das letzte belegte Beispiel eines C-Einsatzes fand unter bislang noch nicht abschließend geklärten Umständen 2013 im syrischen Bürgerkrieg statt. Beide Seiten werfen sich bis heute den Einsatz von Chemiewaffen vor. Sogar Terroristen haben bereits chemische Kampfstoffe eingesetzt. Im März 1995 töteten Mitglieder der Aum-Sekte in der Tokioter U-Bahn mittels des Kampfstoffes Sarin elf Menschen und versetzten Tausende in Angst und Schrecken.

Rüstungskontrolle


Seit vielen Jahren wird auf dem diplomatischen Parkett versucht, der Verbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen Einhalt zu gebieten. Drei Abkommen stehen im Mittelpunkt: Der 1970 in Kraft getretene Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV); das seit 1975 umgesetzte Übereinkommen zum Verbot Biologischer Waffen (BWÜ) sowie das Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ), das die Vertragsstaaten seit 1997 anwenden.

Rüstungskontrollverträge zur Nonproliferation und Abrüstung (© Götz Neuneck, "Nukleare Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung", in: APuZ 35–37/2014, S. 21)

Alle diese Abkommen kranken jedoch zunächst an der Tatsache, dass kein Staat gezwungen werden kann, einem Vertrag beizutreten. In dieser Hinsicht ist der NVV recht erfolgreich, gehören ihm doch fast alle UN-Mitglieder an. Nicht dabei sind jedoch die Atommächte Indien und Pakistan sowie Israel. Nordkorea ist aus dem NV-Vertrag ausgetreten. Dass Syrien auf Druck der internationalen Staatengemeinschaft nunmehr dem CW-Übereinkommen beigetreten ist, stellt sicher einen großen Fortschritt dar. So konnten die syrischen Chemiekampfstoffe nun unter internationaler Aufsicht vernichtet werden. Fern bleiben dem CWÜ jedoch nach wie vor Staaten wie Nordkorea, Ägypten und auch Israel, von denen teilweise angenommen wird, dass sie Chemiewaffenarsenale besitzen. Am schlechtesten steht es um das BWÜ. Noch immer haben sich mehr als 20 Staaten nicht entschlossen, vertraglich auf biologische Kampfstoffe zu verzichten.

Selbst der Beitritt zu einem Abkommen führt jedoch nicht unbedingt zu Abrüstung. So dürfen die USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien, die bei Inkrafttreten des NVV bereits Kernwaffen besaßen, diese bis auf Weiteres behalten. Anders beim CWÜ: Hier haben sich alle Vertragsstaaten auf die umfassende chemische Abrüstung festgelegt. Indien, Südkorea, Albanien und Irak haben diesen Prozess bereits vollendet. Libyen will bis 2016 Vollzug melden. Mit Russland und den USA (geplanter Abschluss der C-Waffen-Vernichtung 2015 bzw. 2023) haben die beiden Staaten mit den größten C-Arsenalen ihre Bestände hingegen trotz großer Fortschritte noch nicht vollständig vernichtet, wofür technische und administrative Probleme ausschlaggebend sind. Das BWÜ verbietet B-Waffen ebenfalls für alle Vertragsstaaten. Biologische Waffen wurden seit seinem Inkrafttreten aber von keinem Vertragsstaat vernichtet, da keiner zugab, über solche zu verfügen.

Schwierig gestaltet sich oft die Überprüfung oder der Richtigkeitsnachweis (Verifikation). Dabei geht es nicht nur um die Überwachung der Abrüstung; vielmehr müssen auch zivile Projekte und beispielsweise Industrieanlagen kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass dort nicht heimlich die Waffenproduktion vorbereitet wird. Im nuklearen Bereich sind Anlagen kritisch, die zur Herstellung spaltbaren Materials genutzt werden können. Eine Urananreicherungsanlage kann der Produktion von Brennelementen für Kernreaktoren dienen. Oder es kann in derselben Anlage statt schwach angereichertem Uran hoch angereichertes Uran hergestellt werden, sodass es als Ausgangsstoff für den Bau von Atombomben genutzt werden kann. In der chemischen Industrie fallen Stoffe an, die auch als Vorläuferprodukte für chemische Kampfstoffe taugen. Am problematischsten ist der Bereich der Biologie. Einmal, weil sich Viren und Bakterien in den richtigen Nährmedien sehr schnell selbst vermehren können; zum anderen, weil zu vielfältigen friedlichen Zwecken wie etwa in der Krebsforschung an krankheitserregenden Viren und Bakterien gearbeitet wird.

Urananreicherung (© picture alliance / dpa-infografik 15 641; schematische Darstellung)

