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Sekundärrecht | bpb.de

Sekundärrecht

Über "EU-Gesetze" entscheiden das Europäische Interner Link: Parlament und der Interner Link: Ministerrat. Dazu sind sie aufgrund der Interner Link: EU-Verträge bzw. des Interner Link: Primärrechts legitimiert. Ihre Rechtsakte werden deshalb als sekundär [lat. zweitrangig] bezeichnet. Zum Sekundärrecht gehören Interner Link: Verordnungen, Interner Link: Richtlinien, Entscheidungen und Interner Link: Empfehlungen.

Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.

Fussnoten