Wahlen zum Europäischen Interner Link: Parlament. Die 736 EU-Abgeordneten (davon 99 deutsche) werden jeweils für fünf Jahre direkt gewählt. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 18. Jahre alt sind. Jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der er den Listenvorschlag einer Partei wählen kann (Verhältniswahlrecht). Die Durchführung der Wahlen in den 27 Interner Link: Mitgliedstaaten kann variieren, z.B. unterschiedlicher Wahltermin im Zeitraum vom 4. bis 7. Juni 2009. In Deutschland findet die Wahl am 7. Juni statt.
Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.