Volksabstimmung über ein Gesetz, das von einem
In Bayern und Hessen ist es bei Änderungen der Landesverfassung vorgeschrieben. Auf Bundesebene besteht die Möglichkeit zum Referendum grundsätzlich nicht. Nur bei einer Neugliederung des Bundesgebietes durch Zusammenschluss zweier oder mehrerer Bundesländer muss den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Länder das entsprechende Bundesgesetz zur Abstimmung vorgelegt werden [Art. 29 GG].
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.