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5 Jahre gleichgeschlechtliche Ehe | bpb.de

5 Jahre gleichgeschlechtliche Ehe Deine tägliche Dosis Politik

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5 Jahre gleichgeschlechtliche Ehe

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5 Jahre gleichgeschlechtliche Ehe

"Ja" zueinander sagen: Das dürfen in Deutschland heute alle, egal ob Frau und Frau, Frau und Mann oder Mann und Mann. Denn vor fünf Jahren – am 30. Juni 2017 – hat der Bundestag die Einführung der "Ehe für alle" beschlossen.

"Ja" zueinander sagen: Das dürfen in Deutschland heute alle, egal ob Frau und Frau, Frau und Mann oder Mann und Mann. Denn vor fünf Jahren – am 30. Juni 2017 – hat der Bundestag die Einführung der "Ehe für alle" beschlossen.

"Ja" sagten in der historischen Sitzung zum entsprechenden Gesetzesentwurf 393 Abgeordnete – darunter nahezu die gesamten Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linke sowie rund ein Viertel der Union. 225 der 226 Gegenstimmen kamen aus dem Lager von CDU und CSU.

Die Fraktionsführungen hatten für die Abstimmung die sogenannte Fraktionsdisziplin aufgehoben – die Entscheidung sollten alle Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen treffen.

Die Ehe für alle war und ist ein großer Erfolg im Kampf für die Gleichberechtigung homosexueller Paare.

Dabei war der Weg dorthin alles andere als leicht: Lange Zeit war Homosexualität in Deutschland strafbar und gleichgeschlechtlich liebende Menschen wurden von der Gesellschaft diskriminiert. Die gesetzliche Grundlage für die Diskriminierung männlicher Homosexualität bildete dabei "Paragraph 175 des Strafgesetzbuchs", der 1872 – also noch zur Zeit des Kaiserreichs – entstanden war.

1969 wurde das Gesetz schließlich abgemildert. Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern waren von nun an nur noch zwischen Erwachsenen und Minderjährigen verboten. Daraufhin konnte die Lesben- und Schwulenbewegung in Deutschland entstehen, die sich fortan energisch für die Rechte von homosexuellen Menschen einsetzte.

Erst 1994 – also noch einmal ganze 25 Jahre später – wurde Paragraph 175 dann vollständig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

2001 folgte mit dem "Lebenspartnerschaftsgesetz" der nächste Meilenstein auf dem Weg zur Ehe für alle: Gleichgeschlechtliche Paare durften nun erstmals eine rechtlich anerkannte Verbindung miteinander eingehen. Diese "eingetragene Lebenspartnerschaft" erhielt, bis auf das Recht zur Adoption, nach und nach die gleichen Rechte wie die Ehe. 2017 wurde diese dann schließlich für alle geöffnet.

Seitdem wurden in Deutschland bis Ende 2021 über 65.500 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen. Nicht nur in Deutschland wurde in den vergangenen Jahren die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt. Mittlerweile dürfen homosexuelle Paare in weltweit 30 Staaten heiraten – ein großer internationaler Fortschritt für die Gleichberechtigung. Zuletzt sind LGBTIQ+-Rechte aber wieder mehr in Bedrängnis geraten – auch in der EU.

In Ungarn etwa ist unter Viktor Orban und seiner Partei Fidesz jüngst ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Aufklärungsprogramme und die Verbreitung von Informationen zu Homo- und Transsexualität stark einschränkt.

Doch auch hierzulande sind die LGBTQ+-Rechte in Gefahr: So hat in den letzten Jahren die Hasskriminalität gegen homo- und transsexuelle Menschen zugenommen. Demnach wurden 2021 insgesamt 870 Straftaten in Deutschland begangen, die sich gegen die sexuelle Orientierung richteten. Das sind 50 Prozent mehr als im Vorjahr.

Auch deshalb finden Aktionen wie der heute zu Ende gehende Pride Month statt. Einen Monat lang wurde dabei die Vielfalt in unserer Gesellschaft gefeiert und auf bestehende Probleme und Ungerechtigkeiten aufmerksam gemacht. Denn auch wenn in Sachen Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit und sexuelle Vielfalt bereits einiges erreicht wurde, gibt es nach wie vor auch bei uns viel zu tun.

Fussnoten