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Das Bundesurlaubsgesetz | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Das Bundesurlaubsgesetz Deine tägliche Dosis Politik

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🌄 Guten Morgen!

Gestern vor 60 Jahren wurde das Bundesurlaubsgesetz verkündet. Damit wurde in der BRD erstmals das Recht auf bezahlte Erholung gesetzlich verankert.

🔍🇩🇪 Ein Blick zurück

  • In der BRD regelten bis 1963 branchen- und bundeslandespezifische Bestimmungen den Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer/-innen. Üblich waren oft 12 Werktage pro Jahr, zu denen damals auch Samstage zählten.

  • Seit den 1960er Jahren gestalteten die Gewerkschaften die Urlaubsregelungen für ihre Arbeitnehmer/-innen entscheidend mit. Für einige Branchen setzten sie nicht nur mehr Urlaubstage, sondern z.B. auch die Zahlung von Urlaubsgeld durch.

  • In der DDR war das Recht auf Urlaub aus ideologischen Gründen seit 1949 Teil der Verfassung. Dem gegenüber stand jedoch u.a. die stark eingeschränkte Reisefreiheit.

😎🏖️ Das Bundesurlaubsgesetz

  • 1963 trat das Bundesurlaubsgesetz in der BRD in Kraft und regelt bis heute den Erholungsurlaub für Arbeitnehmer/-innen.

  • Demnach haben Arbeitnehmer/-innen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Und dürfen in der Zeit auch nicht anderer Erwerbstätigkeit nachgehen.

  • Der Urlaubsanspruch darf nicht ausgezahlt werden. Wer im Urlaub krank wird und ein ärztliches Attest vorweist, bekommt die Urlaubstage gutgeschrieben.

🗣️📊 Debatten um Erholungszeit

  • Streit gibt es häufig über nicht genommene Urlaubstage. Ende 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verfällt.

  • Für eine bessere Work-Life-Balance forderten Gewerkschaften zuletzt eine Verkürzung der Arbeitszeit bei vollen Lohn- und Urlaubsansprüchen. Auch über eine 4-Tage-Woche wird diskutiert. Die sozialen und wirtschaftlichen Effekte sind aber wissenschaftlich umstritten.

➡️ Mehr über die Gestaltung von Arbeitszeit liest du unter:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1852

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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