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Wahlen | bpb.de

Wahlen

Neben Erbfolge, Ernennung und Auslosung ein Verfahren, mit dem Personen eine bestimmte Aufgabe übertragen wird. Freie Wahlen sind Grundlage jeder wahren Interner Link: Demokratie.

In demokratischen Staaten wählt sich das Volk seine Regierung selbst - direkt oder indirekt. Regelmäßig wiederkehrende Wahlen drücken also die Interner Link: Volkssouveränität aus, das Selbstbestimmungsrecht des Volkes. Aus konkurrierenden Angeboten werden diejenigen Personen und Parteien ausgesucht, von denen eine Mehrheit im Volk meint, dass sie in Zukunft - für eine begrenzte Zeit - das Land regieren sollten. Wahlen werden auch in Diktaturen veranstaltet. Aber bei ihnen gibt es nichts auszuwählen. Sie sollen lediglich die Verbundenheit der Bevölkerung mit der Führung demonstrieren.
Neben Wahlen zum Europäischen Parlament finden in Deutschland allgemeine Wahlen statt zum Interner Link: Bundestag, zu den Parlamenten der Interner Link: Bundesländer und zu den Parlamenten in Städten, Kreisen und Gemeinden sowie in zahlreichen Bundesländern außerdem Direktwahlen von Landräten, Bürgermeistern und Oberbürgermeistern (Kommunalwahlen). Da die Wahltermine überall verschieden sind, wird in jedem Jahr in Deutschland irgendwo gewählt. Die Öffentlichkeit deutet die Ergebnisse dann gern als allgemeines politisches Stimmungsbarometer.

Wahlgrundsätze

Die Wahlen zu deutschen Parlamenten müssen nach Artikel 38 des Grundgesetzes
- allgemein sein (vom Wahlrecht ist grundsätzlich kein Bürger und keine Bürgerin ausgeschlossen),
- unmittelbar (ohne Zwischeninstanzen, wie z.B. Wahlmänner),
- frei (ohne staatlichen Zwang und mit freier Auswahl zwischen konkurrierenden Parteien),
- gleich (alle Wähler haben gleich viele Stimmen, und alle Stimmen haben das gleiche Gewicht) und
- geheim (Verbot festzustellen, wie der Einzelne gewählt hat. Offen abgegebene Stimmen sind ungültig).

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) und wählbar (passives Wahlrecht) sind bei Bundes- und Landtagswahlen nur Deutsche, die mindestens 18 Jahre alt sind. Bei Kommunalwahlen sind - ebenso wie bei den Wahlen zum Europaparlament - auch Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Staaten wahlberechtigt. Bei Kommunalwahlen in einigen Bundesländern darf das aktive Wahlrecht schon mit 16 Jahren ausgeübt werden, im Bundesland Bremen galt dies erstmalig 2011 auch für die Landtagswahl.

Wahlsysteme

Bei Bundestags- und Landtagswahlen entscheiden in der Regel die Mitglieder der verschiedenen Parteien darüber, welche Kandidaten für einen Parlamentssitz sie den Wählerinnen und Wählern anbieten. Die von den Wählern abgegebenen Stimmen können anschließend entweder nach dem Prinzip der Mehrheitswahl oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Parlamentssitze umgerechnet werden.

Bei der Mehrheitswahl (Personenwahl) gewinnt in einem Wahlkreis derjenige Kandidat den Parlamentssitz, der entweder die meisten Stimmen erhalten hat (bei relativer Mehrheitswahl) bzw. derjenige, der mindestens 50% plus eine Stimme erhalten hat (bei absoluter Mehrheitswahl). Ist absolute Mehrheitswahl vorgeschrieben und erringt im ersten Wahlgang keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit, so folgt ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) zwischen den beiden Bestplatzierten.

Vorteile der Mehrheitswahl: Klare Mehrheiten, die eine schnelle Regierungsbildung möglich machen. Enge Verbindung des gewählten Abgeordneten zu seinem Wahlkreis. Nachteile: Viele abgegebene Wählerstimmen fallen unter den Tisch.

Bei der Verhältniswahl (Parteien-/Listenwahl) legen Parteien Listen mit Namen von Kandidaten vor. Die Stimmen, die für eine Partei abgegeben werden, werden in allen Wahlkreisen zusammengezählt. Dann wird errechnet, wie viele Parlamentssitze ihr nach ihrem Stimmenanteil zustehen. Wer 20% der Wählerstimmen errungen hat, bekommt 20% der Parlamentssitze. Sie werden an die Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge verteilt, in der sie auf der Liste ihrer Partei stehen.
Vorteil der Verhältniswahl: Keine Stimme geht verloren. Nachteile: Stimmenzersplitterung. Zur Regierungsbildung müssen Koalitionen gebildet werden, die die Wählerinnen und Wähler vielleicht gar nicht gewollt haben. Geringe Verbindung zwischen Abgeordnetem und Wähler.

Bundes- und Landtagswahlen finden in Deutschland nach unterschiedlichen Wahlsystemen statt. Teilweise können Wählerinnen und Wähler bei Kommunalwahlen durch Interner Link: Kumulieren und Interner Link: Panaschieren stärkeren Einfluss darauf nehmen, welche bestimmten Personen - trotz Listenwahl - in die Kommunalparlamente gelangen.

Bundestagswahl

Die Bundestagswahl ist im Kern eine Verhältnis(Parteien)wahl mit Interner Link: Fünf-Prozent-Klausel, verbunden mit Elementen der Mehrheits(Personen-)wahl. Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er - in relativer Mehrheitswahl - einen der Direktkandidaten in seinem Wahlkreis in den Bundestag (Direktmandat).

Die Zweitstimme ist für die Landesliste einer Partei bestimmt (Verhältniswahl).

Über diese Landeslisten ziehen weitere 299 Abgeordnete in den Bundestag ein. Die beiden Stimmen können für die Kandidaten von verschiedenen Parteien abgegeben werden (Interner Link: Stimmensplitting). Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze einer Partei von den insgesamt 598 im Bundestag zustehen. Darauf werden die errungenen Direktmandate angerechnet. Hat eine Partei mehr Direktmandate errungen, als ihr nach den Zweitstimmen eigentlich zustehen, so behält sie diese als Überhangmandate. Diese Überhangmandate werden ab der Bundestagswahl 2013 durch so genannte Ausgleichsmandate ausgeglichen, damit das Zweitstimmenergebnis nicht verzerrt wird. Die Zahl der Bundestagsabgeordneten erhöht sich dann entsprechend.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

Fussnoten