Rechtsakt der EU, der unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt und in allen Teilen verbindlich ist. Eine Verordnung ersetzt also nationales Recht. Es handelt sich überwiegend um Durchführungsbestimmungen.
Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.