Das Gesetz über die Krankenversicherung der gewerblichen Arbeiter vom 15. Juni 1883 stellte einen reichsgesetzlichen Versicherungszwang her und gewährte den Versicherten freie ärztliche Behandlung und Arznei. Organisatorisch knüpfte es an die traditionellen gewerblichen Unterstützungskassen an, vor allem der Fabriken und Innungen. Die Einführung allgemeiner Ortskrankenkassen war zwar schon im Gesetz von 1883 vorgesehen, setzte sich aber erst allmählich durch. Finanziert wurde die Versicherung zu zwei Dritteln vom Arbeitnehmer, zu einem Drittel vom Arbeitgeber. Bis zur Jahrhundertwende waren 10 Millionen Pflichtversicherte erfasst, die überwiegend männlichen Geschlechts waren.
Tabelle 1: Gesetzliche Krankenversicherung (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Die Versicherten erhielten vom dritten Tag an Krankengeld für maximal 13 Wochen sowie Arzt und Arzneikosten nach dem Besuch eines vertraglich gebundenen Bezirksarztes.
Bis 1925 erfasste die Mitgliederstatistik nur Orts-, Landes-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, ab 1926 Knappschaftskassen, ab 1928 die Seekrankenkasse und ab 1937 auch die Ersatzkassen. In der Mitgliederstatistik erscheint allein die letztgenannte Änderung der NS-Zeit als nennenswerter statistischer Einschnitt. Jedoch dürfte es sich bei der Zunahme des Versichertenstandes auch um eine Kompensation des Rückgangs während der Weltwirtschaftskrise, vielleicht auch um den statistischen Niederschlag der vom Regime geförderten Pflichtversicherung einiger selbstständiger Berufe handeln. Gebietsveränderungen trugen indes nicht zur Erklärung bei, weil in der Reichsstatistik lediglich das Saarland ab 1935 hinzukam.
Abbildung 1: Gesetzliche Krankenversicherung - Mitglieder (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Nach disparaten Entwicklungen in der Besatzungszeit ließ die erste Bundesregierung die gegliederte Krankenversicherung bestehen bzw. führte sie wieder ein. Die durch das NS-Regime beseitigte Ordnung, zum Beispiel die paritätische Selbstverwaltung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wurde wieder hergestellt. Zu den ersten gesetzgeberischen Maßnahmen gehörte die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf Flüchtlinge und Vertriebene, auf Kriegsheimkehrer und DDR-Flüchtlinge. Die zahlenmäßig größte Veränderung in der Mitgliederstatistik brachte 1957 die Rentenreform, die alle Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung aufnahm. Die sozialliberale Regierung erweiterte die Leistungen hinsichtlich der Prävention und der Pflege und bezog 1972 die Landwirte und 1975 die Studenten in den Kreis der gesetzlich Versicherten ein. Trotz des sich ändernden sozialpolitischen Denkens stiegen die Staatsausgaben in der Krankenversicherung weiterhin überdurchschnittlich.