Abbildung 6: Zuzug von Aussiedlern nach Herkunftsländern (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Die Bezeichnung "Aussiedler" stammt aus den frühen 1950er Jahren. Nach dem Ende der Vertreibungen von Deutschen aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa lebten dort nach den Angaben deutscher Stellen 1950 noch rund 4 Millionen "deutsche Volkszugehörige" ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ihnen sicherte das Grundgesetz in Artikel 116, Abs. 1 die Aufnahme als deutsche Staatsangehörige zu, wenn sie ein "Vertreibungsschicksal" nachweisen konnten oder von deutscher Seite ein "Vertreibungsdruck" ausgemacht worden war. Den Rahmen und die Bedingungen für ihre Aufnahme regelte seit 1953 das "Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge" (kurz Bundesvertriebenengesetz, BVFG). Insgesamt wanderten in den sechs Jahrzehnten von 1950 bis 2014 mehr als 4 Millionen Aussiedler in die Bundesrepublik zu.
Tabelle 4: Aussiedler (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Von 1950 bis 1975 passierten insgesamt rund 800 000, von 1976 bis 1987 weitere 616 000 Aussiedler die westdeutschen Grenzdurchgangslager. Ihre Zahl schwankte in diesem Zeitraum zwischen 20 000 und 60 000 pro Jahr. Verständigungsbemühungen im Kontext der bundesdeutschen "Neuen Ostpolitik" und die "Entspannung" im "Kalten Krieg" führten dazu, dass ab Anfang / Mitte der 1970er Jahre eine Phase steter Aussiedlerzuwanderung auf relativ hohem Niveau einsetzte. Wichtigstes Herkunftsland bildete dabei in den 1970er und frühen 1980er Jahren Polen, mit dem sich die Bundesrepublik 1975 auf die Ausreise von rund 125 000 Aussiedlern geeinigt hatte (als Gegenleistung wurde von bundesdeutscher Seite ein Kredit über 2,3 Milliarden D-Mark gewährt). Seit Ende der 1970er Jahre wuchs zudem die Zahl der Aussiedler aus Rumänien, auch in diesem Fall bildeten finanzielle Leistungen der Bundesrepublik die Voraussetzung. Zwischen 1950 und 1987 kamen aus Polen als Hauptherkunftsland 62 Prozent aller Aussiedler (848 000), nur 8 Prozent (110 000) hingegen aus der Sowjetunion mit ihrer lange sehr restriktiven Ausreisepolitik. An zweiter Stelle nach Polen und mit deutlichem Vorsprung vor der UdSSR folgte Rumänien mit 15 Prozent der Aussiedler (206 000). Die Massenzuwanderung der Aussiedler begann dann mit der Krise der politischen Systeme in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa und der Öffnung des "Eisernen Vorhangs": Von 1987 an ging die Zahl der Aussiedler vornehmlich aus der UdSSR rasch nach oben. Die jährliche Aussiedlerzuwanderung überschritt 1988 knapp die Marke von 200 000 und erreichte 1990 die Höhe von fast 400 000. Sie ging dann 1991, trotz hoher Antragszahlen, stark zurück auf etwas mehr als 200 000 und blieb bis 1995 auf diesem hohen Niveau, um seither stark abzusinken. Hintergrund des erheblichen Rückgangs seit 1990 bildeten gesetzliche Maßnahmen der Bundesrepublik, die die Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Aussiedlerstatus erheblich beschränkten, aber auch die Tatsache, dass sich immer weniger Menschen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa auf eine "deutsche Volkszugehörigkeit" und einen "Vertreibungsdruck" berufen konnten. Seit Anfang des 21. Jahrhunderts hat diese Migrationsbewegung mit jährlich wenigen tausend Zuwanderern kein signifikantes Ausmaß mehr.