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Meinungsfreiheit | bpb.de

Meinungsfreiheit

Das Interner Link: Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern, ist im Interner Link: Grundgesetz [Art. 5 GG] garantiert. Das Interner Link: Bundesverfassungsgericht bezeichnete die Meinungsfreiheit als "eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...], in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit".

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

Fussnoten