Vertretung der deutschen Interner Link: Bundesländer. Er besteht aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen, die - je nach der Einwohnerzahl des Landes - mindestens drei und höchstens sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden ("Parlament der Länderregierungen"). Der Bundesrat ist an der Gesetzgebung des Bundes maßgeblich beteiligt. Er kann Bundesgesetze, die der Interner Link: Bundestag bereits beschlossen hat, nachträglich verzögern, verändern und z.T. sogar scheitern lassen. Interner Link: Gesetzgebung. Externer Link: www.bundesrat.de
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.