Die Einführung von Steuergutscheinen, die pünktlich ihre Steuern entrichtende Unternehmen zu einer späteren Steuerersparnis berechtigte, kam zu spät, um die Konjunktur noch vor der Machtübergabe an die von Adolf Hitler geführte Koalition Ende Januar 1933 anzukurbeln. Die Nationalsozialisten übernahmen dieses Modell und gestalteten die Steuerpolitik so um, dass Unternehmen fiskalische Anreize erhielten, die bald infolge der Aufrüstungspolitik wieder sprudelnden Gewinne zu investieren, anstatt sie an die Eigentümer auszuschütten. Zudem trieben sie die unter Erzberger begonnene Zentralisierung der öffentlichen Finanzen stark voran, sodass die Länder und Kommunen bald jeglicher fiskalischen Autonomie beraubt waren. (siehe Tab 1, Tab 3, Abb 1)
Abbildung 2: Öffentliche Ausgaben (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Wie im Ersten Weltkrieg wurden auch im Zweiten Weltkrieg die Steuern angesichts der gewaltig steigenden Ausgaben zunächst nur geringfügig erhöht. Zudem emittierte das Reich im Gegensatz zum Ersten Weltkrieg keine Kriegsanleihen, sondern finanzierte die Rüstungsausgaben von Anfang an durch eine Ausweitung der Geldmenge. (siehe Tab 3, Abb 2)
Abbildung 3: Anteile der öffentlichen Ausgaben für Verteidigung, soziale Sicherung und Bildung an den gesamten öffentlichen Ausgaben (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Da die Konsumenten das Geld kaum ausgeben konnten, landete es auf Sparkonten von Kreditinstituten, die kaum Alternativen hatten, als das Geld an den Staat zu verleihen ("geräuschlose Kriegsfinanzierung"). In den rapide steigenden öffentlichen Ausgaben spiegelte sich die Umstellung der gesamten Wirtschaft auf die Erfordernisse der Kriegsführung wider. Zur Kriegsfinanzierung trug auch das besetzte Ausland in verschiedener Form bei (Kontributionen, ungünstige Wechselkurse etc.). (siehe Tab 1, Abb 3)