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Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung | bpb.de

Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

/ 2 Minuten zu lesen

Guten Morgen!

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden.

📞👨‍💻 Hintergrund

  • Bei der Vorratsdatenspeicherung sind Telekommunikationsanbieter aufgefordert, flächendeckend Daten zu erfassen, die bei einem Telefonat oder beim Internetverkehr anfallen.

  • Diese Daten müssen für eine bestimmte Zeit gespeichert und bei Bedarf Strafverfolgungsbehörden übergeben werden.

  • 2008 wurde eine VDS in Deutschland eingeführt, 2010 aber vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt.

  • 2015 wurde sie wieder eingeführt (u.a. mit verkürzten Speicherfristen) und gleich 2017 wieder ausgesetzt: Das Bundesverwaltungsgericht bat den EuGH um Klärung.

⚖️ Das Urteil

  • Der EuGH hat jetzt entschieden, dass nur unter strengen Voraussetzungen Verkehrs- und Standortdaten der Bürger/ -innen vorübergehend gespeichert werden dürfen.

  • Das gilt z. B., wenn es zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit notwendig sei.

  • Da die VDS einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Bürger/-innen darstelle, brauche es dabei klare und präzise Regeln.

🗣️ Was folgt?

  • Die Diskussion um die VDS geht weiter. Während einige darin ein Instrument im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität sehen, kritisieren Datenschützer/-innen und Bürgerrechtler/-innen, dass Menschen unter Generalverdacht gestellt werden und ihre Daten nicht ausreichend geschützt werden.

  • Nach dem Urteil muss D. seine VDS neu regeln. Während Bundesjustizminister Buschmann (FDP) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung streichen will, möchte Innenministerin Faeser (SPD) die Möglichkeiten des EuGH-Urteils ausnutzen.

  • Immer wieder diskutiert wird auch eine "Quick-Freeze-Regelung", bei der Daten nur bei konkretem Anlass und auf richterliche Anordnung hin gespeichert werden.

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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