Abbildung 5: Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Unter Asyl versteht man die schützende Aufnahme eines politischen Flüchtlings mit fremder Staatsangehörigkeit. Die Aufnahme von Flüchtlingen hat für die Migrationssituation der Bundesrepublik insbesondere seit den späten 1970er Jahren an Gewicht gewonnen und trug vor allem in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren erheblich zum Anstieg der Zahl ausländischer Staatsangehöriger bei. Die Angaben über die Zahl der Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland seit 1950 beruhen auf der amtlichen Statistik und beziehen sich auf diejenigen Flüchtlinge, die entsprechend den Regelungen des Artikels 16, Abs. 2, Satz 2 des Grundgesetzes um Asyl nachsuchten. Andere Kategorien von Flüchtlingen (insbesondere "Kontingentflüchtlinge", die aufgrund von humanitären Hilfsaktionen aufgenommen wurden und keinen Asylantrag stellen mussten) sind hier nicht erfasst. Zu berücksichtigen gilt, dass nur ein Teil der Asylgesuche auch bewilligt wurde, diese also keineswegs mehrheitlich in längerfristige oder dauerhafte Aufenthalte in der Bundesrepublik mündeten.
In den 20 Jahren von der Staatsgründung 1949 bis 1968 beantragten nur knapp über 70 000 Menschen Asyl in der Bundesrepublik. In den ersten 30 Jahren der Existenz der Bundesrepublik schwankten die jährlichen Asylbewerberzahlen zwischen einem Minimum von rund 2 000 im Jahre 1953 und einem Maximum von ca. 51 000 im Jahre 1979. Bis in die 1960er Jahre kamen die Asylbewerber weitaus überwiegend aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa, der Anteil von Asylsuchenden aus dem "Ostblock" schwankte jährlich zwischen 72 und 94 Prozent. Seit dem letzten Drittel der 1970er Jahre stieg die statistische Kurve der Asylgesuche in Westdeutschland steil an: 1978 handelte es sich um Anträge für 33 136 Personen, 1979 waren es 51 493 Personen, der Höchststand wurde 1980 mit Anträgen für 107 818 Personen erreicht. Zugleich stieg der Anteil von Antragstellern von außerhalb Europas.
Nach einem kurzfristigen Rückgang wuchs der Umfang der Asylzuwanderung seit Mitte der 1980er Jahre erneut an, vor allem vor dem Hintergrund der politischen und wirtschaftlichen Krisen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa, der Öffnung des "Eisernen Vorhangs" und dem Bürgerkrieg in (Ex-)Jugoslawien in den 1990er Jahren. Die Zahl der Asylbewerber überstieg 1988 erneut 100 000, erreichte 1990 rund 190 000 und 1992 schließlich den Höchststand von 438 000. Zugleich änderte sich die Zusammensetzung der Gruppe der Asylbewerber grundlegend: 1986 waren noch rund 75 Prozent aus der "Dritten Welt" gekommen. 1993 stammten dann wieder 72 Prozent aus Europa. Je häufiger seit den späten 1970er Jahren das bundesdeutsche Asylrecht in Anspruch genommen wurde, desto stärker wurde es auch mit Hilfe gesetzlicher Maßnahmen und Verordnungen eingeschränkt. Solche rechtlichen Regelungen und insbesondere die Beschränkung des Zugangs zum Asyl durch die Änderung des Asylgrundrechts 1993 trugen zum starken Rückgang der Asylzuwanderung seit Mitte der 1990er Jahre bei.