Bestimmung im Interner Link: Grundgesetz (Art. 67 GG). Danach kann der amtierende Interner Link: Bundeskanzler nur dadurch vom Parlament gestürzt werden, dass zugleich mit absoluter Interner Link: Mehrheit ein neuer Bundeskanzler gewählt wird.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.