Verbot der Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, in Deutschland geregelt durch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf der Basis mehrerer EU-Richtlinien. Darüber hinaus untersagt die
Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.