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Hartz IV | bpb.de

Hartz IV

(lies: 4) Gesetzliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch, die regeln, auf welche sozialen Unterstützungen aus der Staatskasse Menschen in Deutschland ein Anrecht haben, wenn sie lange arbeitslos sind oder aus anderen Gründen (z.B. Behinderung) nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. 2002 hatte eine Kommission unter Leitung des VW-Personalchefs Peter Hartz ein Bündel von Vorschlägen für Reformen am Arbeitsmarkt erarbeitet, die bald darauf in Interner Link: Gesetze gefasst wurden (abgekürzt als Hartz I, II, III, IV bezeichnet). Interner Link: Bundeskanzler Schröder (SPD) hatte die Kommission berufen mit den Zielen, die Interner Link: Arbeitslosigkeit abzubauen, die staatliche Arbeitsvermittlung zu verbessern und die Belastung des Staatshaushalts durch Sozialleistungen zu senken. Vgl. Interner Link: Sozialstaat

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

Fussnoten