Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Parteiverbot | bpb.de

Parteiverbot

Politische Interner Link: Parteien sind in Deutschland verboten, wenn sie verfassungswidrige Ziele verfolgen. Ob dies der Fall ist, entscheidet - jedoch nur auf Antrag - das Interner Link: Bundesverfassungsgericht. Ein Parteiverbot kann nur von der Interner Link: Bundesregierung, dem Interner Link: Bundestag oder dem Interner Link: Bundesrat beantragt werden.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

Fussnoten