In den 1880er Jahren drehte sich die politische Debatte um die Frage, ob die Unfallversicherung als staatsunabhängige Versicherung durch Beiträge oder eine vom Reich durch Zuschüsse getragene Einrichtung organisiert werden sollte.
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Ursprünglich nur für das Gewerbe konzipiert, wurde andere Berufsgruppen sukzessive in den Versichertenkreis einbezogen, zum Beispiel 1884/85 die Post, die Telegrafen-, Eisenbahn-, Marine- und Heeresverwaltung, 1886 die Land- und Forstwirtschaft sowie 1887 die Bauwirtschaft und die Seeschifffahrt. Durch den Beitritt der Berufsgenossenschaften weiterer Branchen erhöhte sich der Versichertenstand ebenso wie durch personelle Erweiterungen, etwa um Soldaten und Strafgefangene. Bis zur Jahrhundertwende gehörten der Unfallversicherung knapp 20 Millionen und bis zum Ersten Weltkrieg rund 30 Millionen Versicherte an. 1913 verteilten sich diese auf 68 gewerbliche und 49 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie auf 561 Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Die Erweiterungen der Weimarer Republik betrafen den Personenkreis (Aufnahme von kaufmännischen Angestellten und Verwaltungsangestellten sowie von Einzelberufen), die versicherten Risiken (Erfassung von Berufskrankheiten und Unfällen auf dem Weg zum Arbeitsplatz) und die Leistungen (Heilfürsorge zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit). Die statistisch relevanten Veränderungen in der NS-Zeit bezogen sich lediglich auf die Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten und die Einbeziehung von Unfällen in Berufs- und Fachschulen. Insgesamt reichte die Veränderung der organisatorischen Struktur weniger weit als bei der Krankenversicherung.