Ausschuss, der tätig wird, wenn ein Gesetzesbeschluss des Bundestages auf Einwände des Bundesrates stößt. Er besteht aus 32 Mitgliedern, die Interner Link: Bundestag und Interner Link: Bundesrat je zur Hälfte entsenden. Seine Aufgabe ist es, Kompromisslösungen zu finden. Interner Link: Gesetzgebung
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.