Die erstmalige Verbindung der Wörter "politisch" und "sozial" lässt sich ab Mitte der 1840er Jahre inmitten der letzten vorindustriellen Pauperismuskrise (lat. pauper "arm") feststellen. Fortan fand der Begriff Verwendung in einem Atemzug mit "Sozialreform" und "Sozialer Frage".
Die Sozialgesetzgebung trug den existenziellen Lebensrisiken der Arbeitnehmer und ihrer Familien Rechnung, wie sie durch das Vordringen der lohnabhängigen Erwerbsarbeit im 19. Jahrhundert entstanden waren. Als solche Risiken unterscheidet man klassischerweise vier Bereiche: den Krankheitsfall, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Unfall, Invalidität und Alter sowie die Arbeitslosigkeit. Diese vier Kategorien entsprachen den klassischen Pfeilern der deutschen Sozialpolitik, die Reichskanzler Bismarck bei der Verlesung der kaiserlichen Sozialbotschaft am 17. November 1881 ansprach. Das nachfolgende staatliche Versicherungssystem fing drei der genannten Lebensrisiken für die Arbeiterschaft kollektiv auf: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung sowie 1889 die Invaliditäts- und Altersversicherung. Erst 1927 kamen die Arbeitslosenversicherung und 1994 die Pflegeversicherung hinzu.
Die vier genannten Zweige der Sozialversicherung umfassten zwar den Kern, aber nur einen Teil des Systems der sozialen Sicherung, zu dem noch Politikfelder wie die Arbeitnehmerschutzpolitik, die betriebliche Mitbestimmung, die Familienpolitik, die Jugend- oder die Altenhilfe gerechnet werden könnten. Die Sozialversicherungsstatistik wird hier nur um die Fürsorge ergänzt, die noch im 20. Jahrhundert alle von der Sozialversicherung nicht erfassten Fälle aufnahm. Auch als Sozialhilfe oder Sozialfürsorge bezeichnet, trat sie die Nachfolge der kommunalen Armenfürsorge als grundlegendster und ältester Form der öffentlichen Existenzsicherung an.