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Koalitionsvertrag | bpb.de

Koalitionsvertrag

Schließen Interner Link: Fraktionen eine Regierungskoalition (Interner Link: Koalition), so legen sie in der Regel in einem Vertrag die Ziele schriftlich nieder, auf die sie sich für ihre zukünftige Regierungsarbeit geeinigt haben.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

Fussnoten