Für die Überwachung des NVV ist die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) mit Sitz in Wien zuständig. Seit Inkrafttreten des NVV kontrolliert sie in zivilen Nukleareinrichtungen auf der Basis der von den Vertragsstaaten eingereichten Meldungen, ob kein spaltbares Material heimlich abgezweigt wird. In der Vergangenheit sind die IAEO-Inspektoren immer wieder hinters Licht geführt worden. Um dies künftig zu verhindern, hat die IAEO im Zuge der Erstellung eines sogenannten Zusatzprotokolls die Meldepflichten und auch die Zugangsmöglichkeiten ihrer Inspektoren erweitert. Doch weigern sich eine Vielzahl von Vertragsstaaten unter anderem wegen der damit einhergehenden Eingriffe in nationale Souveränität, dieses Zusatzprotokoll umzusetzen. Die Verifikation des Chemiewaffen-Verbots ist am detailliertesten. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Behörde, die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) mit Sitz in Den Haag, gegründet. Die OVCW-Inspektoren überwachen die Zerstörung chemischer Waffen und entsprechender Produktionsanlagen, besuchen aber auch zivile Industrieanlagen, in denen mit gefährlichen Chemikalien gearbeitet wird. Am schwächsten hinsichtlich der Verifikation ist das Übereinkommen zum Verbot von Biowaffen. Als es 1975 in Kraft trat, war die damalige Sowjetunion nicht zu Vor-Ort-Kontrollen bereit. Daher bleiben diese ausgeschlossen, sodass das BWÜ weder über eine eigene Kontrollbehörde verfügt, noch über ein im Rahmen des NVV und des CWÜ übliches Meldewesen.

Was aber, wenn einem Staat tatsächlich ein Vertragsbruch nachgewiesen wird? Zwangsmaßnahmen gegen Vertragsverletzer wie Sanktionen oder sogar militärische Maßnahmen kann einzig der UN-Sicherheitsrat beschließen. Hier verfügen die ständigen Mitglieder USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China über ein Vetorecht. Zudem zeigt sich der Sicherheitsrat oft unentschlossen. So gelang es wegen chinesischer Bedenken nicht, Nordkorea an der Fortsetzung seines Atomwaffenprogramms zu hindern.

Schutz- und Gegenmaßnahmen


Gegen die Verbreitung von ABC-Waffen werden nicht nur politisch-diplomatische Initiativen unternommen; vielmehr gilt es auch, sich gegen den etwaigen Einsatz solcher Waffen zu wappnen. Vor allem gegen biologische und chemische Waffen gibt es eine Reihe von Schutzmöglichkeiten, die von entsprechenden Anzügen für Soldaten bis hin zu Plänen zur Impfung der Bevölkerung gegen als Kampfstoffe ausgebrachte Krankheitserreger reichen. Im Vordergrund der Gegenmaßnahmen stehen jedoch Pläne zum Aufbau einer Raketenabwehr. Dabei richten sich entsprechende Bemühungen – anders noch als in den 1980er-Jahren – nicht gegen das russische Raketenarsenal. In der Tat wäre es technisch und auch finanziell kaum möglich, einen russischen Angriff mit einer Vielzahl von Atomraketen erfolgreich abzuwehren. Gegen Staaten mit wesentlich kleineren Raketen- und ABC-Arsenalen ist eine erfolgreiche Verteidigung jedoch machbar. Auch hier käme die Erwartung eines sicheren und umfassenden Schutzes einer Illusion gleich, doch ist es möglich, im Falle eines kleineren Angriffs Schadensbegrenzung zu erreichen. Mit anderen Worten: Es kann Leben gerettet werden, wenn auch nicht unbedingt jedes.

Die USA verfügen bereits über Systeme, die in Alaska und Kalifornien stationiert sind, um sich vor allem gegen nordkoreanische Raketenangriffe verteidigen zu können. Im September 2009 verkündete US-Präsident Barack Obama überdies seine Pläne für den stufenweisen Aufbau einer Raketenabwehr in und für Europa. In ihrem auf dem Gipfel von Lissabon 2010 verabschiedeten Strategischen Konzept formulierte die NATO erstmals das Ziel, Kapazitäten zum Schutz von NATO-Territorien und Bevölkerungen aufzubauen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Allianz auf den Schutz von Soldaten im Einsatz gegen Raketenangriffe beschränkt.

Konkret sollen US-amerikanische Beiträge wie die Zurverfügungstellung von Radaren und von Marineeinheiten, die mit Abfangraketen ausgerüstet sind, durch europäische Beiträge ergänzt werden. So stellen Rumänien und Polen Liegenschaften bereit, auf denen ab 2015 landgestützte US-Abfangsysteme installiert werden sollen. Spanien stellt einen Hafen für US-Schiffe zur Verfügung. In der Türkei wird ein US-Radar betrieben. Das NATO-Operationszentrum für die Raketenabwehr befindet sich im deutschen Ramstein. Die Niederlande und Deutschland stellen darüber hinaus Patriot-Abfangraketen bereit. Frankreich und Italien entwickeln eine eigene Abfangrakete. Ferner verbessern die Niederlande und möglicherweise auch andere NATO-Partner auf ihren Fregatten befindliche Sensoren zur Identifikation angreifender Raketen.

Risiken wachsen


Wenn nicht alles täuscht, dürfte sich der Trend zur weiteren Verbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen einschließlich entsprechender Trägermittel wie insbesondere Raketen in Zukunft fortsetzen. Dies gefährdet auch die Sicherheit Europas. Seine Regierungen sind daher aufgefordert, Bemühungen im Bereich der Rüstungskontrolle ebenso zu intensivieren wie auch Maßnahmen zum Schutz gegen den etwaigen Einsatz von ABC-Waffen zu ergreifen.

Fussnoten

Dr. Oliver Thränert ist Leiter der Denkfabrik am Center for Security Studies der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich. Er ist seit Jahrzehnten ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Internationalen Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik bei nuklearen, biologischen und chemischen Waffen. Er befasst sich ebenfalls mit Fragen der nuklearen Abschreckung sowie der Raketenabwehr.
Kontakt: E-Mail Link: oliver.thraenert@sipo.gess.ethz.ch