Einer der 5 Obersten Gerichtshöfe des Bundes Interner Link: Oberste Gerichtshöfe des Bundes und Teil der Interner Link: Finanzgerichtsbarkeit. Er hat seinen Sitz in München (§ 2 FGO). Der B. entscheidet über Revisionen gegen Urteile sowie über Beschwerden gegen sonstige Entscheidungen der Finanzgerichte (§ 36 FGO) (Abb. »Die Rechtsgebiete und ihre Gerichte«).
Bundesfinanzhof
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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