Seit 1924 legten allgemeine Reichsgrundsätze die Bestimmungen zu "Art und Maß der öffentlichen Fürsorge" fest, ohne jedoch eine einheitliche Höhe der Unterstützungssätze vorzuschreiben. In der Zwischenkriegszeit stand die Entwicklung der Fürsorgeempfängerstatistik in engem Zusammenhang mit anderen Teilen des Sozialleistungssystems. Mit dem Zusammenbruch des Sozialversicherungssystems im Jahr 1945 schloss die Fürsorge die Lücken bei der Unterstützung der Hilfsbedürftigen. In allen Besatzungszonen verzeichnete man Fürsorgequoten von bis zu 6 Prozent der Gesamtbevölkerung.
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1960 trat im Westen ein wesentlicher Reformschritt mit der Einführung der Sozialhilfe ein. Auf der Grundlage des Prinzips der Nachrangigkeit und unter Beibehaltung der Individualisierung wurde die Regelleistung ("laufende Hilfe zum Lebensunterhalt") um "Hilfen in besonderen Lebenslagen" erweitert. Zahlenmäßig entwickelte sich der Sozialhilfeempfang parallel mit der steigenden Arbeitslosigkeit. Eine große Reform erlebte das Fürsorgesystem 2005 durch die Hartz-IV-Reform, die für den erwerbsfähigen Teil der Bevölkerung das Arbeitslosengeld II an die Stelle der Sozialhilfe setzte. (siehe Tab 6)