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Einer im Kaiserreich zunehmenden Tendenz kleinerer wohlhabender Kommunen, über die Senkung der Zuschlagsätze zur Einkommensteuer wohlhabende Steuerzahler anzuziehen (Steuerwettbewerb), machte Reichsfinanzminister Matthias Erzberger mit der nach ihm benannten Steuerreform von 1919/20 ein Ende. Auch weil das Reich die Mittel für die Aufbringung der Reparationen beschaffen musste, zentralisierte er die Reichsfinanzen, zu deren wichtigsten Quellen fortan die im Ersten Weltkrieg eingeführte Umsatzsteuer gehörte. Mit dieser Reform schuf Erzberger die Grundlagen, auf denen auch das heutige Steuersystem in Deutschland basiert. (siehe Tab 4)
Auf der Ausgabenseite verringerten sich die Aufwendungen für das Militär erheblich – die durch die Bestimmungen des Versailler Vertrags erzwungene Ersparnis lag etwa so hoch wie die vom Reich aufzubringenden und zu transferierenden Reparationen. Die sozialen Folgelasten des Krieges und die Ausweitung des Wohlfahrtsstaats, insbesondere die Einführung der Arbeitslosenversicherung als vierte Säule der Sozialversicherung (in Kraft seit 1928), belasteten die öffentlichen Haushalte erheblich. (siehe Tab 2)
Tabelle 5: Schuldenstand (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Die inländischen öffentlichen Schulden waren 1923 durch frisch gedrucktes Geld beglichen worden, was wirtschaftlich einer gewaltigen Sondersteuer bzw. Teilenteignung der Bevölkerung gleichkam. Während das Reich aufgrund des Dawes-Reparations-Abkommens von 1924 keine Schulden aufnehmen durfte, verschuldeten sich die unteren Gebietskörperschaften, vor allem die Kommunen, in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre kräftig. Kritiker monierten dabei, dass diese Mittel nicht investiv, wie tendenziell vor dem Ersten Weltkrieg, sondern vor allem konsumtiv angelegt wurden, etwa für Grünanlagen und Schwimmbäder. (siehe Tab 5)
Nach der 1923/24 erfolgten Stabilisierung der deutschen Währung führte die Hochzinspolitik der Reichsbank dazu, dass öffentliche (wie auch viele private) Anleihen nun im Ausland platziert wurden, sodass es zu einem schnellen Anstieg der deutschen Auslandsverschuldung kam. Letztlich wurden die Reparationen somit durch Aufnahme von Auslandsschulden finanziert, was Deutschland in fatale Abhängigkeit insbesondere von der Konjunktur in den Vereinigten Staaten brachte.
Die Ende 1929 weltweit beginnende, sich in Deutschland seit der Bankenkrise vom Juli 1931 stark verschärfende Wirtschaftskrise stellte die Weimarer Regierungen vor kaum lösbare Probleme. Nach dem Versiegen des Zustroms von ausländischem Kapital musste nun die Reichsregierung die Reparationen tatsächlich dem inländischen Wirtschaftskreislauf entziehen, wie es ursprünglich auch gedacht gewesen war. Die internationalen Reparationsabkommen (Dawes-Plan 1924 und Young-Plan 1929/30) ließen weder eine Verschuldung des Reichs noch eine Abwertung der Reichsmark zu. Die herrschende wirtschaftswissenschaftliche Orthodoxie verlangte zudem ein ausgeglichenes Budget. Der von Juli 1930 bis Mai 1932 amtierende Reichskanzler Brüning erhöhte daher die Steuern und verringerte die Ausgaben (prozyklische Fiskalpolitik), was sich fatal auf die Konjunktur auswirkte und die Arbeitslosigkeit in die Höhe trieb.